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FAQ für Versicherte

Durchsuchen Sie die Themen, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden. 

Antworten zu Notfallbehandlungen, Vorabgenehmigung und weitere Antworten auf Fragen zu Behandlungen

Normalerweise können unsere Versicherten mit unseren Tarifen einen medizinischen Dienstleister frei auswählen, solange dieser sich im ausgewählten Geltungsbereich befindet. Je nach Tarif, können jedoch unterschiedliche Vereinbarungen gelten: Der Versicherungsschutz Ihrer Police kann sich z. B. auf eine bestimmtes medizinisches Netzwerk beziehen. Bitte überprüfen Sie Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihre Versichertenkarte, um nachzusehen, welches medizinische Netzwerk für Ihren Versicherungsvertrag gilt. Sollte Ihr Tarif auf ein bestimmtes medizinisches Netzwerk beschränkt sein, finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen eine Liste der für Sie verfügbaren medizinischen Dienstleister.

Sollte Ihre Police nicht auf ein medizinisches Netzwerk beschränkt sein, können Sie Ihren medizinische Dienstleister frei wählen.  Falls Sie Hilfe benötigen, um einen medizinischen Dienstleistern in Ihrer Nähe zu finden, verwenden Sie unsere Suche nach internationalen medizinischen Dienstleistern über unsere MyHealth digitalen Services.

Dort können Sie nach Krankenhäusern, Kliniken, Ärzten und Fachärzten in verschiedenen Ländern suchen und Ihre Suche dabei auf bestimmte Regionen und Städte begrenzen. Sie können auch nach bestimmten Ärzten, wie z. B. Internisten oder nach Fachgebieten, wie z. B. Allgemeine Chirurgie, Neurochirurgie oder Traumatologie usw. suchen.

Sie sind nicht auf die in diesem Verzeichnis aufgeführten Dienstleister beschränkt. Die medizinische Dienstleister in diesem Verzeichnis dienen nur zu Ihrer Information und wir empfehlen, unterstützen oder sponsern diese nicht. Die Aufnahme des medizinischen Dienstleisters in unserem Verzeichnis bedeutet außerdem nicht, dass wir bestimmte Vereinbarungen mit diesem Dienstleister haben.

Wenn Ihr geografischer Geltungsbereich die USA umfasst und Sie dort einen medizinischen Dienstleister suchen, empfehlen wir Ihnen, sich an unseren externen Administrator zu wenden, den wir mit der Verwaltung Ihrer Police in den USA beauftragt haben. Dieser externe Administrator kann Ihnen helfen, einen medizinischen Dienstleister in Ihrer Nähe ausfindig zu machen und einen Termin zu vereinbaren. Die Kontaktinformationen dieses externen Administrators finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte.
Lassen Sie sich die erforderliche Notfallbehandlung zukommen und rufen Sie uns an, wenn Sie Rat oder Unterstützung benötigen.

Sofern möglich, sollten Sie, Ihr Arzt oder ein Familienangehöriger unsere Helpline innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Notfalls über Ihre Krankenhausaufnahme informieren. Details für das Kostenzusage-/Vorabgenehmigungsformular können telefonisch aufgenommen werden, wenn Sie uns anrufen.

Wischen um mehr anzuzeigen

Helpline Rufnummer
 
Englisch +353 1 630 1301 Italienisch +353 1 630 1305  
Spanisch +353 1 630 1304   Französisch +353 1 630 1303
Deutsch +353 1 630 1302 Portugiesisch +353 1 645 4040
  1. Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Tarif die von Ihnen gewünschte Behandlung versichert. In Ihrer Tariflichen Leistungszusage sind die für Sie verfügbaren Leistungen aufgeführt. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an unsere Helpline wenden. Sie finden Ihre Tarifliche Leistungszusage über die MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App und klicken Sie auf „Meine Leistungen“.

    Ihre Tarifliche Leistungszusage bestätigt auch, welche Leistungen im Voraus genehmigt werden müssen (durch Einreichen eines Kostenzusageformulars). Dies sind meistens stationäre oder hochpreisige Behandlungen. Der Prozess der Vorabgenehmigung hilft uns, jeden Fall zu beurteilen, alle Einzelheiten mit dem Krankenhaus vor Ihrer Ankunft zu organisieren und die direkte Bezahlung der Kosten mit dem Krankenhaus zu vereinbaren, sofern möglich.

    Der Prozess der Vorabgenehmigung kann je nach Versicherungsprodukt unterschiedlich sein. Aus diesem Grund sollten Sie in Ihrem Versicherungshandbuch nachsehen, welches Verfahren für Ihren Versicherungsvertrag gilt.

    Wenn Sie zum Beispiel im Rahmen unserer standardmäßige internationalen Krankenversicherungstarife versichert sind, müssen Sie, um eine Vorabgenehmigung zu erhalten, ein Kostenzusageformular vor der Behandlung bei uns einreichen:

  2. Laden Sie das Formular zur vorherigen Kostenzusage herunter (hier erhältlich).
  3. Senden Sie das ausgefüllte Formular mindestens 5 Werktage vor Behandlungsbeginn an uns, eingescannt per E-Mail, per Fax oder mit der Post (Einzelheiten finden Sie auf dem Formular).
  4. Wir werden Ihren medizinischen Dienstleister dann direkt kontaktieren, um (falls möglich) eine direkte Kostenerstattung zu vereinbaren.

