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Das Expat-Unterstützungs-Programm bietet rund um die Uhr vertrauliche Unterstützung zu einer Reihe von Themen wie Stress, Depression, Kulturschock und mehr.
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COVID-19 Unterstützung

Wir versichern Behandlungen von Covid-19. Kosten für die Impfung sind ebenfalls versichert, wenn Ihre Versicherungspolice diese Leistung umfasst. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz den Bedingungen, Höchsterstattungsbeträgen und dem Geltungsbereich der Police im Rahmen der angemessenen und üblichen Kosten unterliegt.
In unseren Häufig gestellten Fragen - FAQ finden Sie unsere allgemeinen Versicherungsbedingungen und erhalten weitere Informationen. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein Bestandteil der Versicherung, der Leistungen, Tätigkeiten oder Geschäfte gegen geltende Sanktionen oder Regulierungen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder jeglicher anderer Wirtschafts- bzw. Handelssanktionen oder -regulierungen verstoßen.
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Im Rahmen unserer Tarife können unsere Versicherten in der Regel den von ihnen bevorzugten medizinischen Dienstleister frei wählen, sofern dieser in ihrem gewählten geografischen Geltungsbereich liegt. Je nach Tarif können jedoch unterschiedliche Vereinbarungen gelten. Der Versicherungsschutz Ihrer Police kann sich z. B. auf ein bestimmtes medizinisches Netzwerk beziehen. Bitte überprüfen Sie Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihre Versichertenkarte, um nachzusehen welches medizinische Netzwerk für Ihren Versicherungsvertrag gilt.
Sollte Ihr Tarif auf ein bestimmtes medizinisches Netzwerk beschränkt sein, liegt Ihren Versicherungsunterlagen eine Liste der für Sie verfügbaren medizinischen Dienstleister bei.
Sollte Ihre Police nicht auf ein medizinisches Netzwerk beschränkt sein, können Sie Ihren medizinischen Dienstleister frei wählen. Wenn Sie Hilfe bei der Suche nach einem Dienstleister in Ihrer Region benötigen, können Sie mithilfe unserer mobilen MyHealth App (vorausgesetzt unsere App ist für Sie im Rahmen Ihres Tarifs verfügbar) nach Krankenhäusern in Ihrer Nähe suchen und Wegbeschreibungen per GPS erhalten. Sie können außerdem gerne jeder Zeit unser Verzeichnis medizinischer Dienstleistern auf unserer Website verwenden, um nach Krankenhäusern, Kliniken, Ärzten und Fachärzten in einzelnen Ländern zu suchen und Ihre Suche dabei auf bestimmte Regionen und Städte zu begrenzen. Sie können auch nach bestimmten Ärzten, wie z. B. Internisten oder nach Fachgebieten, wie z. B. Allgemeine Chirurgie, Neurochirurgie oder Traumatologie suchen. Sie sind nicht auf die in diesem Verzeichnis aufgeführten Dienstleister beschränkt. Die medizinischen Dienstleister in diesem Verzeichnis dienen nur zur Ihrer Information, wir empfehlen, unterstützen oder sponsern diese nicht. Die Aufnahme des medizinischen Dienstleisters in unserem Verzeichnis bedeutet außerdem nicht, dass wir bestimmte Vereinbarungen mit diesem Dienstleister haben.
Wenn sich Ihr Versicherungsschutz auf die USA erstreckt und Sie dort einen medizinischen Dienstleister aufsuchen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich an unseren externen Administrator zu wenden, den wir für die Verwaltung Ihrer Police in den USA ernannt haben. Dieser externe Administrator kann Ihnen helfen, einen medizinischen Dienstleister in Ihrer Nähe ausfindig zu machen und einen Termin zu vereinbaren. Die Kontaktinformationen dieses externen Administrators finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte.
Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Tarif die von Ihnen gewünschte Behandlung vorsieht. In Ihrer Tariflichen Leistungszusage sind die für Sie verfügbaren Leistungen aufgeführt. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an unsere Helpline wenden.
Geplante stationäre Behandlungen erfordern eine vorherige Kostenzusage/Vorabgenehmigung, um die Direktabrechnung der Kosten zu vereinbaren. Dieser Prozess kann je nach Versicherungsprodukt variieren. Aus diesem Grund sollten Sie in Ihrem Versicherungshandbuch nachsehen, welcher Prozess für Ihre Police gilt. Wenn Sie im Rahmen unserer standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife versichert sind, müssen Sie ein Kostenzusageformular vor der Behandlung bei uns einreichen, um eine Vorabgenehmigung zu erhalten. Gehen Sie wie folgt vor:
1. Laden Sie das Formular zur vorherigen Kostenzusage herunter (hier erhältlich).
2. Senden Sie das ausgefüllte Formular eingescannt per E-Mail, per Fax oder mit der Post (Einzelheiten finden Sie auf dem Formular) mindestens fünf Werktage vor Behandlungsbeginn an uns.
3. Wir werden Ihren medizinischen Dienstleister dann direkt kontaktieren, um (falls möglich) eine direkte Kostenerstattung zu vereinbaren.
