Nachdem Sie einen unserer Tarife beantragt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit den digitalen Versicherungsunterlagen. Darin finden Sie Ihren Versicherungsschein, Ihre Versichertenkarte und die Tarifliche Leistungszusage. Diese Unterlagen und andere Versicherungsdokumente finden Sie in der MyHealth App und im Portal.
Sie können Ihre persönlichen Informationen wie Ihre Privatadresse oder die Adresse des Unternehmens, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer über die MyHealth digitalen Services ändern. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App, klicken Sie auf „Konto verwalten“ und ändern Sie Ihre Daten. Wichtig: Bitte halten Sie Ihre Informationen stets aktuell, damit wir mit Ihnen in Verbindung bleiben können.
Wenn Sie in ein anderes Land umziehen und Ihre Postadresse aktualisieren müssen, klicken Sie bitte hier, um weitere Informationen zu erhalten.
Policen mit vollständiger medizinischer Risikoprüfung
Bei Einzelversicherungen: Um die Mitversicherung von Familienangehörigen zu Ihrer Police zu beantragen, füllen Sie bitte das entsprechenden Antragsformulars aus und senden Sie es an: [email protected]. Ihre Angehörigen werden dann medizinisch risikogeprüft und, falls akzeptiert, ab dem Zeitpunkt der Annahme des Versicherungsschutzes, durch uns mitversichert.
Bei Gruppenversicherungen: Wenden Sie sich bitte an Ihren Gruppenversicherungsverantwortlichen, um Ihrer Police Familienangehörige hinzuzufügen. Ihr Angehöriger muss dann das entsprechende Antragsformular ausfüllen und wird einer medizinischen Risikoprüfung unterzogen. Ihr Angehöriger ist dann, falls angenommen, ab dem Zeitpunkt der Annahme des Versicherungsschutzes durch uns mitversichert.
Policen mit Moratorium
Bei Einzelversicherungen: Kontaktieren Sie uns direkt, um ein Familienmitglied zu ihrer Police hinzuzufügen. Sie brauchen kein Antragsformular auszufüllen, und wir versichern den neuen Angehörigen ab dem Datum, an dem Sie uns benachrichtigen, oder ab einem von Ihnen gewünschten späteren Datum. Für diesen Angehörigen gilt dann ein neues Moratorium. Schicken Sie uns in einem solchen Fall einfach eine E-Mail an [email protected].
Bei Gruppenversicherungen: Wenden Sie sich bitte an Ihren Gruppenversicherungsverantwortlichen, um Ihrer Police Familienangehörige hinzuzufügen. Ihr Angehöriger muss dann das entsprechende Antragsformular ausfüllen. Wird der Antrag angenommen, gilt für diesen Angehörigen ein neues Moratorium, und der Versicherungsschutz beginnt ab dem von Ihrem Gruppenversicherungsverantwortlichen festgelegten Datum.
Nicht risikogeprüfte Policen (Policen für Großunternehmen)
Um ein Familienmitglied als Angehörigen zu Ihrer Police hinzuzufügen, benachrichtigen Sie einfach Ihr Unternehmen und es wird sich gemeinsam mit uns darum kümmern.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Art von Versicherungsbedingungen für Ihre Police gilt, lesen Sie diesen Artikel.
Policen mit vollständiger medizinischer Risikoprüfung
Bei Einzelversicherungen: Bitte senden Sie uns innerhalb von vier Wochen nach der Geburt Ihres Kindes eine E-Mail mit der Geburtsurkunde an [email protected].
Bei Gruppenversicherungen: Um Ihr Neugeborenes in Ihrer Police mitzuversichern, wenden Sie sich bitte innerhalb von vier Wochen nach der Geburt Ihres Kindes an Ihren Gruppenversicherungsverantwortlichen. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie dabei auch die Geburtsurkunde vorlegen.
Mit Ausnahme von Mehrlingsgeburten, akzeptieren wir Neugeborene ohne eine medizinische Risikoprüfung, wenn der leibliche oder der vorgesehene Elternteil (im Falle einer Leihmutterschaft) seit mindestens acht Monaten ohne Unterbrechung bei uns versichert ist. Der Versicherungsschutz gilt ab der Geburt.
Erfolgt die Benachrichtigung später als vier Wochen nach der Geburt, unterliegen Neugeborene einer medizinischen Risikoprüfung und falls angenommen, tritt der Versicherungsschutz erst ab dem Tag der Annahme durch uns in Kraft.
Babys aus Mehrlingsgeburten werden dann medizinisch risikogeprüft und falls akzeptiert, ab dem Zeitpunkt der Annahme des Versicherungsschutzes, durch uns mitversichert.
Policen mit Moratorium
Bei Einzelversicherungen: Bitte senden Sie uns innerhalb von vier Wochen nach der Geburt Ihres Kindes eine E-Mail mit der Geburtsurkunde an [email protected].
