Internationale Krankenversicherungen für Berufstätige

 Stellen Sie sicher, dass Sie versichert sind.

Wenn Sie als Berufstätiger im Ausland leben und arbeiten, dann wählen Sie eine entsprechend angepasste internationale Krankenversicherung für Ihre medizinischen Bedürfnisse. 

Unsere internationalen Krankenversicherungstarife umfassen eine Reihe von stationären und teilstationären Behandlungen sowie eine Auswahl an optionalen Tarifen wie einen Ambulanttarif, Zahntarif, Mutterschaftstarif und Rücktransporttarif. Unsere Tarife umfassen auch die Behandlung von Covid-19.  

Ihr Versicherungsschutz unterliegt zudem:  

  • Definitionen und Ausschlüssen der Versicherungspolice. 
  • besonderen Bestimmungen, die in Ihrem Versicherungsschein (und auf dem Sondervereinbarungsformular, das vor Versicherungsbeginn ausgestellt wurde) angegeben sind. 
  • etwaigen Policennachträgen, den allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie eventuellen gesetzlichen Anforderungen. 
  • angemessenen und üblichen Kosten in Übereinstimmung mit dem Land der Behandlung und den allgemein anerkannten medizinischen Verfahren. Wenn wir der Meinung sind, dass ein Erstattungsantrag unangemessen ist, behalten wir uns das Recht vor, den von uns gezahlten Betrag zu reduzieren oder abzulehnen.

Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein Bestandteil der Versicherung, der Leistungen, Tätigkeiten oder Geschäfte gegen geltende Sanktionen oder Regulierungen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder jeglicher anderer Wirtschafts- bzw. Handelssanktionen oder -regulierungen verstoßen. 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein, dem Versicherungshandbuch und der Tariflichen Leistungszusage.



Unsere Krankenversicherungen für Expats bieten hervorragende Leistungen für Beruftsätige im Ausland und bieten optionale Leistungen, mit denen Sie Ihren Versicherungsschutz an Ihre Bedürfnisse anpassen können.
 


1. Schritt:

Wählen Sie einen Haupttarif und eine Selbstbeteiligung aus 

Unsere Haupttarife umfassen eine Reihe von umfangreichen stationären Leistungen wie Unterbringung im Krankenhaus, Operationen, medizinische Überführung und vieles mehr.

Alle unsere Haupttarife umfassen eine Reihe von globalen Gesundheitsservices, um Ihre Lebensqualität zu verbessern.

2. Schritt:

Fügen Sie einen optionalen Tarif hinzu.  

Flexibilität und Auswahl zur Erweiterung Ihres Schutzes: Sie können optionale Tarife wie einen Ambulanttarif, Zahntarif, Mutterschaftstarif und Rücktransporttarif hinzufügen.

3. Schritt:

Wählen Sie Ihren bevorzugten versicherten Geltungsbereich aus: Weltweit**, Weltweit außer USA**, Nur Afrika

Weltweiter Zugang zu Behandlungsleistungen, so dass Sie Ihren Versicherungsschutz in jedem Land innerhalb des versicherten Geltungsbereichs in Anspruch nehmen können. Wir raten ein Gebiet auszuwählen, in das Sie normalerweise reisen oder in dem Sie mehr als 6 Monate im Jahr leben.

**Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gesetzlichen Beschränkungen. 

Wischen um mehr anzuzeigen

Höchsterstattungsbetrag
3.703.705€
Höchsterstattungsbetrag
2.963.000€
Art des Patientenzimmers
Einbettzimmer
Einbettzimmer
Stationäre Behandlung/Tagesklinik
Onkologie
Medizinische Überführung
Häusliche Krankenpflege
4.250€
2.500€
Rehabilitationsmaßnahmen
4.420€
2.500€
Präventive Operationen
30.000€
Laseraugenkorrektur
1.000€
Ambulante Notfallbehandlung
750€
750€
Ambulante zahnärztliche Notfallbehandlung
750€
Expat-Unterstützungs-Programm
Reisesicherheitsservices
Olive
Digitale Health App**
Bis zu 50€
Bis zu 50€
MyHealth digitale Services
Service für einen zweiten ärztlichen Rat**
Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung Betrag

