Sie können Ihre persönlichen Informationen wie Ihre Privatadresse oder die Adresse des Unternehmens, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer über die MyHealth digitalen Services ändern. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App, klicken Sie rechts oben auf der Seite auf den Pfeil neben Ihrem Namen, wählen Sie „Verwalten Sie Ihr Konto“ aus und ändern Sie Ihre Daten. Wichtig: Bitte halten Sie Ihre Informationen stets aktuell, damit wir mit Ihnen in Verbindung bleiben können.

Wenn Sie in ein anderes Land umziehen und Ihre Postadresse aktualisieren müssen, klicken Sie bitte hier, um weitere Informationen zu erhalten.

Für risikogeprüfte Policen

Um die Mitversicherung von Familienangehörigen zu Ihrer Police zu beantragen, füllen Sie bitte das entsprechenden Antragsformulars aus und senden Sie es an:  [email protected]. Ihre Angehörigen werden dann medizinisch risikogeprüft und, falls akzeptiert, ab dem Zeitpunkt der Annahme des Versicherungsschutzes, durch uns mitversichert.

Für Moratorium-Policen

Kontaktieren Sie uns, um ein Familienmitglied zu ihrer Police hinzuzufügen. Sie brauchen kein Antragsformular auszufüllen, und wir versichern den neuen Angehörigen ab dem Datum, an dem Sie uns benachrichtigen, oder ab einem von Ihnen gewünschten späteren Datum. Für diesen Angehörigen gilt dann ein neues Moratorium. Schicken Sie uns in einem solchen Fall einfach eine E-Mail an:  [email protected].
 

Nicht risikogeprüfte Policen (Policen für Großunternehmen)

Um ein Familienmitglied als Angehörigen zu Ihrer Police hinzuzufügen, benachrichtigen Sie einfach Ihr Unternehmen und es wird sich gemeinsam mit uns darum kümmern.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Art von Versicherungsbedingungen für Ihre Police gilt, lesen Sie diesen Artikel.

Einzelversicherung (risikogeprüfte Police)

Um die Mitversicherung von Familienangehörigen zu Ihrer Police zu beantragen, füllen Sie bitte das entsprechenden Antragsformulars aus und senden Sie es an: [email protected].

Neugeborene (mit Ausnahme von Mehrlingsgeburten, Babys aus einer Leihmutterschaft, Adoptiv- und Pflegekindern) werden ohne eine medizinische Risikoprüfung ab der Geburt versichert. Voraussetzung ist jedoch, dass wir innerhalb von vier Wochen nach der Geburt benachrichtigt werden und dass der leibliche Elternteil bzw. der vorgesehene Elternteil (im Falle einer Leihmutterschaft) seit mindestens sechs Monaten ohne Unterbrechung bei uns versichert ist.

Wenn Sie ein Neugeborenes in Ihrer Versicherung mitversichern möchten, schicken Sie bitte Ihre Anfrage mit einer Kopie der Geburtsurkunde per E-Mail an unser Risikoprüfungsteam: [email protected].

Erfolgt die Benachrichtigung später als vier Wochen nach der Geburt, unterliegen Neugeborene einer medizinischen Risikoprüfung und der Versicherungsschutz tritt erst ab dem Tag der Annahme durch uns in Kraft. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall alle Mehrlingsgeburten, Babys aus einer Leihmutterschaft, Pflege- und Adoptivkinder einer medizinischen Risikoprüfung unterliegen und der Versicherungsschutz erst ab dem Datum der Annahme gilt.

Gruppenversicherung (risikogeprüft)

Sie können die Mitversicherung eines Familienangehörigen beantragen, sofern Sie gemäß dem zwischen Ihrem Unternehmen und uns abgeschlossenen Vertrag dazu berechtigt sind. Wenn nicht anderweitig festgelegt, muss der Antrag auf Mitversicherung eines Familienangehörigen durch Ihr Unternehmen erfolgen.

Handelt es sich bei dem Angehörigen um ein Neugeborenes (mit Ausnahme von Mehrlingsgeburten, Babys aus einer Leihmutterschaft, Adoptiv- und Pflegekindern), beginnt der Versicherungsschutz für das Neugeborene mit dem Tag der Geburt ohne medizinische Risikoprüfung. Voraussetzung ist jedoch, dass wir innerhalb von vier Wochen nach der Geburt benachrichtigt werden und dass der leibliche Elternteil bzw. der vorgesehene Elternteil (im Falle einer Leihmutterschaft) seit mindestens sechs Monaten ohne Unterbrechung bei uns versichert ist. Für die Mitversicherung eines Neugeborenen müssen Sie Ihr Unternehmen darum bitten, einen schriftlichen Antrag per E-Mail mit einer Kopie der Geburtsurkunde an unser Risikoprüfungsteam zu schicken:  [email protected].

