Nachdem Sie einen unserer Tarife beantragt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit den digitalen Versicherungsunterlagen. Darin finden Sie Ihren Versicherungsschein, Ihre Versichertenkarte und die Tarifliche Leistungszusage. Diese Unterlagen und andere Versicherungsdokumente finden Sie in der  MyHealth App und im Portal.

Sie können Ihren Versicherungsumfang in Ihrem Versicherungsschein überprüfen. Sie finden dort:

  • den Namen des Tarifs/der Tarife, der/die für Sie verfügbar ist/sind.
  • den geografischer Geltungsbereich Ihrer Police.
  • das Versicherungsbeginn- sowie das Enddatum.
  • eventuell anfallende Sondervereinbarungen (falls Ihre Police risikogeprüft wurde).

Eine Auflistung der Leistungen, die im Rahmen Ihres Tarifs bzw. Ihrer Tarife mitversichert sind, finden Sie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage. Klicken Sie in der MyHealth App oder im  Portal auf „Meine Leistungen“, um alle Leistungen anzuzeigen, die in Ihrem Tarif versichert sind. Eine PDF dieses Dokuments ist auf der Startseite der MyHealth App oder im Portal einsehbar. Klicken Sie einfach auf „Police anzeigen“ und gehen Sie dann zu „Dokumente“. Im Versicherungshandbuch werden die Definitionen, Ausschlüsse und alle anderen Bedingungen Ihrer Versicherung erläutert.

Ihr Versicherungsschein und das Versicherungshandbuch sind auf der Startseite der MyHealth App oder dem MyHealth Portal einsehbar. Klicken Sie einfach auf „Police anzeigen“ und gehen Sie dann zu „Dokumente“. Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit an unsere Helpline wenden.


Der geografische Geltungsbereich ist das geografische Gebiet, in dem Ihr Versicherungsschutz gilt. Wir bieten verschiedene geografische Geltungsbereiche an, überprüfen Sie daher bitte Ihren Versicherungsschein, um herauszufinden, welcher für Ihren Tarif gilt. Wenn beispielsweise Ihr versicherter Geltungsbereich „Weltweit“ ist, können Sie sich auf der ganzen Welt behandeln lassen. Sollte Ihr versicherter Geltungsbereich „Afrika“ sein, können Sie sich überall in Afrika* behandeln lassen.

Ihr Versicherungsschein ist auf der MyHealth-App oder dem MyHealth-Portal einsehbar. Klicken Sie einfach auf „Police anzeigen“ und gehen Sie dann zu „Dokumente“.


* Unsere Policen bieten keinen Versicherungsschutz oder Leistungen für Geschäfte oder Aktivitäten, die die Sanktionsgesetze oder Regulierungen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union oder jegliche andere Wirtschafts- bzw. Handelssanktionsgesetze oder -regulierungen verletzen. 

 

Sie können sich in jedem Land Ihres geografischen Geltungsbereichs behandeln lassen. Dieser ist in Ihrem Versicherungsschein angegeben*.

  • Wenn die notwendige Behandlung vor Ort durchgeführt werden kann und Sie sich dennoch in einem anderen Land des versicherten geografischen Geltungsbereichs behandeln lassen möchten, werden alle Kosten der versicherten Leistungen zurückerstattet, abgesehen von den Reisekosten.
  • Wenn die Behandlung vor Ort nicht verfügbar ist und Ihr Versicherungsschutz die „medizinische Überführung“ umfasst, übernehmen wir auch die Reisekosten zur nächstgelegenen geeigneten medizinischen Einrichtung. In manchen Fällen sind die Reisekosten auf Notfallbehandlungen beschränkt, abhängig von den Leistungen in Ihrer Tariflichen Leistungszusage.

Um die unter diesen Umständen entstandenen medizinischen Kosten und Reisekosten geltend zu machen, müssen Sie vor Reiseantritt ein ausgefülltes Kostenzusageformular einreichen und unsere Vorabgenehmigung einholen. Ihr Versicherungsschein ist auf der MyHealth-App oder dem MyHealth-Portal einsehbar. Klicken Sie einfach auf „Police anzeigen“ und gehen Sie dann zu „Dokumente“.