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) benötigen wir Ihre Zustimmung, um Ihre medizinischen Daten zu verarbeiten und um Ihnen Ihre medizinischen Ausgaben auszuzahlen. Wenn Sie Ihre Einverständniserklärung noch nicht abgegeben haben, gehen Sie bitte auf my.allianzworldwidecare.com, melden Sie sich bei den Online Services an und kreuzen Sie die erforderlichen Felder an. Sie können alternativ auch die hier herunterladbare Einwilligungserklärung ausfüllen und an uns zurücksenden (Einzelheiten finden Sie am Ende dieses Formulars).
Um weitere Informationen zu unserem Prozess der vorherige Kostenzusage zu erhalten, sehen Sie sich dieses kurze Video an.
Die für den Prozess der Kostenerstattung geltenden Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherungsprodukt. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr Versicherungshandbuch zu überprüfen, um den für Ihr Produkt geltenden Prozess zu lesen.
Der Einfachheit halber fassen wir im Folgenden die allgemeinen Versicherungsbedingungen zusammen, die für unsere standardmäßigen Tarife gelten:
- Alle Erstattungsanträge müssen spätestens sechs Monate nach Ablauf des Versicherungsjahrs (durch unsere MyHealth App oder durch das Einreichen eines Erstattungsformulars) eingereicht werden. Wird die Versicherung innerhalb des Versicherungsjahrs gekündigt, so müssen alle Leistungsansprüche spätestens sechs Monate nach Ende des Versicherungsschutzes vorliegen. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind wir nicht zur Erstattung verpflichtet.
- Bitte reichen Sie für jede Person und für jede Behandlung ein separates Erstattungsformular (per mobiler App oder durch das Ausfüllen eines Erstattungsformulars) ein. Bitte beachten Sie, dass Versicherte für ein schnelleres und einfacheres Einreichen von Erstattungsanträgen unsere MyHealth App nutzen können.
- Bitte bewahren Sie die Originaldokumente (z. B. medizinische Rechnungen), von welchen Kopien an uns versandt wurden, auf, da wir uns das Recht vorbehalten, diese bis zu 12 Monate nach der Bearbeitung eines Erstattungsantrags zu Auditzwecken anzufordern. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, von Ihnen einen Zahlungsnachweis (z. B. Überweisungsbeleg oder Kreditkartenabrechnung) zu Ihren Quittungen zu verlangen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, Kopien der gesamten Korrespondenz mit uns aufzubewahren. Wir übernehmen keine Haftung für Korrespondenz, die auf dem Postweg oder anderweitig außerhalb unseres Verantwortungsbereichs verloren geht.
- Falls der zu erstattende Betrag geringer ist als die Selbstbeteiligung für Ihren Tarif, bewahren Sie bitte alle Rechnungen für ambulante Behandlungen und Erstattungsformulare auf und reichen Sie diese gemeinsam ein, wenn der zu erstattende Betrag über dem der Selbstbeteiligung liegt.
- Bitte geben Sie auf dem Erstattungsformular die Währung an, in der wir Ihre Kosten erstatten sollen. Leider können wir aufgrund internationaler Bankvorschriften in seltenen Fällen die Zahlung nicht in der gewünschten Währung vornehmen. Wir überprüfen dann bei jedem Fall, in welcher Währung wir die Kosten erstatten können. Wenn wir von einer Währung in eine andere umrechnen müssen, verwenden wir den Wechselkurs, der am Ausstellungsdatum der Rechnungen gültig war oder den, der am Tag der Erstattung gilt.
Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten zu entscheiden, welchen Wechselkurs wir anwenden. - Nur Kosten, die durch versicherte Behandlungen entstanden sind, werden im Rahmen Ihres Versicherungsvertrags zurückerstattet. Dabei werden alle Anforderungen bezüglich einer vorherigen Kostenzusage berücksichtigt. Alle Selbstbeteiligungen oder Eigenanteile, die in der Tariflichen Leistungszusage aufgeführt sind, werden bei der Berechnung des zurückzuerstattenden Betrags berücksichtigt.
- Müssen Sie vor einer medizinischen Behandlung eine Anzahlung leisten, so werden Ihre Kosten nach der Behandlung zurückerstattet.
- Sie und Ihre Angehörigen erklären sich damit einverstanden, uns bei der Beschaffung von Informationen zu unterstützen, die zur Bearbeitung der Erstattungsanträge notwendig sind. Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Leistungspflicht in direkten Kontakt mit medizinischen Dienstleistern oder behandelnden Ärzten zu treten und Einsicht in medizinische Unterlagen von Ihnen oder Ihren Angehörigen zu nehmen. Falls wir es für notwendig erachten, können wir auf unsere Kosten eine medizinische Untersuchung durch unseren medizinischen Berater verlangen. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt. Wir behalten uns vor, die Leistungen zu verweigern, falls Sie oder Ihre Familienangehörigen diese Obliegenheiten verletzen.
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* Dieser Service ersetzt keine Beratung oder Untersuchung durch Ihren Arzt. Der Fallmanager wird Ihnen nicht zu einer bestimmten Behandlung raten oder diese vorschlagen. Sobald Sie eine Anfrage für den beschriebenen Service gestellt haben, wird Ihr Fall geprüft, um sicherzustellen, dass Sie dafür infrage kommen, bevor Ihnen Ihr persönlicher Fallmanager zugewiesen wird.