Erklärung zur Barrierefreiheit
Allianz Care
Stand der Einhaltung
Diese Website erfüllt die in Anhang A der Verordnung UNI CEI EN 301549 genannten Anforderungen teilweise. Fälle, die den Anforderungen noch nicht entsprechen, sind unten aufgelistet. Eine Analyse und Bewertung der Inhalte der Website ist im Gange, um sie an die beschriebenen Anforderungen anzupassen.
Nicht-barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus den unten genannten Gründen nicht barrierefrei:
- Anforderung: 9.1.1.1 – Es werden Benutzern einige nicht-textliche Inhalte präsentiert, für die es keine vergleichbaren textlichen Alternativen gibt, die den gleichen Zweck erfüllen;
- Anforderung: 9.1.3.1 – In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Seitendarstellung übermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht als Text verfügbar);
- Anforderung: 9.1.4.3 – Die visuelle Darstellung von Text und Bildern mit Textinhalt weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, es sei denn, die Norm sieht Ausnahmen vor (z. B. Logos);
- Anforderung: 9.2.1.1 – Einige Seitenfunktionen können nicht vollständig über die Tastatur genutzt werden;
- Anforderung: 9.2.4.1 – Die Website verfügt über keinen Mechanismus zum Überspringen von Inhaltsblöcken, die sich auf mehreren Webseiten wiederholen;
- Anforderung: 9.2.4.4 – Einige Navigationselemente werden auf der Website nicht einheitlich dargestellt;
- Anforderung: 9.2.4.6 – Überschriften/Header und/oder Beschriftungen verdeutlichen den Inhalt oder die Funktion nur unzureichend;
- Anforderung: 9.2.4.7 – Nicht alle Benutzeroberflächen, die per Tastatur bedient werden können, verfügen über einen Betriebsmodus, in dem die Fokusanzeige sichtbar ist;
- Anforderung: 9.2.5.3 – Einige Schaltflächen oder Eingabefelder haben visuelle Bezeichnungen, die nicht mit den programmierten Namen übereinstimmen;
- Anforderung: 9.3.2.4 – Nicht alle Komponenten, die innerhalb einer Reihe von Webseiten die gleiche Funktion haben, sind einheitlich gekennzeichnet;
- Anforderung: 9.3.3.2 – Einige Formulare verfügen nicht über Beschriftungen und klare, präzise Anweisungen, die den Benutzern beim korrekten Ausfüllen der Felder helfen.
Entwurf einer Stellungnahme zur Barrierefreiheit
Kontaktdaten zum Melden eines Problems
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Website-Information
1. Veröffentlichungsdatum der Website: 23. November 2023
2. Usability-Tests durchgeführt: Ja
3. Für Website verwendetes CMS-Tool: Adobe Experience Manager
Informationen zum Unternehmen
1. Anzahl der Mitarbeitenden mit Behinderung im Unternehmen: 3
2. Anzahl der Arbeitsbereiche für Mitarbeitende mit Behinderung: 0
MyHealth
Stand der Einhaltung
Die MyHealth Online Services erfüllen die in Anhang A der Verordnung UNI CEI EN 301549 genannten Anforderungen teilweise. Fälle, die den Anforderungen noch nicht entsprechen, sind unten aufgelistet. Eine Analyse und Bewertung der Inhalte der Website ist im Gange, um sie an die beschriebenen Anforderungen anzupassen.