*Unsere Policen bieten keinen Versicherungsschutz oder Leistungen für Geschäfte oder Aktivitäten, die die Sanktionsgesetze oder Regulierungen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union oder jegliche andere Wirtschafts- bzw. Handelssanktionsgesetze oder -regulierungen verletzen.

 

Wenn Sie eine Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs Ihrer Versicherung benötigen (siehe Versicherungsschein), sind Sie gegebenenfalls für Notfallbehandlungen außerhalb des Geltungsbereichs der Versicherung versichert. Bitte überprüfen Sie Ihre Tarifliche Leistungszusage, um weitere Informationen zu erhalten. Diese Leistung bietet Versicherungsschutz bei medizinischen Notfällen auf Geschäfts- oder Urlaubsreisen außerhalb Ihres versicherten geografischen Geltungsbereichs. In den meisten Fällen wird Versicherungsschutz für einen maximalen Zeitraum pro Reise im Rahmen des maximalen Erstattungsbetrags gewährt (siehe Tarifliche Leistungszusage für weitere Informationen). Der Versicherungsschutz umfasst die Behandlung aufgrund eines Unfalls oder nach einem plötzlichen Auftreten oder einer plötzlichen Verschlimmerung einer schweren Erkrankung, die eine unmittelbare Gesundheitsbedrohung darstellt. Die Behandlung von einem Arzt muss innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Notfalls erfolgen. Es besteht kein Versicherungsschutz für Heil- oder Folgebehandlungen, bei denen es sich nicht um Notfallmaßnahmen handelt, selbst dann nicht, wenn Sie nicht in der Lage sind, in ein Land zu reisen, das im geografischen Geltungsbereich der Versicherung liegt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch nicht auf Kosten im Zusammenhang mit Mutterschaft, Schwangerschaft, Geburt oder Komplikationen bei Schwangerschaft oder Geburt.

  • Wenn Sie im Rahmen eines Gruppenvertrags versichert sind, müssen Sie den Gruppenversicherungsverantwortlichen Ihres Arbeitgebers informieren, falls Sie Ihren versicherten Geltungsbereich für mehr als sechs Wochen verlassen.
  • Wenn Sie eine Einzelversicherung haben und sich länger als sechs Wochen außerhalb Ihres Versicherungsgebiets aufhalten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Individual Business Unit: [email protected]

    Überprüfen Sie Ihren geografischen Geltungsbereich und Ihre Höchsterstattungsbeträge in Ihren MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App und klicken Sie auf „Meine Leistungen“.

 

Versicherungsschutz für Vorerkrankungen (einschließlich chronischer Vorerkrankungen) hängt von den von Ihnen akzeptierten Bedingungen der Risikoprüfung ab.

  • Bei risikogeprüften Policen sind Vorerkrankungen im Regelfall abgedeckt, sofern wir in Ihren Versicherungsunterlagen nichts anderes vermerken.
  • Bei Policen mit Moratorium haben Vorerkrankungen nur dann Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn Sie einen ununterbrochenen Zeitraum von 24 Monaten nach Ihrem Versicherungsbeginn abgeschlossen haben und dabei keine Symptome hatten, keine Behandlung, Medikamente, spezielle Diät oder Beratung benötigten oder erhielten oder anderen Anzeichen für die Erkrankung hatten.
  • Bei nicht risikogeprüften Policen sind Vorerkrankungen vorbehaltlich der Leistungen, Bedingungen und Konditionen der Police abgedeckt. Sehen Sie sich das Video an, um den Unterschied zwischen der vollständigen medizinischen Risikoprüfung und Moratorium besser zu verstehen. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Sales Support Team.