Bei Gruppenversicherungen: Um Ihr Neugeborenes in Ihrer Police mitzuversichern, wenden Sie sich bitte innerhalb von vier Wochen nach der Geburt Ihres Kindes an Ihren Gruppenversicherungsverantwortlichen. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie dabei auch die Geburtsurkunde vorlegen.
Mit Ausnahme von Mehrlingsgeburten, akzeptieren wir Neugeborene ohne eine medizinische Risikoprüfung, wenn der leibliche oder der vorgesehene Elternteil (im Falle einer Leihmutterschaft) seit mindestens acht Monaten ohne Unterbrechung bei uns versichert ist. Der Versicherungsschutz gilt ab der Geburt.
Wenn die Geburt später als vier Wochen gemeldet wird, muss ein Antragsformular ausgefüllt werden. Wird der Antrag angenommen, gilt für diesen Familienangehörigen ein neues Moratorium und der Versicherungsschutz beginnt ab dem Datum, an dem wir der Aufnahme zustimmen.
Nicht risikogeprüfte Policen (Policen für Großunternehmen)
Für Neugeborene (einschließlich Mehrlingsgeburten, Babys aus einer Leihmutterschaft, Adoptiv- und Pflegekinder) beginnt der Versicherungsschutz mit dem Tag der Geburt. Voraussetzung ist jedoch, dass wir innerhalb von vier Wochen nach der Geburt benachrichtigt werden. Wenn Sie ein Neugeborenes in Ihren Versicherungsschutz aufnehmen möchten, müssen Sie Ihr Unternehmen bitten, einen schriftlichen Antrag mit einer Kopie der Geburtsurkunde zu stellen (an uns zu senden). Bitte beachten Sie, dass Neugeborene, die nicht innerhalb dieser vierwöchigen Frist dem Unternehmen gemeldet werden, ab dem Datum der Meldung in die Versicherung aufgenommen werden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Art von Versicherungsbedingungen für Ihre Police gilt,lesen Sie diesen Artikel.
Höchsterstattungsgrenze für stationäre Behandlungen für Neugeborene - alle Versicherungsarten
In den folgenden Fällen gilt eine Höchsterstattungsgrenze für stationäre Behandlungen innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt:
- im Falle einer Leihmutterschaft
- bei Adoption
- bei Pflegekindern
- im Falle einer Mehrlingsgeburt infolge einer medizinisch assistierten Fortpflanzung
Der Höchsterstattungsbetrag beträgt 24.900 £ / 30.000 € / 40.500 US$ / CHF 39.000 pro Kind und greift vor allen anderen Leistungen Ihres Versicherungsschutzes. Kosten für ambulante Behandlungen werden im Rahmen eines entsprechenden Ambulanttarifs erstattet.
a. Zahlungsangaben ändern und Zahlungen vornehmen
Um ein Höchstmaß an Datenschutz zu gewährleisten, empfehlen wir unseren Versicherten, selber die eigenen Kartendetails online über unsere sicheren MyHealth digitalen Services zu aktualisieren.
Sie können darauf zugreifen, indem Sie auf „Anmelden“ klicken und Ihre Anmeldedaten eingeben.
Wenn Sie Ihre Anmeldedaten vergessen oder verlegt haben, klicken Sie in den MyHealth digitalen Services auf den Link „Passwort vergessen“ und folgen Sie den Anweisungen. Sie werden dann per E-Mail neue Anmeldedaten erhalten.
Sobald Sie sich in unseren MyHealth digitalen Services angemeldet haben, folgen Sie bitte den folgenden Schritten:
- Klicken Sie auf „Police anzeigen“ und wählen Sie „Zahlungen“ aus.
- Klicken Sie auf „Zahlungsangaben ändern“.
- Geben Sie Ihre Kartendaten in die relevanten Felder ein.
- Klicken Sie dann auf „Änderungen speichern“.
Sobald Sie Ihre Kartendaten aktualisiert haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected], um uns über die Änderungen zu informieren. Sobald wir über die Änderungen informiert wurden, werden wir Ihre nächste Zahlung bearbeiten und Sie per E-Mail benachrichtigen, wenn die Transaktion erfolgreich abgeschlossen wurde.
b. Änderung der Zahlungsweise, der Häufigkeit und/oder des Datums der Beitragszahlung
Änderungen der Zahlungsbedingungen sind nur bei Versicherungsverlängerung möglich und müssen schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen vor dem Verlängerungsdatum eingereicht werden.
- Wenn Sie eine Einzelversicherung haben und Ihren Versicherungsumfang ändern möchten, sollten Sie sich vor dem Verlängerungsdatum Ihrer Versicherung an uns wenden, um die verfügbaren Optionen zu besprechen, da Änderungen des Versicherungsumfangs nur zum Verlängerungsdatum möglich sind. Falls Sie den Versicherungsumfang erweitern möchten, können wir verlangen, dass Sie vor der Annahme Ihres Antrags durch uns einen Fragebogen zu Ihrer Krankengeschichte ausfüllen und/oder bestimmten Beschränkungen und Ausschlüssen zum zusätzlichen Versicherungsschutz zustimmen.