Keine Selbstbeteiligung

450€

750€

1.500€

3.000€

6.000€

10.000€

Beitragsnachlass, wenn kein Mutterschaftstarif in der Police enthalten ist

Beitragsnachlass, wenn ein Mutterschaftstarif Teil der Police ist

0% Beitragsnachlass

0% Beitragsnachlass

5% Beitragsnachlass

2,5% Beitragsnachlass

10% Beitragsnachlass

5% Beitragsnachlass

20% Beitragsnachlass

10% Beitragsnachlass

35% Beitragsnachlass

17,5% Beitragsnachlass

50% Beitragsnachlass

25% Beitragsnachlass

60% Beitragsnachlass

 

30% Beitragsnachlass

Ambulanttarif
Zahntarif
Rücktransporttarif
Mutterschaftstarif
telehealth hub

Wenn Sie sich für unsere Moratorium-Risikoprüfung entscheiden, ist der Abschluss Ihrer Versicherung einfacher und schneller. Es müssen keine medizinischen Formulare ausgefüllt werden, um einen reibungslosen Prozess zu ermöglichen. 

ANGEBOT ERHALTEN 

Nützliche Informationen vor einem Umzug ins Ausland und zur Eingewöhnung bei Ankunft im neuen Land.
Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu unserem Versicherungsschutz und wie wir unsere Versicherten weltweit schützen. 

Sie können sich in jedem Land Ihres geografischen Geltungsbereichs behandeln lassen. Dieser ist in Ihrem Versicherungsschein angegeben.

Wenn die notwendige Behandlung vor Ort durchgeführt werden kann und Sie sich dennoch in einem anderen Land des versicherten geografischen Geltungsbereichs behandeln lassen möchten, werden alle Kosten der versicherten Leistungen zurückerstattet, abgesehen von den Reisekosten.

Wenn die Behandlung vor Ort nicht verfügbar ist und Ihr Versicherungsschutz die „medizinische Überführung“ umfasst, übernehmen wir auch die Reisekosten zur nächstgelegenen geeigneten medizinischen Einrichtung. Um unter diesen Umständen entstandene Krankheits- und Reisekosten geltend zu machen, müssen Sie ein Kostenzusageformular ausfüllen und vor Reiseantritt einreichen.

Sie sind außerdem für erstattungsfähige Kosten für Behandlungen in Ihrem Heimatland versichert, vorausgesetzt Ihr Heimatland liegt im Geltungsbereich Ihrer Versicherung.

Der geografische Geltungsbereich ist das geografische Gebiet, in dem Ihr Versicherungsschutz gilt. Wir bieten verschiedene geografische Geltungsbereiche an, überprüfen Sie daher bitte Ihren Versicherungsschein, um herauszufinden, welcher für Ihren Tarif gilt. 

Wenn beispielsweise Ihr versicherter Geltungsbereich „weltweit“ ist, können Sie sich auf der ganzen Welt behandeln lassen. Sollte Ihr versicherter Geltungsbereich „Afrika“ sein, können Sie sich überall* in Afrika behandeln lassen.

*Unsere Policen bieten keinen Versicherungsschutz oder Leistungen für Geschäfte oder Aktivitäten, die die Sanktionsgesetze oder Regulierungen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union oder jegliche andere Wirtschafts- bzw. Handelssanktionsgesetze oder -regulierungen verletzen. Die Geltungsbereiche unterliegen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Folgenden werden die Definitionen im Zusammenhang mit der Leistung „Krebsvorsorgeuntersuchungen“ aufgeführt, die für unsere internationalen Krankenversicherungstarife gelten. Diese können je nach von Ihnen gewähltem Tarif leicht variieren. Bitte lesen Sie daher Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch, um sicher zu gehen was genau für Ihren Tarif gilt.

 Krebsvorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten sind Untersuchungen und Tests, die im angemessenen Alter und ohne das Vorhandensein von Symptomen oder Beschwerden durchgeführt werden.

