Einzelversicherung (risikogeprüfte Police)
Um die Mitversicherung von Familienangehörigen zu Ihrer Police zu beantragen, füllen Sie bitte das entsprechenden Antragsformulars aus und senden Sie es an: [email protected].
Neugeborene (mit Ausnahme von Mehrlingsgeburten, Babys aus einer Leihmutterschaft, Adoptiv- und Pflegekindern) werden ohne eine medizinische Risikoprüfung ab der Geburt versichert. Voraussetzung ist jedoch, dass wir innerhalb von vier Wochen nach der Geburt benachrichtigt werden und dass der leibliche Elternteil bzw. der vorgesehene Elternteil (im Falle einer Leihmutterschaft) seit mindestens sechs Monaten ohne Unterbrechung bei uns versichert ist.
Wenn Sie ein Neugeborenes in Ihrer Versicherung mitversichern möchten, schicken Sie bitte Ihre Anfrage mit einer Kopie der Geburtsurkunde per E-Mail an unser Risikoprüfungsteam: [email protected].
Erfolgt die Benachrichtigung später als vier Wochen nach der Geburt, unterliegen Neugeborene einer medizinischen Risikoprüfung und der Versicherungsschutz tritt erst ab dem Tag der Annahme durch uns in Kraft. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall alle Mehrlingsgeburten, Babys aus einer Leihmutterschaft, Pflege- und Adoptivkinder einer medizinischen Risikoprüfung unterliegen und der Versicherungsschutz erst ab dem Datum der Annahme gilt.
Gruppenversicherung (risikogeprüft)
Sie können die Mitversicherung eines Familienangehörigen beantragen, sofern Sie gemäß dem zwischen Ihrem Unternehmen und uns abgeschlossenen Vertrag dazu berechtigt sind. Wenn nicht anderweitig festgelegt, muss der Antrag auf Mitversicherung eines Familienangehörigen durch Ihr Unternehmen erfolgen.
Handelt es sich bei dem Angehörigen um ein Neugeborenes (mit Ausnahme von Mehrlingsgeburten, Babys aus einer Leihmutterschaft, Adoptiv- und Pflegekindern), beginnt der Versicherungsschutz für das Neugeborene mit dem Tag der Geburt ohne medizinische Risikoprüfung. Voraussetzung ist jedoch, dass wir innerhalb von vier Wochen nach der Geburt benachrichtigt werden und dass der leibliche Elternteil bzw. der vorgesehene Elternteil (im Falle einer Leihmutterschaft) seit mindestens sechs Monaten ohne Unterbrechung bei uns versichert ist. Für die Mitversicherung eines Neugeborenen müssen Sie Ihr Unternehmen darum bitten, einen schriftlichen Antrag per E-Mail mit einer Kopie der Geburtsurkunde an unser Risikoprüfungsteam zu schicken: [email protected].
Werden wir vier Wochen nach dem Geburtsdatum oder später informiert, unterliegen Neugeborene einer medizinischen Risikoprüfung und der Versicherungsschutz beginnt mit dem Datum der Annahme. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall alle Mehrlingsgeburten, Babys aus einer Leihmutterschaft, Pflege- und Adoptivkinder einer medizinischen Risikoprüfung unterliegen und der Versicherungsschutz erst ab dem Datum der Annahme gilt.
Gruppenversicherung (nicht risikogeprüft)
Sie können die Mitversicherung eines Familienangehörigen beantragen, sofern Sie gemäß dem zwischen Ihrem Unternehmen und uns abgeschlossenen Vertrag dazu berechtigt sind. Wenn nicht anderweitig festgelegt, muss der Antrag auf Mitversicherung eines Familienangehörigen durch Ihr Unternehmen erfolgen.
Handelt es sich bei dem Angehörigen um ein Neugeborenes, wird es vom Tag der Geburt an versichert, vorausgesetzt, wir werden innerhalb von vier Wochen ab der Geburt benachrichtigt. Wenn Sie ein Neugeborenes in Ihren Versicherungsschutz aufnehmen möchten, müssen Sie Ihr Unternehmen bitten, einen schriftlichen Antrag mit einer Kopie der Geburtsurkunde zu stellen. Werden wir vier Wochen nach dem Geburtsdatum oder später informiert, unterliegen Neugeborene einer medizinischen Risikoprüfung, sofern der Antrag angenommen wird, und der Versicherungsschutz beginnt vier Wochen vor dem Erhalt der Benachrichtigung.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Art von Versicherungsbedingungen für Ihre Police gilt, lesen Sie diesen Artikel.