 

  • Wenn Sie eine Einzelversicherung haben und Ihren Versicherungsumfang ändern möchten, sollten Sie sich vor dem Verlängerungsdatum Ihrer Versicherung an uns wenden, um die verfügbaren Optionen zu besprechen, da Änderungen des Versicherungsumfangs nur zum Verlängerungsdatum möglich sind. Falls Sie den Versicherungsumfang erweitern möchten, können wir verlangen, dass Sie vor der Annahme Ihres Antrags durch uns einen Fragebogen zu Ihrer Krankengeschichte ausfüllen und/oder bestimmten Beschränkungen und Ausschlüssen zum zusätzlichen Versicherungsschutz zustimmen.
  • Wenn wir eine Erweiterung des Versicherungsumfangs bestätigen, sind zusätzliche Beiträge zu entrichten. Es ist außerdem möglich, dass Wartezeiten anfallen.
  • Wenn Sie im Rahmen einer Gruppenversicherung versichert sind, wurde der Versicherungsschutz von Ihrem Unternehmen festgelegt. Wenden Sie sich an Ihren Gruppenversicherungsverantwortlichen oder an die Personalabteilung, wenn Sie Änderungen besprechen möchten.

Ja, melden Sie sich einfach bei MyHealth, an klicken Sie auf der Startseite auf „Police anzeigen“ und gehen Sie dann zu „Dokumente“. Laden Sie anschließend das gewünschte Dokument herunter, öffnen Sie es mit dem Adobe Acrobat Reader und klicken Sie auf „Drucken“.


Um sicher zu sein, prüfen Sie bitte stets Ihre Tarifliche Leistungszusage in Verbindung mit Ihrem Versicherungshandbuch und dem Versicherungsschein. Darin finden Sie alle Einzelheiten zu Ihrem Versicherungsschutz, einschließlich Definitionen, Ausschlüsse und Bedingungen, die für Ihren Tarif gelten. In der Tariflichen Leistungszusage sind alle Leistungen aufgeführt, die über Ihren Tarif versichert sind, und es werden Einzelheiten zu Erstattungsgrenzen, Anforderungen für eine vorherige Kostenzusage sowie zu allen geltenden spezifischen Regeln, wie Wartezeiten und Altersbegrenzungen, aufgeführt. Die Definitionen in Ihrem Versicherungshandbuch erklären, welche Leistungen in Ihrer Tariflichen Leistungszusage über die Versicherung versichert sind (sofern nicht anders angegeben). Wenn beispielsweise die Leistung „Diagnostische Untersuchungen“ in Ihrer Tariflichen Leistungszusage enthalten ist, erklärt die Definition für „Diagnostische Untersuchungen“, was die Versicherung für diese Leistung umfasst. Einige Definitionen in Ihrem Versicherungshandbuch erklären die Bedeutung anderer spezifischer Wörter und Ausdrücke, die in Ihrer Dokumentation verwendet werden, z. B. „Angehöriger“, „ärztlicher Rat“ und „angemessen und üblich“. Das Versicherungshandbuch enthält auch die Ausschlüsse, Versicherungsbedingungen, die für Ihre(n) Tarif(e) gelten. Ausschlüsse erklären, welche Ausgaben wir nicht übernehmen, sofern in Ihrer Tariflichen Leistungszusage nichts anderes angegeben ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassen andere Regeln, die für Ihre Versicherung gelten.

Ihr Versicherungsschein enthält eventuell anfallende Sondervereinbarungen (falls Ihre Versicherung risikogeprüft wurde). Außerdem werden die Namen der Tarife, die für Sie verfügbar sind, der geografische Geltungsbereich, der für Ihre Versicherung ausgewählt wurde, sowie das Startdatum und das Verlängerungsdatum Ihres Versicherungsschutzes bestätigt.

Ihr Versicherungsschutz unterliegt gegebenenfalls einem tariflichen Höchsterstattungsbetrag. Dies ist der maximale Betrag, den wir insgesamt für alle im Tarif enthaltenen Leistungen pro Versicherten und pro Versicherungsjahr bezahlen werden.

Wenn Ihr Tarif Höchsterstattungsbeträge hat, gelten diese auch in den folgenden Fällen:

  • wenn der Begriff „Volle Erstattung“ neben der Leistung steht.
  • wenn ein bestimmter Erstattungsbetrag gilt – d. h., wenn die Leistung auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist (z. B. € 10.000).