Untersuchungen sind beschränkt auf:

  • Jährlicher Pap-Abstrich
  • Mammografie (alle zwei Jahre für Frauen ab 45 Jahren oder jünger bei familiärer Vorbelastung)
  • Prostata-Untersuchungen (jährlich für Männer ab 50 Jahren oder jünger bei familiärer Vorbelastung)
  • Darmspiegelung (alle fünf Jahre für Versicherte ab 50 Jahren, oder ab 40 Jahren bei familiärer Vorbelastung)
  • Jährlicher Test auf verstecktes Blut im Stuhl
  • BRCA1 und BRCA2-Gentests (bei direkter familiärer Vorbelastung und wenn im Rahmen Ihrer Tariflichen Leistungszusage versichert)

Unabhängig von der Krebsvorsorgeleistung umfassen einige ambulante Tarife noch zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Wenn Sie mehr über unsere umfassende Krebsvorsorgeleistungen erfahren möchten, lesen Sie bitte unsere Broschüre.

Wenn Sie bereits mit uns versichert sind, überprüfen Sie Ihre Leistungen bitte in Ihrer Tariflichen Leistungszusage und Ihrem Versicherungshandbuch. 

 

Ihre Zahnleistungen sind zusammen mit allen Selbstbeteiligungen, Eigenanteilen, Höchsterstattungsbeträgen, Wartezeiten, Altersbeschränkungen und gegebenenfalls anderen Einschränkungen in der Tariflichen Leistungszusage aufgeführt. Bitte lesen Sie Ihre Tarifliche Leistungszusage zusammen mit Ihrem Versicherungshandbuch zum vollen Verständnis Ihrer Zahnleistungen, inkl. Definitionen und/oder Ausschlüsse. 

Im Folgenden werden die Definitionen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen aufgeführt, die für unsere internationalen Krankenversicherungstarife gelten. Diese können je nach von Ihnen gewähltem Tarif leicht variieren. Bitte lesen Sie Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch, um sicher zu gehen was genau für Ihren Tarif gilt:

Zahnärztliche Definitionen:

1.      Zahnbehandlungen umfassen eine jährliche Vorsorgeuntersuchung, einfache Füllungen aufgrund von Löchern oder Karies, Wurzelkanalbehandlungen sowie verschreibungspflichtige Arzneimittel.

2.      Verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Zahnbehandlung sind Medikamente, die von einem Zahnarzt zur Behandlung einer Entzündung oder Infektion im Zusammenhang mit Zähnen verschrieben werden. Die verschreibungspflichtigen Arzneimittel müssen auf ihre Wirksamkeit in Bezug auf die Erkrankung getestet und von der zuständigen Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes zugelassen sein. Dies bezieht sich nicht auf Mundspülungen, Fluoridprodukte, antiseptische Gels und Zahncremes.

3.      Chirurgisch zahnärztliche Eingriffe beziehen sich auf die operative Entfernung von Zähnen sowie andere chirurgische Eingriffe im Zusammenhang mit Zähnen, wie Wurzelspitzenresektionen und verschreibungspflichtige Medikamente zur Zahnbehandlung. Alle Untersuchungen, die nötig sind, um festzustellen, ob ein zahnchirurgischer Eingriff erforderlich ist, wie Labortests, Röntgenaufnahmen, CT- und MRI-Untersuchungen, sind im Rahmen dieser Leistung versichert. Die Leistung umfasst keine chirurgischen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Zahnimplantaten stehen.

4.      Zahnersatz umfasst Kronen, Inlays, Onlays, adhäsive Rekonstruktionen, Brücken und Zahnprothesen sowie alle in diesem Zusammenhang erforderlichen und ergänzenden zahnärztlichen Maßnahmen. Zahnimplantate sind nicht durch die Leistung „Zahnersatz“ abgedeckt, können aber als separate Leistung „Zahnimplantate“ in Ihren Versicherungsschutz aufgenommen werden.

5.      Zahnärztliche Parodontalbehandlung bezieht sich auf Zahnbehandlungen im Zusammenhang mit Zahnfleischerkrankungen.

6.      Kieferorthopädie ist der Einsatz von Hilfsmitteln zur Korrektur von Fehlstellungen (Zahn- und Bissfehlstellungen). Wir versichern nur kieferorthopädische Behandlungen, die den unten beschriebenen medizinisch notwendigen Kriterien entsprechen. Da die Kriterien sehr fachspezifisch sind, setzen Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung mit uns in Verbindung, damit wir prüfen können, ob Ihre Behandlung diese Kriterien erfüllt.