Nicht-barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus den unten genannten Gründen nicht barrierefrei:
- Anforderung: 9.1.1.1 – Es werden Benutzern einige nicht-textliche Inhalte präsentiert, für die es keine vergleichbaren textlichen Alternativen gibt, die den gleichen Zweck erfüllen;
- Anforderung: 9.1.3.1 – In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Seitendarstellung übermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht als Text verfügbar);
- Anforderung: 9.1.4.3 – Die visuelle Darstellung von Text und Bildern mit Textinhalt weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, es sei denn, die Norm sieht Ausnahmen vor (z. B. Logos);
- Anforderung: 9.1.4.4 – Einige Textelemente können nicht auf 200 % skaliert werden, ohne dass sich Inhalte überschneiden oder Informationen verloren gehen;
- Anforderung: 9.2.1.1 – Einige interaktive Elemente sind über die Tastatur nicht vollständig zugänglich;
- Anforderung: 9.2.4.1 – Die Website verfügt über keinen Mechanismus zum Überspringen von Inhaltsblöcken, die sich auf mehreren Webseiten wiederholen;
- Anforderung: 9.2.4.6 – Überschriften/Header und/oder Beschriftungen verdeutlichen den Inhalt oder die Funktion nur unzureichend;
- Anforderung: 9.2.4.7 – Nicht alle Benutzeroberflächen, die per Tastatur bedient werden können, verfügen über einen Betriebsmodus, in dem die Fokusanzeige sichtbar ist;
- Anforderung: 9.2.5.3 – Einige Schaltflächen oder Eingabefelder haben visuelle Bezeichnungen, die nicht mit den programmierten Namen übereinstimmen;
- Anforderung: 9.3.2.4 – Nicht alle Komponenten, die innerhalb einer Reihe von Webseiten die gleiche Funktion haben, sind einheitlich gekennzeichnet;
- Anforderung: 9.4.1.1 – Einige Schnittstellenelemente und Komponenten werden nicht ordnungsgemäß analysiert und können Fehler in den Codes enthalten.
Entwurf einer Stellungnahme zur Barrierefreiheit
Kontaktdaten zum Melden eines Problems
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Website-Information
1. Veröffentlichungsdatum der Website: 23. November 2023
2. Usability-Tests durchgeführt: Ja
3. CMS-Tool für Website verwendet: Nein
Informationen zum Unternehmen
1. Anzahl der Mitarbeitenden mit Behinderung im Unternehmen: 3
2. Anzahl der Arbeitsbereiche für Mitarbeitenden mit Behinderung: 0
Flexicare
Stand der Einhaltung
Diese Website erfüllt die in Anhang A der Verordnung UNI CEI EN 301549 genannten Anforderungen teilweise. Fälle, die den Anforderungen noch nicht entsprechen, sind unten aufgelistet. Eine Analyse und Bewertung der Inhalte der Website ist im Gange, um sie an die beschriebenen Anforderungen anzupassen.
Nicht-barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus den unten genannten Gründen nicht barrierefrei:
- Anforderung: 9.1.1.1 – Es werden Benutzern einige nicht-textliche Inhalte präsentiert, für die es keine vergleichbaren textlichen Alternativen gibt, die den gleichen Zweck erfüllen;
- Anforderung: 9.1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Seitendarstellung übermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht als Text verfügbar);
- Anforderung: 9.1.4.3 – Die visuelle Darstellung von Text und Bildern mit Textinhalt weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, es sei denn, die Norm sieht Ausnahmen vor (z. B. Logos);
- Anforderung: 9.2.4.7 – Nicht alle Benutzeroberflächen, die per Tastatur bedient werden können, verfügen über einen Betriebsmodus, in dem die Fokusanzeige sichtbar ist;
- Anforderung: 9.3.2.4 – Nicht alle Komponenten, die innerhalb einer Reihe von Webseiten die gleiche Funktion haben, sind einheitlich gekennzeichnet.
Entwurf einer Stellungnahme zur Barrierefreiheit
Kontaktdaten zum Melden eines Problems
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Website-Information
1. Veröffentlichungsdatum der Website: 23. November 2023
2. Usability-Tests durchgeführt: Ja
3. Für Website verwendetes CMS Tool: Adobe Experience Manager
Informationen zum Unternehmen
1. Anzahl der Mitarbeitenden mit Behinderung im Unternehmen: 3
2. Anzahl der Arbeitsbereiche für Mitarbeitende mit Behinderung: 0