Höchsterstattungsbeträge können „pro Versicherungsjahr“, „auf Lebenszeit“ oder „pro Ereignis“, wie z. B. „pro Reise“, „pro Sitzung“ oder auch „pro Schwangerschaft“, gelten. In manchen Fällen kann zusätzlich zu den Höchsterstattungsbeträgen für Versicherungsleistungen auch eine prozentuale Erstattungsleistung gelten, z. B. „80% Erstattung". Alle Beträge gelten pro Versicherten und pro Versicherungsjahr, sofern nicht anderweitig in Ihrer Tarifliche Leistungszusage angegeben. Für einige Tarife und Leistungen können Selbstbeteiligungen, Eigenanteile oder beides anfallen. Ihre Tarifliche Leistungszusage zeigt an, ob dies für Ihren Tarif anfällt.


a. Was ist eine Selbstbeteiligung?

Eine Selbstbeteiligung ist ein fester Betrag, den Sie zu Ihren Arztrechnungen hinzusteuern müssen, bevor wir einen Beitrag leisten können. Sofern es Selbstbeteiligungen gibt, gelten sie pro Versicherten und pro Versicherungsjahr, sofern nicht anderweitig in Ihrer Tariflichen Leistungszusage angegeben.


b. Was ist eine Eigenanteil? 

Ein Eigenanteil ist ein Prozentsatz der medizinischen Kosten, den Sie bezahlen müssen. Wenn beispielsweise eine Leistung eine Zuzahlung von 20 % hat, übernehmen wir 80 % der Kosten für jede erstattungsfähige Behandlung pro Versicherten und pro Versicherungsjahr. Einige unserer Tarife enthalten einen maximalen prozentualen Eigenanteil pro versicherter Person und pro Versicherungsjahr. In einem solchen Fall ist der Eigenanteil, den Sie bezahlen müssen, durch den in Ihrer Tariflichen Leistungszusage angegebenen Betrag beschränkt. Weitere Informationen zu Ihrem Ihren Erstattungsgrenzen und Anteilen finden Sie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage sowie Ihrem Versicherungshandbuch.

Ihr Versicherungshandbuch und Ihre Tarifliche Leistungszusage sind auf der Startseite der MyHealth App oder dem MyHealth Portal einsehbar. Klicken Sie einfach auf „Police anzeigen“ und gehen Sie dann zu „Dokumente“. Unter „Meine Leistungen“ können Sie auch Ihre Tarifliche Leistungszusage ansehen.

Wir bieten eine Reihe verschiedener zahnärztlicher Leistungen an. Diese sind Teil unseres Haupttarifs und/oder Zahntarifs (wenn für Sie verfügbar). Beispiele für solche Leistungen sind „Zahnbehandlungen“, „chirurgische zahnärztliche Eingriffe“ und „ambulante zahnärztliche Notfallbehandlung“ und „kieferorthopädische Behandlungen“. Achtung: Bitte überprüfen Sie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage, ob diese Leistungen Ihnen zur Verfügung stehen und ob Erstattungsgrenzen, Selbstbeteiligungen, Eigenanteile und/oder Wartezeiten gelten. In Ihrem Versicherungshandbuch finden Sie außerdem die Definitionen, die diese Leistungen erklären. In Ihrer Tariflichen Leistungszusage wiederum erkennen Sie, ob eine vorherige Kostenzusage erforderlich ist. Obwohl für eine kieferorthopädische Behandlung normalerweise keine vorherige Kostenzusage erforderlich ist, kontaktieren Sie uns bitte vor Beginn der Behandlung, damit wir überprüfen können, ob Sie versichert ist, da sehr technische Kriterien gelten. Typische Ausschlüsse, die besonders für zahnärztliche Aufwendungen relevant sind: „Zahnveneers“ und „Kosmetische Behandlungen“. Weitere Informationen zu den Ausschlüssen und ob sie auf Sie zutreffen, finden Sie im Versicherungshandbuch.

Ihr Versicherungshandbuch, Ihre Tarifliche Leistungszusage und Kostenzusageformular sind auf der Startseite der MyHealth App oder dem MyHealth Portal einsehbar. Klicken Sie einfach auf „Police anzeigen“ und gehen Sie dann zu „Dokumente“. Unter „Meine Leistungen“ können Sie auch Ihre Tarifliche Leistungszusage ansehen.