Medizinische Nowendigkeit – Kriterien:

a) Erhöhter Überbiss > 6 mm, aber <= 9 mm

b) Umgekehrter Überbiss > 3,5 mm ohne Kau- oder Sprachschwierigkeiten

c) Frontaler oder hinterer Kreuzbiss mit > 2 mm Diskrepanz zwischen der zurückgezogenen Kontaktposition und der Interkuspidation

d) Starke Zahnfehlstellungen > 4

e) Extreme laterale oder frontale offene Bisse > 4 mm

f) Erhöhter und vollständiger Überbiss mit gingivalen oder palatinalen Traumata

g) Weniger ausgedehnte Hypodontie, die eine prärestaurative Kieferorthopädie oder einen kieferorthopädischen Schließung von Lücken erfordert, um die Notwendigkeit einer Prothese zu vermeiden

h) Hinterer lingualer Kreuzbiss ohne funktionellen okklusalen Kontakt in einem oder mehreren bukkalen Segmenten

i) Umgekehrter Überbiss > 1 mm, aber < 3,5 mm mit aufgezeichneten Kau- und Sprachschwierigkeiten

j) Teilweise durchgebrochene Zähne, gekippt und gegen benachbarte Zähne geschlagen

k) Vorhandene überzählige Zähne

Lassen Sie uns bitte unterstützende Informationen zukommen, um nachzuweisen, dass Ihre Behandlung medizinisch notwendig und daher durch Ihren Tarif abgedeckt ist. Zu den von uns angeforderten Informationen können gehören: 

  • Ein medizinischer Bericht des Facharztes mit Angabe der Diagnose (Art der Fehlstellungen/Malokklusion) und einer Beschreibung Ihrer Symptome des kieferorthopädischen Problems.
  • Ein Behandlungsplan, der die geschätzte Behandlungsdauer, die geschätzten Kosten und die Art sowie das Material der verwendeten Vorrichtung angibt.
  • Die Zahlungsvereinbarung, die mit dem medizinischen Anbieter vereinbart wurde.
  • Ein Nachweis der Zahlung der kieferorthopädischen Behandlung.
  • Fotografien beider Kieferseiten, die deutlich das Gebiss vor der Behandlung zeigen.
  • Klinische Fotografien der Kiefer in zentraler Okklusion aus frontaler und lateraler Sichtweise.
  • Orthopantomogramm (Panorama-Röntgenbild).
  • Profil-Röntgenbild (kephalometrisches Röntgenbild).
  • Sonstige Dokumente, die wir zur Bearbeitung der Erstattungsantrag benötigen.

 Wir übernehmen nur die Kosten für Standard-Zahnspangen aus Metall und/oder herausnehmbare Standard-Apparate. Wir übernehmen jedoch die Kosten für kosmetische Behandlungsgeräte wie Lingualspangen und unsichtbare Aligners bis zu der Höhe der Kosten von Zahnspangen aus Metall gemäß des maximalen Erstattungsbetrags für kieferorthopädische Behandlungen.

Im Allgemeinen sind Vorerkrankungen (einschließlich chronischer Vorerkrankungen) mitversichert, außer in Ihren Versicherungsunterlagen anders angegeben. Wenn Ihre Versicherungsbedingungen Moratorium oder CPME/CTT (früher MORI) umfassen, gilt eine Wartezeit von 24 Monaten, bevor Ansprüche für bereits bestehende Erkrankungen erstattet werden. Sobald der (ununterbrochene) Zeitraum von 24 Monaten nach Ihrem Versicherungsbeginndatum verstrichen ist, können bereits bestehende Erkrankungen mitversichert sein, vorausgesetzt, Sie hatten keine Symptome, benötigten oder erhielten keine Behandlung, Medikamente, eine spezielle Diät oder Beratung oder hatten anderen Anzeichen für den medizinischen Zustand/die Erkrankung.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Sales Support Team.