Antworten auf Fragen zum Einreichen von Erstattungsanträgen, wie Sie den Status von Erstattungen prüfen und mehr

Das für Ihren Versicherungsvertrag geltende Verfahren hängt von Ihrem Versicherungsprodukt ab, das Ihnen zur Verfügung steht, und wird ausführlich in Ihrem Versicherungshandbuch und Ihrer Tariflichen Leistungszusage beschrieben. Sie finden Ihr Versicherungshandbuch und Ihre Tarifliche Leistungszusage über unsere MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App, klicken Sie auf „Meine Police“ und wählen Sie „Dokumente“ aus.

Wenn Sie jedoch einen unserer standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife haben und für Ihre Behandlung keine Vorabgenehmigung erforderlich ist, gilt das allgemeine Erstattungsverfahren unten:

  1. Lassen Sie sich die benötige Behandlung zukommen und bezahlen Sie den medizinischen Dienstleister.
  2. Lassen Sie sich eine Rechnung ausstellen.*
  3. Fördern Sie die erstattungsfähigen Ausgaben über unsere MyHealth digitalen Services zurück.**


*Diese sollte Ihren Name, das Behandlungsdatum, die Diagnose oder die Erkrankung (die Grund für die Behandlung war), das Datum, an dem die Symptome zum ersten Mal aufgetreten sind, die Behandlungsform und die entstandenen Kosten aufzeigen.

**Geben Sie einfach alle wichtigen Einzelheiten und Informationen an, machen Sie ein Foto Ihrer Rechnung(en) oder laden Sie diese hoch und klicken Sie auf „Absenden“.

Zur Erinnerung: Sie müssen Ihren Erstattungsantrag innerhalb der im Versicherungshandbuch genannten Fristen einreichen.


Schnelle Bearbeitung von Erstattungsanträgen

Sobald wir alle Informationen haben, werden wir Ihren Erstattungsantrag innerhalb von 48 Stunden bearbeiten. Wir können den Antrag allerdings nur bearbeiten, wenn Sie uns Ihre Diagnose mitgeteilt haben. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie diese in Ihrem Antrag angeben. Andernfalls müssen wir diese von Ihrem Arzt erfragen. Wir werden Ihnen eine E-Mail oder einen Brief senden, um Ihnen mitzuteilen, wann Ihr Erstattungsantrag bearbeitet wurde.

Sofern Sie alle notwendigen Angaben eingereicht haben, erfolgen die Bearbeitung Ihres Erstattungsantrags und die Zahlungsanweisung an Ihre Bank innerhalb von 48 Stunden. Wenn Ihr Erstattungsantrag jedoch nach diesem Zeitraum noch immer bearbeitet wird und Sie nichts von uns gehört haben, können Sie den Status von Erstattungsanträgen überprüfen, indem Sie sich bei den MyHealth digitalen Services über einen Browser anmelden oder die App verwenden.

Antworten auf Fragen zum Mitversichern von Familienangehörigen, wie Sie Ihre Daten ändern und mehr

Sie können Ihre persönlichen Informationen wie Ihre Privatadresse oder die Adresse des Unternehmens, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer über die MyHealth digitalen Services ändern. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App, klicken Sie rechts oben auf der Seite auf den Pfeil neben Ihrem Namen, wählen Sie „Verwalten Sie Ihr Konto“ aus und ändern Sie Ihre Daten. Wichtig: Bitte halten Sie Ihre Informationen stets aktuell, damit wir mit Ihnen in Verbindung bleiben können.

Wenn Sie in ein anderes Land umziehen und Ihre Postadresse aktualisieren müssen, klicken Sie bitte hier, um weitere Informationen zu erhalten.

Es ist wichtig, dass Sie uns über einen Wechsel Ihres Aufenthaltslandes informieren. Dieser kann Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz oder Beitrag haben, selbst wenn Sie in ein Land ziehen, das innerhalb des Geltungsbereichs Ihrer Versicherung liegt. Versicherungsschutz in manchen Ländern unterliegt lokalen Gesetzgebungen für Krankenversicherungen, insbesondere für Personen, die dort Ihren Wohnsitz haben. Sie müssen auf eigene Verantwortung sicherstellen, dass Ihre Krankenversicherung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie sich unabhängigen rechtlichen Rat einholen, da es uns eventuell nicht mehr möglich sein wird, Ihnen Versicherungsschutz zu bieten. Unser Versicherungsschutz ist kein Ersatz für eine nationale Pflichtkrankenversicherung.

Wen benachrichtige ich, wenn ich in ein anderes Land umziehe?

Wenn Sie eine Einzelversicherung haben, kontaktieren Sie bitte unsere Helpline.

Wenn Sie über eine Gruppenversicherung versichert sind, informieren Sie bitte Ihre unternehmen und unsere Helpline.

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