Ihr Versicherungsschutz unterliegt zudem:
- Definitionen und Ausschlüssen der Versicherungspolice.
- Besonderen Bestimmungen, die in Ihrem Versicherungsschein (und auf dem Sondervereinbarungsformular, das vor Versicherungsbeginn ausgestellt wurde) angegeben sind.
- Etwaigen Policennachträgen, den allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie eventuellen gesetzlichen Anforderungen.
- Angemessenen und üblichen Kosten in Übereinstimmung mit dem Land der Behandlung und den allgemein anerkannten medizinischen Verfahren. Wenn wir der Meinung sind, dass ein Erstattungsantrag unangemessen ist, behalten wir uns das Recht vor, den von uns gezahlten Betrag zu reduzieren oder abzulehnen.
Klausel im Falle von Sanktionen:
Der Versicherungsschutz, die Erstattungszahlungen oder jegliche Leistungen im Rahmen dieser Versicherung werden ausgesetzt, sollte ein Element der Versicherung, der Leistung, der Aktivität, des Geschäfts oder des zugrunde liegenden Geschäfts uns Folgendem aussetzen:
- jeglicher geltenden Sanktion, jeglichen Verbots oder jeglicher Beschränkung einer Resolution der Vereinten Nationen oder
- den Handels-oder Wirtschaftssanktionen, Gesetzen und Vorschriften der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten von Amerika.
Diese Aussetzung gilt so lange, bis wir nicht mehr einer solchen Sanktion, einem solchen Verbot oder einer solchen Beschränkung ausgesetzt sind.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein, dem Versicherungshandbuch und der Tariflichen Leistungszusage.