Bei Moratorium besteht eine Wartezeit für bereits bestehende Erkrankungen, um das Versicherungsrisiko zu begrenzen. Das bedeutet:

  • Sie müssen uns bei der Antragstellung nicht über Vorerkrankungen einer Person informieren, die versichert werden soll.
  • Es gibt eine 24-monatige Wartefrist, bevor Ansprüche für bereits bestehende Erkrankungen eingereicht werden können.
  • Vorerkrankungen können mitversichert werden, vorausgesetzt, die Person hatte keine Symptome, benötigte oder erhielt keine Behandlung, Medikamente, eine spezielle Diät oder Beratung aufgrund dieser Erkrankung oder hatte andere Anzeichen für die Erkrankung. Dies ist für Einzelpersonen oder Gruppen geeignet, deren Versicherte keine Vorerkrankungen haben.
  • Der Erstattungsprozess kann länger dauern, da wir uns jedes Mal, wenn wir einen Erstattungsantrag erhalten, die Krankengeschichte des Versicherten ansehen. Wir können auch um zusätzliche Informationen bitten, um zu verstehen, ob die Symptome bzw. der Gesundheitszustand neu sind oder es sich um eine Vorerkrankung handelt.
  • Diese Option steht Einzelpersonen oder Gruppen mit 3 bis 9 Policen zur Verfügung.
  • Die Verfügbarkeit der Moratorium Risikoprüfung hängt vom geografischen Standort und den geltenden lokalen Landesvorschriften ab.

Bei der vollständigen medizinischen Risikoprüfung bewerten wir das Versicherungsrisiko, bevor der Versicherungsschutz beginnt.  Das bedeutet:

  • Sie werden gebeten, für jede zu versichernde Person einen medizinischen Fragebogen auszufüllen und uns bei der Antragstellung über Vorerkrankungen zu informieren.
  • Vorerkrankungen sind möglicherweise nicht mitversichert (oder es kann ein Zuschlag erhoben werden). Versicherte werden gebeten, vor Beginn des Versicherungsschutzes ein Antragsformular auszufüllen, in dem ihre Krankengeschichte offengelegt wird. Unser Risikoprüfungs-Team bewertet dann die Informationen und entscheidet, ob wir in der Lage sind, Versicherungsschutz für die auf dem Formular angegebenen Erkrankungen anzubieten.
  • Der Erstattungsprozess ist kürzer, da wir bereits wissen, ob Vorerkrankungen mitversichert sind.
  • Diese Option steht Einzelpersonen oder Gruppen mit 3 bis 9 Policen zur Verfügung.

Weitere Informationen

Internationaler Reise- und Krankenversicherer des Jahres.
EFMA & Accenture Innovation in Insurance Awards 2022.
 Wussten Sie, dass wir eigens für unsere Versicherten eine Support-Site haben? Dort finden Sie Informationen, wie Sie Ihren Versicherungsschutz optimal nutzen können. 
Bestimmte Services, die in Ihrem Tarif enthalten sein können, werden von Drittanbietern außerhalb der Allianz Gruppe erbracht, wie z. B. das Expat-Unterstützungs-Programm, Reisesicherheitsservices, die HealthSteps App, ein zweiter ärztlicher Rat und Services im Bereich Telemedizin. Wenn Ihr Tarif diese Services umfasst, werden sie in der Tariflichen Leistungszusage angezeigt. Diese Services werden Ihnen vorbehaltlich Ihrer Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Versicherungsvertrags und der Bestimmungen und Bedingungen der Drittanbieter zur Verfügung gestellt. Diese Services können geografischen Beschränkungen unterliegen.  Die HealthSteps App bietet keine ärztliche oder gesundheitliche Beratung und die Ressourcen zu Wellness in Olive dienen nur zu Informationszwecken. Die HealthSteps App und die in Olive enthaltenen Wellness-Ressourcen sollten nicht als Ersatz für eine professionelle ärztliche, körperliche oder psychologische Untersuchung bzw. Beratung angesehen werden. Sie sind auch kein Ersatz für die Diagnose, Behandlung, Beurteilung oder Betreuung, die Sie möglicherweise von Ihrem Arzt benötigen. Sie verstehen und akzeptieren, dass AWP Health & Life SA (irische Niederlassung) und/oder AWP Health & Life Services Limited nicht für Ansprüche, Verluste oder Schäden verantwortlich sind, die direkt oder indirekt aus Ihrer Nutzung dieser Drittanbieterdienste entstehen könnten.