Ihre Zahnleistungen sind zusammen mit allen Selbstbeteiligungen, Eigenanteilen, Höchsterstattungsbeträgen, Wartezeiten, Altersbeschränkungen und gegebenenfalls anderen Einschränkungen in der Tariflichen Leistungszusage aufgeführt. Bitte lesen Sie Ihre Tarifliche Leistungszusage zusammen mit Ihrem Versicherungshandbuch zum vollen Verständnis Ihrer Zahnleistungen, inkl. Definitionen und/oder Ausschlüsse.
Im Folgenden werden die Definitionen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen aufgeführt, die für unsere internationalen Krankenversicherungstarife gelten. Diese können je nach von Ihnen gewähltem Tarif leicht variieren. Bitte lesen Sie Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch, um sicher zu gehen was genau für Ihren Tarif gilt:
Zahnärztliche Definitionen:
1. Zahnbehandlungen umfassen eine jährliche Vorsorgeuntersuchung, einfache Füllungen aufgrund von Löchern oder Karies, Wurzelkanalbehandlungen sowie verschreibungspflichtige Arzneimittel.
2. Verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Zahnbehandlung sind Medikamente, die von einem Zahnarzt zur Behandlung einer Entzündung oder Infektion im Zusammenhang mit Zähnen verschrieben werden. Die verschreibungspflichtigen Arzneimittel müssen auf ihre Wirksamkeit in Bezug auf die Erkrankung getestet und von der zuständigen Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes zugelassen sein. Dies bezieht sich nicht auf Mundspülungen, Fluoridprodukte, antiseptische Gels und Zahncremes.
3. Chirurgisch zahnärztliche Eingriffe beziehen sich auf die operative Entfernung von Zähnen sowie andere chirurgische Eingriffe im Zusammenhang mit Zähnen, wie Wurzelspitzenresektionen und verschreibungspflichtige Medikamente zur Zahnbehandlung. Alle Untersuchungen, die nötig sind, um festzustellen, ob ein zahnchirurgischer Eingriff erforderlich ist, wie Labortests, Röntgenaufnahmen, CT- und MRI-Untersuchungen, sind im Rahmen dieser Leistung versichert. Die Leistung umfasst keine chirurgischen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Zahnimplantaten stehen.
4. Zahnersatz umfasst Kronen, Inlays, Onlays, adhäsive Rekonstruktionen, Brücken und Zahnprothesen sowie alle in diesem Zusammenhang erforderlichen und ergänzenden zahnärztlichen Maßnahmen. Zahnimplantate sind nicht durch die Leistung „Zahnersatz“ abgedeckt, können aber als separate Leistung „Zahnimplantate“ in Ihren Versicherungsschutz aufgenommen werden.
5. Zahnärztliche Parodontalbehandlung bezieht sich auf Zahnbehandlungen im Zusammenhang mit Zahnfleischerkrankungen.
6. Kieferorthopädie ist der Einsatz von Hilfsmitteln zur Korrektur von Fehlstellungen (Zahn- und Bissfehlstellungen). Wir versichern nur kieferorthopädische Behandlungen, die den unten beschriebenen medizinisch notwendigen Kriterien entsprechen. Da die Kriterien sehr fachspezifisch sind, setzen Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung mit uns in Verbindung, damit wir prüfen können, ob Ihre Behandlung diese Kriterien erfüllt.
Medizinische Nowendigkeit – Kriterien:
a) Erhöhter Überbiss > 6 mm, aber <= 9 mm
b) Umgekehrter Überbiss > 3,5 mm ohne Kau- oder Sprachschwierigkeiten
c) Frontaler oder hinterer Kreuzbiss mit > 2 mm Diskrepanz zwischen der zurückgezogenen Kontaktposition und der Interkuspidation
d) Starke Zahnfehlstellungen > 4
e) Extreme laterale oder frontale offene Bisse > 4 mm
f) Erhöhter und vollständiger Überbiss mit gingivalen oder palatinalen Traumata
g) Weniger ausgedehnte Hypodontie, die eine prärestaurative Kieferorthopädie oder einen kieferorthopädischen Schließung von Lücken erfordert, um die Notwendigkeit einer Prothese zu vermeiden
h) Hinterer lingualer Kreuzbiss ohne funktionellen okklusalen Kontakt in einem oder mehreren bukkalen Segmenten
i) Umgekehrter Überbiss > 1 mm, aber < 3,5 mm mit aufgezeichneten Kau- und Sprachschwierigkeiten
j) Teilweise durchgebrochene Zähne, gekippt und gegen benachbarte Zähne geschlagen
k) Vorhandene überzählige Zähne
Lassen Sie uns bitte unterstützende Informationen zukommen, um nachzuweisen, dass Ihre Behandlung medizinisch notwendig und daher durch Ihren Tarif abgedeckt ist. Zu den von uns angeforderten Informationen können gehören:
- Ein medizinischer Bericht des Facharztes mit Angabe der Diagnose (Art der Fehlstellungen/Malokklusion) und einer Beschreibung Ihrer Symptome des kieferorthopädischen Problems.
- Ein Behandlungsplan, der die geschätzte Behandlungsdauer, die geschätzten Kosten und die Art sowie das Material der verwendeten Vorrichtung angibt.
- Die Zahlungsvereinbarung, die mit dem medizinischen Anbieter vereinbart wurde.
- Ein Nachweis der Zahlung der kieferorthopädischen Behandlung.
- Fotografien beider Kieferseiten, die deutlich das Gebiss vor der Behandlung zeigen.
- Klinische Fotografien der Kiefer in zentraler Okklusion aus frontaler und lateraler Sichtweise.
- Orthopantomogramm (Panorama-Röntgenbild).
- Profil-Röntgenbild (kephalometrisches Röntgenbild).
- Sonstige Dokumente, die wir zur Bearbeitung der Erstattungsantrag benötigen.
Wir übernehmen nur die Kosten für Standard-Zahnspangen aus Metall und/oder herausnehmbare Standard-Apparate. Wir übernehmen jedoch die Kosten für kosmetische Behandlungsgeräte wie Lingualspangen und unsichtbare Aligners bis zu der Höhe der Kosten von Zahnspangen aus Metall gemäß des maximalen Erstattungsbetrags für kieferorthopädische Behandlungen.