Werden wir vier Wochen nach dem Geburtsdatum oder später informiert, unterliegen Neugeborene einer medizinischen Risikoprüfung und der Versicherungsschutz beginnt mit dem Datum der Annahme. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall alle Mehrlingsgeburten, Babys aus einer Leihmutterschaft, Pflege- und Adoptivkinder einer medizinischen Risikoprüfung unterliegen und der Versicherungsschutz erst ab dem Datum der Annahme gilt.

 

Gruppenversicherung (nicht risikogeprüft) 

Sie können die Mitversicherung eines Familienangehörigen beantragen, sofern Sie gemäß dem zwischen Ihrem Unternehmen und uns abgeschlossenen Vertrag dazu berechtigt sind. Wenn nicht anderweitig festgelegt, muss der Antrag auf Mitversicherung eines Familienangehörigen durch Ihr Unternehmen erfolgen.

Handelt es sich bei dem Angehörigen um ein Neugeborenes, wird es vom Tag der Geburt an versichert, vorausgesetzt, wir werden innerhalb von vier Wochen ab der Geburt benachrichtigt. Wenn Sie ein Neugeborenes in Ihren Versicherungsschutz aufnehmen möchten, müssen Sie Ihr Unternehmen bitten, einen schriftlichen Antrag mit einer Kopie der Geburtsurkunde zu stellen. Werden wir vier Wochen nach dem Geburtsdatum oder später informiert, unterliegen Neugeborene einer medizinischen Risikoprüfung, sofern der Antrag angenommen wird, und der Versicherungsschutz beginnt vier Wochen vor dem Erhalt der Benachrichtigung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Art von Versicherungsbedingungen für Ihre Police gilt, lesen Sie diesen Artikel.

a. Zahlungsangaben ändern und Zahlungen vornehmen 


Um ein Höchstmaß an Datenschutz zu gewährleisten, empfehlen wir unseren Versicherten, die eigenen Kartendetails online über unsere sicheren MyHealth digitalen Services zu aktualisieren.
Sie können darauf zugreifen, indem Sie auf „Anmelden“ klicken und Ihre Anmeldedaten eingeben. 

Wenn Sie Ihre Anmeldedaten vergessen oder verlegt haben, klicken Sie in den MyHealth digitalen Services auf den Link „Passwort vergessen“ und folgen Sie den Anweisungen. Sie werden dann per E-Mail neue Anmeldedaten erhalten.

Sobald Sie sich in unseren MyHealth digitalen Services angemeldet haben, folgen Sie bitte den folgenden Schritten:

  • Klicken Sie auf „Police anzeigen“ und wählen Sie „Zahlungen“ aus.
  • Klicken Sie auf „Kreditkartendaten erneuern“.
  • Geben Sie Ihre Kartendaten in die relevanten Felder ein.
  • Speichern Sie dann Ihre Änderungen.


Sobald Sie Ihre Kartendaten aktualisiert haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected], um uns über die Änderungen zu informieren. Sobald wir über die Änderungen informiert wurden, werden wir Ihre nächste Zahlung bearbeiten und Sie per E-Mail benachrichtigen, wenn die Transaktion erfolgreich abgeschlossen wurde.

b. Zahlungsmethode, Zahlungsfrequenz und Beitragsdatum

Änderungen der Zahlungsbedingungen sind nur bei Versicherungsverlängerung möglich und müssen schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen vor dem Verlängerungsdatum eingereicht werden.

Es ist wichtig, dass Sie uns über einen Wechsel Ihres Aufenthaltslandes informieren. Dieser kann Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz oder Beitrag haben, selbst wenn Sie in ein Land ziehen, das innerhalb des Geltungsbereichs Ihrer Versicherung liegt. Versicherungsschutz in manchen Ländern unterliegt lokalen Gesetzgebungen für Krankenversicherungen, insbesondere für Personen, die dort Ihren Wohnsitz haben. Sie müssen auf eigene Verantwortung sicherstellen, dass Ihre Krankenversicherung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie sich unabhängigen rechtlichen Rat einholen, da es uns eventuell nicht mehr möglich sein wird, Ihnen Versicherungsschutz zu bieten. Unser Versicherungsschutz ist kein Ersatz für eine nationale Pflichtkrankenversicherung.

