Da Frankreich ein Schengen-Land ist, können Bürger aus einer Reihe von Ländern für kurze Aufenthalte einreisen, ohne ein Visum beantragen zu müssen.  Wenn es um langfristige oder dauerhafte Aufenthalte geht, ist es für Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Bürger deutlich schwieriger, ein Langzeitvisum und eine Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) einzuholen.

Frankreich ist Teil des Schengen-Raums und Staatsangehörige bestimmter Länder, einschließlich der Länder der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, der USA, Kanadas, Australiens und Neuseelands, müssen vor Ankunft kein Touristenvisum beantragen, wenn sie planen, weniger als 90 Tage im Land zu bleiben. 

Staatsangehörige aus Ländern, die nicht auf der Liste aufgeführt sind, müssen vor Ankunft ein Schengen-Visum beantragen, um nach Frankreich einreisen zu dürfen. 

 

Ein Schengen-Visum gewährt 90 Reisetage innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten in jedes Land innerhalb des Schengen-Raums. Bei Reisen zu mehreren Zielen sollten Auswanderer den Antrag auf ein Schengen-Visum bei dem Konsulat des Landes stellen, in dem sie die meiste Zeit verbringen werden.

Ein Schengen-Visum muss beim nächstgelegenen Konsulat oder der Botschaft von Frankreich vor der Ankunft in Frankreich beantragt werden.
Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich, daher sollten die Anträge vor dem Abreisedatum eingereicht werden.

 

Auswanderer, die planen, länger als 90 Tage in Frankreich zu bleiben, müssen ein Langzeitvisum beantragen. Dieses Visum wird in erster Linie allen gewährt, die nach Frankreich gehen, um zu arbeiten, zu studieren oder ihre Familie wiederzusehen. Für die Beantragung sind eine Reihe von Dokumenten erforderlich, die je nach Grund für die Einreise nach Frankreich unterschiedlich sind. EU-Bürger müssen kein Langzeitvisum beantragen, um länger als 90 Tage in Frankreich zu leben. 

Einige Langzeitvisa fungieren als Aufenthaltserlaubnis und gewähren Auswanderern, für einen Zeitraum von 12 Monaten in Frankreich zu leben. Wenn ein solches Visum erteilt wird, müssen sich Auswanderer innerhalb der ersten drei Monate nach ihrer Ankunft beim Office Français de l'Immigration et de l'Intégration (Amt für Einwanderung und Integration in Frankreich) anmelden.

Nicht-EU-Bürger, die planen, länger als ein Jahr in Frankreich zu leben, müssen in der Regel zusätzlich zum Langzeitvisum eine formale Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) beantragen. 

Auswanderer haben ab ihrer ersten Einreise zwei Monate Zeit, diese Karte zu beantragen. Es ist jedoch am besten, das Verfahren so früh wie möglich zu starten.

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Auswanderer mit einem Langzeitvisum nach Frankreich eingereist sein. Sie können ihre Aufenthaltserlaubnis beim Service des Étrangers (Ausländerbehörde) ihrer örtlichen Préfecture (Verwaltungsbehörde) beantragen.  Das Verfahren und die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung sind je nach Verwaltungsbehörde unterschiedlich, ebenso wie die Terminvereinbarungen. Einige ermöglichen eine Online-Terminvergabe, während bei anderen eine telefonische oder persönliche Terminvergabe erforderlich ist, falls dies überhaupt angeboten wird. 

Sobald alle Dokumente eingereicht wurden, erhalten Auswanderer ein Empfangsbescheinigung für den Antrag (récépissé de demande) und einen Termin für die erforderliche medizinische Untersuchung in Frankreich, die auch eine Röntgenaufnahme einschließt. Antragsteller müssen die ärztliche Bescheinigung zurück zur Préfecture bringen, um den letzten Schritt des Antragsverfahrens abzuschließen.

Die carte de séjour ist ein Jahr lang gültig und der Verlängerungsprozess kann zwei Monate vor Ablauf gestartet werden. 

 

Je nachdem, woher Auswanderer kommen, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, bevor sie die Erlaubnis erhalten, in Frankreich zu arbeiten. Diese unterscheiden sich je nach Herkunftsland von Auswanderern. 

Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Frankreich eine Beschäftigung zu finden. Nicht-EU-Bürger müssen jedoch ein ziemlich kompliziertes Antragsverfahren für das Recht auf Beschäftigung in Frankreich durchlaufen. Es gibt auch eine Begrenzung der Anzahl der Job-Kategorien, die nicht-europäischen Ausländern offen stehen, und so ist es für Auswanderer schwierig, eine Arbeitserlaubnis in Frankreich zu erhalten.

Die Berechtigung für eine Arbeitserlaubnis in Frankreich hängt vom Beschäftigungsstatus ab. Normalerweise ist es notwendig, dass Auswanderer eine Beschäftigung finden, bevor sie nach Frankreich umziehen. Möglicherweise müssen sich Auswanderer darauf verlassen, dass der zukünftige Arbeitgeber die Erlaubnis in ihrem Namen einholt. Alle Auswanderer, die eine Beschäftigung in Frankreich suchen, müssen möglicherweise auch nachweisen, dass ihre Fähigkeiten einzigartig und nicht unter EWR-Bürgern zu finden sind. Das kann eine schwierige Aufgabe sein. 

Auswanderer, die planen, länger als drei Monate in Frankreich zu arbeiten, benötigen ein Langzeitvisum, das erst beantragt werden kann, nachdem ihr potenzieller Arbeitsvertrag zur Genehmigung an das französische Arbeitsministerium geschickt wurde. Sobald der Vertrag geprüft und genehmigt wurde, kann ein Termin zur Beantragung des Visums vereinbart werden. Auswanderer, die mit einem Langzeit-Arbeitsvisum nach Frankreich kommen, müssen sich beim Office Français de l'Immigration et de l'Intégration anmelden.

Eine Arbeitserlaubnis für Frankreich ist in ihrer Gültigkeitsdauer, den Anforderungen und der Anzahl der Einreisen unterschiedlich. Allgemeinen ist sie auch abhängig von der Art des Arbeitnehmers und dessen Tätigkeitsbereich. Gängige Arbeitsgenehmigungen für Auswanderer, die nach Frankreich ziehen, sind die Erlaubnis aufgrund von besonderer Fähigkeiten und Talente sowie die Erlaubnis für Arbeitnehmer im Auslandseinsatz.