- Wenn wir eine Erweiterung des Versicherungsumfangs bestätigen, sind zusätzliche Beiträge zu entrichten. Es ist außerdem möglich, dass Wartezeiten anfallen.
- Wenn Sie im Rahmen einer Gruppenversicherung versichert sind, wurde der Versicherungsschutz von Ihrem Unternehmen festgelegt. Wenden Sie sich an Ihren Gruppenversicherungsverantwortlichen oder an die Personalabteilung, wenn Sie Änderungen besprechen möchten.
Es ist wichtig, dass Sie uns über einen Wechsel Ihres Aufenthaltslandes informieren. Dieser kann Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz oder Beitrag haben, selbst wenn Sie in ein Land ziehen, das innerhalb des Geltungsbereichs Ihrer Versicherung liegt. Versicherungsschutz in manchen Ländern unterliegt lokalen Gesetzgebungen für Krankenversicherungen, insbesondere für Personen, die dort Ihren Wohnsitz haben. Sie müssen auf eigene Verantwortung sicherstellen, dass Ihre Krankenversicherung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie sich unabhängigen rechtlichen Rat einholen, da es uns eventuell nicht mehr möglich sein wird, Ihnen Versicherungsschutz zu bieten. Unser Versicherungsschutz ist kein Ersatz für eine nationale Pflichtkrankenversicherung.
Wen benachrichtige ich, wenn ich in ein anderes Land umziehe?
Wir können Ihre persönlichen Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeiten. Wir bearbeiten Ihre persönlichen Daten nur in Übereinstimmung mit den in dieser Datenschutzerklärung dargelegten Bestimmungen.
In Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung dürfen sensible Informationen nur mit natürlichen Personen geteilt oder an sie weitergegeben werden, auf die sich die Informationen beziehen, es sei denn:
- diese Person hat ihre ausdrückliche Zustimmung zur Offenlegung ihrer sensiblen Informationen an eine andere natürliche oder juristische Person erteilt; oder,
- die Offenlegung der sensiblen Informationen dieser Person gegenüber einer anderen natürlichen oder juristischen Person liegt im wesentlichen Interesse der Person und sie kann ihre ausdrückliche Einverständniserklärung entweder aus physischen oder aus psychischen Gründen nicht selbst erteilen.
Wenn die natürliche Person jünger als 18 Jahre alt ist, gilt:
Sensible Informationen können mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten der Person unter 18 Jahren besprochen oder an diese offen gelegt werden. Es liegt in der Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten dieser Person, im Namen der betroffenen Person die Einwilligung zur Offenlegung ihrer sensiblen Informationen gemäß den oben beschriebenen Anforderungen zu erteilen.
Wenn Sie zustimmen möchten, dass wir Einzelheiten Ihrer Erstattungsansprüche oder andere sensible Informationen (wie in unserer Datenschutzerklärung definiert) an ein Familienmitglied oder eine natürliche oder juristische dritte Person offenlegen, bitten wir Sie, das hier verfügbare Formular zur Einwilligungserklärung durch Dritte auszufüllen. Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an: [email protected].
Wenn Sie selbst Ihre Beiträge zahlen und Ihr Unternehmen Ihren Versicherungsschutz verlängert oder Sie Ihren Beitrag als Versicherter einer Einzelversicherung zahlen (und den Ihrer Familienangehörigen, sofern zutreffend), verlängert sich Ihre Police automatisch für das nächste Versicherungsjahr, wenn:
- der Tarif oder die Tarifkombination, den/die Sie gewählt haben, weiterhin verfügbar ist (für Einzelversicherungen).
- wir den Versicherungsschutz in Ihrem Land weiterhin anbieten können.
- alle fälligen Beitrage gezahlt wurden.
- die Zahlungsangaben zum Datum der Vertragsverlängerung weiterhin gültig sind. Bitte informieren Sie uns, falls Sie eine neue Zahlungskarte erhalten oder falls sich Ihre Bankdaten ändern.
Endet Ihr Versicherungsschutz nach Ausscheiden aus dem Gruppenvertrag, können Sie Versicherungsschutz im Rahmen unserer Krankenversicherungstarife für Einzelpersonen und Familien beantragen, indem Sie uns einfach eine E-Mail an diese Adresse senden: [email protected]. Sie müssen den Antrag innerhalb eines Monats nach Ende des Versicherungsschutzes der Gruppenversicherung stellen. Die Weiterversicherung ist unter Umständen von einer medizinischen Risikoprüfung abhängig. Wenn wir Ihren Antrag annehmen, beginnt der Versicherungsschutz am ersten Tag nachdem Sie die Gruppenversicherung verlassen.