Wen benachrichtige ich, wenn ich in ein anderes Land umziehe?

Wenn Sie eine Einzelversicherung haben, kontaktieren Sie bitte unsere Helpline.

Wenn Sie über eine Gruppenversicherung versichert sind, informieren Sie bitte Ihre unternehmen und unsere Helpline.

Wir können Ihre persönlichen Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeiten. Wir bearbeiten Ihre persönlichen Daten nur in Übereinstimmung mit den in dieser Datenschutzerklärung dargelegten Bestimmungen.

In Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung dürfen sensible Informationen nur mit natürlichen Personen geteilt oder an sie weitergegeben werden, auf die sich die Informationen beziehen, es sei denn:

  • Diese Person hat ihre ausdrückliche Zustimmung zur Offenlegung ihrer sensiblen Informationen an eine andere natürliche oder juristische Person erteilt; oder,
  • Die Offenlegung der sensiblen Informationen dieser Person gegenüber einer anderen natürlichen oder juristischen Person liegt im wesentlichen Interesse der Person und sie kann ihre ausdrückliche Einverständniserklärung entweder aus physischen oder aus psychischen Gründen nicht selbst erteilen.

 

Wenn die natürliche Person jünger als 18 Jahre alt ist, gilt:

Sensible Informationen können mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten der Person unter 18 Jahren besprochen oder an diese offen gelegt werden. Es liegt in der Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten dieser Person, im Namen der betroffenen Person die Einwilligung zur Offenlegung ihrer sensiblen Informationen gemäß den oben beschriebenen Anforderungen zu erteilen.

Wenn Sie zustimmen möchten, dass wir Einzelheiten Ihrer Erstattungsansprüche oder andere sensible Informationen (wie in unserer Datenschutzerklärung definiert) an ein Familienmitglied oder eine natürliche oder juristische dritte Person offenlegen, bitten wir Sie, das hier verfügbare Formular zur Einwilligungserklärung durch Dritte auszufüllen. Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an:  [email protected].

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie in dem Formular zur Einwilligungserklärung durch Dritte angeben können, auf welche Art von Informationen Ihre ausdrückliche Einwilligung beschränkt ist (z. B. nur persönliche Daten, aber keine sensiblen Daten).

Wenn Sie selbst Ihre Beiträge zahlen und Ihr Unternehmen Ihren Versicherungsschutz verlängert oder Sie Ihren Beitrag als Versicherter einer Einzelversicherung zahlen (und den Ihrer Familienangehörigen, sofern zutreffend), verlängert sich Ihre Police automatisch für das nächste Versicherungsjahr, wenn

  • der Tarif oder die Tarifkombination, den/die Sie gewählt haben, weiterhin verfügbar ist (für Einzelversicherungen).
  • wir den Versicherungsschutz in Ihrem Land weiterhin anbieten können.
  • alle fälligen Beitrage gezahlt wurden.
  • die Zahlungsangaben zum Datum der Vertragsverlängerung weiterhin gültig sind. Bitte informieren Sie uns, falls Sie eine neue Kreditkarte erhalten oder falls sich Ihre Bankdaten ändern.

Wenn Ihr Unternehmen Ihre Beiträge zahlt, wird Ihr Unternehmen über die Verlängerung Ihrer Versicherung (und die Ihrer Familienangehörigen, sofern zutreffend) entscheiden.

 

Endet Ihr Versicherungsschutz (oder der Ihrer Angehörigen) nach Ausscheiden aus dem Gruppenvertrag, können Sie Versicherungsschutz im Rahmen unserer Krankenversicherungstarife für Einzelpersonen beantragen, indem Sie uns einfach eine E-Mail an die diese E-Mail-Adresse senden: [email protected]. Sie müssen den Antrag innerhalb eines Monats nach Ende des Versicherungsschutzes der Gruppenversicherung stellen. Die Weiterversicherung ist unter Umständen von einer medizinischen Risikoprüfung abhängig. Wenn wir Ihren Antrag annehmen, beginnt der Versicherungsschutz am ersten Tag nachdem Sie die Gruppenversicherung verlassen. 
Haben Sie nicht gefunden, wonach Sie suchten?