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Covid-19: Schutz und Unterstützung
Die Behandlung von Covid-19 unterliegt den Versicherungsbedingungen. Ihr Versicherungsschutz unterliegt zudem:
• Definitionen und Ausschlüssen der Versicherungspolice.
• allen besonderen Bestimmungen, die in Ihrem Versicherungsschein (und auf dem Sondervereinbarungsformular, das vor Versicherungsbeginn ausgestellt wurde) angegeben sind.
• etwaigen Policennachträgen, den allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie eventuellen gesetzlichen Anforderungen.
• angemessenen und üblichen Kosten in Übereinstimmung mit dem Land der Behandlung und den allgemein anerkannten medizinischen Verfahren. Wenn wir der Meinung sind, dass ein Erstattungsantrag unangemessen ist, behalten wir uns das Recht, den von uns gezahlten Betrag zu reduzieren oder abzulehnen.
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein Bestandteil der Versicherung, der Leistungen, Tätigkeiten oder Geschäfte gegen geltende Sanktionen oder Regulierungen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder jeglicher anderer Wirtschafts- bzw. Handelssanktionen oder -regulierungen verstoßen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein, dem Versicherungshandbuch und der Tariflichen Leistungszusage.
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Gruppentarife können bei mehr als 3 Mitarbeitern angeboten werden.
Wenn Sie als Gruppe ein Angebot für eine internationale Krankenversicherung erhalten möchten, besuchen Sie bitte unseren Bereich für Arbeitgeber oder wenden Sie sich an unser Sales Support Team, das Ihnen gerne ein Angebot unterbreitet.
Allianz Care bietet kurzzeitigen Krankenversicherungsschutz für Gruppen, die nur medizinische Notfälle für Mitarbeiter, die ins Ausland reisen, versichern möchten.
Mitarbeiter sind im Falle von einfachen oder mehrfachen Reisen versichert, bis hin zu einem Maximum von:
- 90 Reisetagen pro jedem Versicherungsjahr
- 180 Reisetagen pro jedem Versicherungsjahr
*Bitte beachten Sie, dass der Zweck der kurzzeitigen Krankenversicherung die Bereitstellung von medizinischer Versorgung in Notfallsituationen ist. Jegliche Form von weiterführender Behandlung, die im Anschluss an eine versicherte Notfallbehandlung erforderlich wird, ist durch diesen Versicherungsschutz nicht abgedeckt. Die Geltungsbereiche unterliegen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
