Wir wissen, dass sich abhängig von Ihrem Aufenthaltsort Ihr Bedarf in Bezug auf die internationale Krankenversicherung ändern kann. Aus diesem Grund haben wir mehrere spezialisierte Tarife entwickelt, die für verschiedene Regionen in Asien, dem Nahen Osten, Europa, Afrika und Nord-und Südamerika geeignet sind und gleichzeitig globale Versicherungsoptionen bieten.
Wir kümmern uns um Sie und Ihre Familie
Unsere spezialisierten internationalen Krankenversicherungen bieten eine Vielzahl von maßgeschneiderten Lösungen, die Ihnen helfen, einen angemessenen Versicherungsschutz zu erreichen, darunter:
- Internationale Krankenversicherungstarife, die auf die lokalen Vorschriften und Gesundheitssysteme abgestimmt sind, um einen passenden und umfassenden Versicherungsschutz in einer bestimmten Region zu bieten.
- Internationale Restkostenversicherung für Privatpersonen mit bestehender Versicherung, einschließlich des Gemeinsamen Krankenfürsorgesystems (GKFS) und der Caisse primaire d'assuance maladie (Französische gesetzliche Krankenversicherung).
Internationale Krankenversicherungen für bestimmte Regionen
Afrika und Nord-und Südamerika
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FAQs
Hier haben wir eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt.
Der geografische Geltungsbereich ist das geografische Gebiet, in dem Ihr Versicherungsschutz gilt. Wir bieten verschiedene geografische Geltungsbereiche an, überprüfen Sie daher bitte Ihren Versicherungsschein, um herauszufinden, welcher für Ihren Tarif gilt. Wenn beispielsweise Ihr versicherter Geltungsbereich „Weltweit“ ist, können Sie sich auf der ganzen Welt behandeln lassen. Sollte Ihr versicherter Geltungsbereich „Afrika“ sein, können Sie sich überall in Afrika* behandeln lassen.
Ihr Versicherungsschein ist auf der MyHealth-App oder dem MyHealth-Portal einsehbar. Klicken Sie einfach auf „Police anzeigen“ und gehen Sie dann zu „Dokumente“.
* Unsere Policen bieten keinen Versicherungsschutz oder Leistungen für Geschäfte oder Aktivitäten, die die Sanktionsgesetze oder Regulierungen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union oder jegliche andere Wirtschafts- bzw. Handelssanktionsgesetze oder -regulierungen verletzen.
Wenn Sie eine Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs Ihrer Versicherung benötigen (siehe Versicherungsschein), sind Sie gegebenenfalls für Notfallbehandlungen außerhalb des Geltungsbereichs der Versicherung versichert. Bitte überprüfen Sie Ihre Tarifliche Leistungszusage, um weitere Informationen zu erhalten. Diese Leistung bietet Versicherungsschutz bei medizinischen Notfällen auf Geschäfts- oder Urlaubsreisen außerhalb Ihres versicherten geografischen Geltungsbereichs. In den meisten Fällen wird Versicherungsschutz für einen maximalen Zeitraum pro Reise im Rahmen des maximalen Erstattungsbetrags gewährt (siehe Tarifliche Leistungszusage für weitere Informationen). Der Versicherungsschutz umfasst die Behandlung aufgrund eines Unfalls oder nach einem plötzlichen Auftreten oder einer plötzlichen Verschlimmerung einer schweren Erkrankung, die eine unmittelbare Gesundheitsbedrohung darstellt. Die Behandlung von einem Arzt muss innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Notfalls erfolgen. Es besteht kein Versicherungsschutz für Heil- oder Folgebehandlungen, bei denen es sich nicht um Notfallmaßnahmen handelt, selbst dann nicht, wenn Sie nicht in der Lage sind, in ein Land zu reisen, das im geografischen Geltungsbereich der Versicherung liegt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch nicht auf Kosten im Zusammenhang mit Mutterschaft, Schwangerschaft, Geburt oder Komplikationen bei Schwangerschaft oder Geburt.
- Wenn Sie im Rahmen eines Gruppenvertrags versichert sind, müssen Sie den Gruppenversicherungsverantwortlichen Ihres Arbeitgebers informieren, falls Sie Ihren versicherten Geltungsbereich für mehr als sechs Wochen verlassen.
- Wenn Sie eine Einzelversicherung haben und sich länger als sechs Wochen außerhalb Ihres Versicherungsgebiets aufhalten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Individual Business Unit: [email protected]
Überprüfen Sie Ihren geografischen Geltungsbereich und Ihre Höchsterstattungsbeträge in Ihren MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App und klicken Sie auf „Meine Leistungen“.
Versicherungsschutz für Vorerkrankungen (einschließlich chronischer Vorerkrankungen) hängt von den von Ihnen akzeptierten Bedingungen der Risikoprüfung ab.
- Bei risikogeprüften Policen sind Vorerkrankungen im Regelfall abgedeckt, sofern wir in Ihren Versicherungsunterlagen nichts anderes vermerken.
- Bei Policen mit Moratorium haben Vorerkrankungen nur dann Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn Sie einen ununterbrochenen Zeitraum von 24 Monaten nach Ihrem Versicherungsbeginn abgeschlossen haben und dabei keine Symptome hatten, keine Behandlung, Medikamente, spezielle Diät oder Beratung benötigten oder erhielten oder anderen Anzeichen für die Erkrankung hatten.
- Bei nicht risikogeprüften Policen sind Vorerkrankungen vorbehaltlich der Leistungen, Bedingungen und Konditionen der Police abgedeckt. Sehen Sie sich das Video an, um den Unterschied zwischen der vollständigen medizinischen Risikoprüfung und Moratorium besser zu verstehen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Sales Support Team.
Wir bieten keine Reiseversicherung an, aber eine Kurzzeitversicherung für Versicherte, die eine internationale Krankenversicherung für weniger als ein Jahr benötigen. Klicken Sie hier, um mehr über unsere Kurzzeittarife, zu erfahren.
Wenn Sie ein Angebot für eine Reiseversicherung erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an die Kollegen von Allianz Travel.












