Sie können Ihre Angehörigen vorbehaltlich einer medizinischen Risikoprüfung mitversichern lassen. Sie müssen einen eigenen Beitrag zahlen, der sich sowohl aus dem Alter als auch aus den Kosten für die Gesundheitsversorgung im Land des Hauptwohnsitzes zusammenstellt.

Auf jeden Fall! Wir können verschiedenen Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen anbieten. Bitte rufen Sie unser Sales Team unter der Telefonnummer +353 1 514 8480 an, um über dieses Produkt zu sprechen.

Wir bieten keine Reiseversicherung an, aber einen Kurzzeittarif für Versicherte, die eine internationale Krankenversicherung für weniger als ein Jahr benötigen. 

Klicken Sie hier, um mehr zu Kurzzeittarifen zu erfahren.

Wenn Sie ein Angebot für eine Reiseversicherung erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an die Kollegen von Allianz Global Assistance.

Auf jeden Fall.  Da Ihre Gruppenversicherung angepasst ist, können wir Ihnen keine Versicherung zu den gleichen Bedingungen anbieten. Wir können Ihnen jedoch ein Produkt mit vergleichbaren Bedingungen aus unserer Reihe an Tarifen für Einzel- und Privatkunden anbieten. Setzen Sie sich bitte mit unserem Vertriebsteam unter +353 1 514 8480 in Verbindung, die Sie gerne beraten.
Eine routinemäßige Zahnbehandlung ist nicht über Ihren Ambulanttarif versichert. Wir haben jedoch einen speziellen Zahntarif, den Sie als Zusatz auswählen können.

Sie können Ihre Versicherungsbeiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich per Lastschrifteinzug oder Kredikarte zahlen. Sie können auch per Scheck oder Banküberweisung zahlen, allerdings sind für diese Zahlungsmethode keine monatlichen Beitragszahlungen möglich.

Zahlungen unterliegen den folgenden Zuschlägen: 0% für jährliche Zahlung, 3% für halbjährliche Zahlung, 4% für vierteljährliche Zahlung und 5% für monatliche Zahlung. 

Das bedeutet, dass wir Sie für Notfälle versichern, wenn Sie kurzfristig außerhalb Ihres geografischen Geltungsbereichs sind.

Beispiel: Sie sind im Urlaub in einem Land, das außerhalb Ihres versicherten Geltungsbereichs liegt. In der Regel besteht für Notfälle in diesem Land dann ein zeitlich begrenzter Versicherungsschutz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tariflichen Leistungszusage sowie Ihrem Versicherungshandbuch. 

Stationäre Behandlungen sind alle Behandlungen von Versicherten, die als Patient in einem Krankenhaus bleiben (entweder über Nacht oder einen längeren Zeitraum).  Ambulante Behandlungen (wie Arztbesuche, Kauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten) werden nur versichert, wenn ein Ambulanttarif abgeschlossen wurde. Wir haben eine Reihe verschiedener Versicherungen für stationäre und ambulante Behandlungen.
Die meisten unserer Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr. Wir bieten jedoch auch einen kurzfristigen 6-Monatsvertrag an. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von unserem speziellen Vertriebsteam unter +353 1 514 8480. Für die meisten unserer Versicherungsprodukte gilt eine Bedenkzeit von 30 Tagen ab Versicherungsbeginn. Nach diesem Zeitraum können Sie Ihre Police bis zur Verlängerung nicht mehr stornieren, unabhängig davon, ob Sie monatlich oder jährlich zahlen.
Wir versichern Vorerkrankungen sofern möglich. Für unsere Policen gilt jedoch eine vollständige medizinische Risikoprüfung. Vorerkrankungen werden angenommen, ausgeschlossen oder es gilt ein Zuschlag je nach Art der Erkrankung. Weitere Informationen zur Risikoprüfung im Hinblick auf Vorerkrankungen erhalten Sie von unserem Vertriebsteam unter +353 1 514 8480. Dort werden Sie ausführlich beraten.
Sollen Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an uns. 

Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Namen und Ihre Versicherungsnummer benötigen, um Sie in unserem System zu identifizieren und so auf Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz antworten zu können. Vergessen Sie also nicht, Ihre Versicherungsnummer anzugeben, wenn Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail schreiben. Bitte geben Sie außerdem Ihren vollständigen Namen an.
Rufen Sie die Nummer +353 1 630 1302 an.