Erklärung zur Barrierefreiheit

AWP Health & Life SA ist bestrebt, ihre Website gemäß Art. 47 des Gesetzes 2005-102 und der EU-Richtlinie 2019/882 entsprechend barrierefrei zu gestalten. 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgende Website des Unternehmens: www.allianzcare.com/de.html

Teilweise erfüllt 

Diese Website erfüllt die Anforderungen der Norm zur Barrierefreiheit im Netz (EN 301 549) teilweise. Inhalte, die den Anforderungen noch nicht entsprechen, sind unten aufgelistet. Eine Analyse und Bewertung der Inhalte der Website ist im Gange, um sie an die beschriebenen Anforderungen anzupassen.

Testergebnisse  
Laut dem von SiteImprove (www.siteimprove.com) durchgeführten Compliance Test erreicht unsere Website eine Rate von 78,5 % und erfüllt die WCAG 2.1 AA-Standards zu 88,4 %.

Die folgenden Inhalte sind aus den unten genannten Gründen nicht barrierefrei und entsprechen nicht den Vorgaben nach EN 301 549: 

  • Anforderung 9.1.1.1 – Nicht-textliche Inhalte (Bilder, Symbole, Steuerelemente, Multimedia usw.) verfügen über keine Alternativtexte. Dadurch können Bildschirmleseprogramme und andere assistive Technologien deren Bedeutung nicht vermitteln.
  • Anforderung 9.1.2.1 – Reine Audio- oder Videoinhalte enthalten kein Transkript oder keinen Alternativtext. Dadurch wird Nutzern mit Seh- oder Hörbehinderung ein nur unvollständiges Nutzererlebnis geboten.
  • Anforderung 9.1.2.3 – Videoinhalte, die auf visuellen Informationen basieren, enthalten keine Audiobeschreibung oder einen gleichwertigen Alternativtext. Dies benachteiligt Nutzer mit Sehbehinderungen.
  • Anforderung 9.1.2.5 – Vorab aufgezeichnete Videoinhalte bieten keine Audiobeschreibung, die wichtige visuelle Details vermitteln würde. Dies beeinträchtigt Nutzer, die bei visuellen Inhalten auf auditive Hinweise angewiesen sind. 
  • Anforderung 9.1.3.1 – Die Struktur- und Semantikinformationen (wie z. B. Überschriften, Listen und Zusammenhang zwischen Inhaltselementen) sind nicht programmatisch bestimmbar. Dies erschwert assistiven Technologien, die Seite korrekt zu interpretieren.
  • Anforderung 9.1.4.1 – Wesentliche Informationen und Anweisungen werden ausschließlich durch Farbsignale vermittelt. Dies ist für Menschen mit Farbenblindheit oder anderen Sehbehinderungen ungeeignet.
  • Anforderung 9.1.4.3 – Text und Textbilder erfüllen nicht die Mindestkontrastverhältnisse zum jeweiligen Hintergrund. Dies beeinträchtigt die Lesbarkeit, insbesondere für Nutzer mit Sehbehinderung. 
  • Anforderung 9.2.4.1 – Es gibt keine effiziente Möglichkeit für Nutzer, wiederkehrende Inhaltsblöcke (wie Navigationsmenüs) zu überspringen. Dadurch werden dieselben Inhalte wieder und wieder erneut gelesen. 
  • Anforderung 9.2.4.3 – Die interaktiven Elemente einer Seite folgen bei der Tastaturnavigation keiner logischen, intuitiven Reihenfolge. Dies kann zu Verwirrung und Fehlern führen. 
  • Anforderung 9.2.4.4 – Hyperlinks geben weder durch ihren Text noch durch ihren Kontext eindeutig ihr Ziel oder ihre Funktion an. Dadurch ist es für Nutzer schwierig zu erfassen, wohin der Link führt. 
  • Anforderung 9.2.4.6 – Seiten und Formulare weisen keine klaren, gut strukturierten Überschriften und Beschriftungen auf. Dies erschwert es Nutzern, die Inhaltsstruktur schnell zu erfassen und zu verstehen. 
  • Anforderung 9.2.4.7 – Bei der Navigation mit der Tastatur ist der Fokus nicht deutlich sichtbar. Dies beeinträchtigt die Orientierung und Benutzerfreundlichkeit für Nutzer, die keinen Mauszeiger sehen können. 
  • Anforderung 9.2.5.3 – Der barrierefreie Name (wie verwendet von Hilfstechnologien) für interaktive Steuerelemente stimmt nicht mit der sichtbaren Beschriftung überein. Diese Nicht-Übereinstimmungen können Benutzer verwirren. 
  • Anforderung 9.3.3.2 – Wesentliche Anweisungen und Beschriftungen für Formularfelder oder interaktive Komponenten fehlen oder sind unklar. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit von Benutzerfehlern. 
  • Anforderung 9.3.3.3 – Das System bietet bei Erkennen eines Fehlers weder Korrekturvorschläge noch Hilfestellungen. Dies erschwert Benutzern die einfache Behebung ihrer Fehler. 
  • Anforderung 9.4.1.2 – Benutzeroberflächenelemente verfügen nicht über klar definierte barrierefreie Namen, Funktionen und dynamische Eigenschaften. Dies behindert ihre korrekte Bedienung mit assistiven Programmen. 

Diese Stellungnahme wurde am 13.09.2025 aktualisiert. 

Die in dieser Stellungnahme enthaltenen Informationen wurden durch eine intern durchgeführte Auswertung gewonnen. Für diese Auswertung wurden Tools wie SiteImprove (www.siteimprove.com), Lighthouse und Allyant (https://allyant.com/) verwendet.

Sollten Sie auf Inhalte oder Dienste dieser Website nicht zugreifen können, kontaktieren Sie bitte einen unserer Mitarbeiter unter der E-Mail-Adresse [email protected] und fragen Sie nach einer alternativen Lösung.

Sollten Sie auf Inhalte oder Dienste dieser Website nicht zugreifen können und Ihnen von unserem Mitarbeiter keine alternative Lösung angeboten worden sein, kontaktieren Sie bitte den Ombudsmann.

Nutzen Sie dafür folgende Kontaktmöglichkeiten:

Nutzen Sie das Online-Formular, um sich an Ombudsmann zu wenden.
Schreiben Sie an Ihren örtlichen Vertreter des Ombudsmanns

Wenn Sie einen Brief bevorzugen, schreiben Sie dem Ombudsmann an folgende Adresse: Défenseur des droits, Libre réponse 71120, 75342 Paris Cedex 07

1. Veröffentlichungsdatum der Website: 23. September 2025

2. Usability-Tests durchgeführt: Ja 

3. Für Website verwendetes CMS Tool: Adobe Experience Manager

1. ‌Anzahl der Mitarbeitenden mit Behinderung im Unternehmen: 3 

2. ‌Anzahl der Arbeitsbereiche für Mitarbeiter mit Behinderung: 0