Wir bieten eine Reihe verschiedener Leistungen im Zusammenhang mit optischen Leistungen an. Diese sind Teil unseres Haupttarifs und/oder Augentarifs (wenn für Sie verfügbar). Beispiele für solche Leistungen sind „Verschriebene Brillen und Kontaktlinsen einschließlich Augenuntersuchungen“ und „Laseraugenkorrektur“. Achtung: Bitte überprüfen Sie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage, ob diese Leistungen Ihnen zur Verfügung stehen und ob Erstattungsgrenzen, Selbstbeteiligungen, Eigenanteile und/oder Wartezeiten gelten. In Ihrem Versicherungshandbuch finden Sie außerdem die Definitionen, die diese Leistungen erklären. In Ihrer Tariflichen Leistungszusage wiederum erkennen Sie, ob eine vorherige Kostenzusage erforderlich ist.

Ihr Versicherungshandbuch, Ihre Tarifliche Leistungszusage und Kostenzusageformular sind auf der Startseite der MyHealth App oder dem MyHealth Portal einsehbar. Klicken Sie einfach auf „Police anzeigen“ und gehen Sie dann zu „Dokumente“. Unter „Meine Leistungen“ können Sie auch Ihre Tarifliche Leistungszusage ansehen.

Wir bieten verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit Mutterschaft an. Diese sind Teil unseres Haupttarifs (wenn für Sie verfügbar). Beispiele für solche Leistungen sind „Routinemäßige Schwangerschaft“, „Komplikationen bei Schwangerschaft“ und „Komplikationen bei der Entbindung“. Achtung: Bitte überprüfen Sie in Ihrer tariflichen Leistungszusage, ob diese Leistungen Ihnen zur Verfügung stehen und ob Erstattungsgrenzen, Selbstbeteiligungen, Eigenanteile und/oder Wartezeiten gelten.  In Ihrem Versicherungshandbuch finden Sie außerdem die Definitionen, die diese Leistungen erklären. In Ihrer Tariflichen Leistungszusage wiederum erkennen Sie, ob eine vorherige Kostenzusage erforderlich ist. 

Ausschlüsse, die insbesondere für mutterschaftsbezogene Ausgaben relevant sind, umfassen „Gentests“, „Leihmutterschaft“, „Schwangerschaftsabbruch“ und „Triple-/Bart-, Quadruple- oder Spina-Bifida-Tests“ (je nach Alter der Frau). Weitere Informationen zu den Ausschlüssen und ob sie auf Sie zutreffen, finden Sie im Versicherungshandbuch.

 

Wenn Ihre Mutterschaftsleistungen 

1. „pro Schwangerschaft“ gezahlt werden

Wenn sich eine Schwangerschaft über zwei Versicherungsjahre erstreckt und sich der Höchsterstattungsbetrag bei der Vertragsverlängerung ändert, gilt folgendes:

  • Im ersten Jahr gelten die Höchsterstattungsbeträge für alle erstattungsfähigen Ausgaben.
  • Im zweiten Jahr gelten die aktualisierten Höchsterstattungsbeträge für alle erstattungsfähigen Ausgaben, die im zweiten Jahr anfallen, abzüglich des gesamten Leistungsbetrags, der bereits im ersten Jahr erstattet wurde.
  • Wenn sich der Höchsterstattungsbetrag im zweiten Jahr verringert und wir bereits bis zu oder über diesen neuen Betrag für erstattungsfähige Ausgaben im ersten Jahr gezahlt haben, zahlen wir im zweiten Jahr keine zusätzliche Leistung.

 

2. Begrenzungen für Mehrlingsgeburten, Babys aus einer Leihmutterschaft, Adoptiv- oder Pflegekinder

In den folgenden Fällen gilt eine Höchsterstattungsgrenze für stationäre Behandlungen innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt:

  • im Falle einer Leihmutterschaft
  • bei Adoption
  • bei Pflegekindern
  • im Falle einer Mehrlingsgeburt infolge einer medizinisch assistierten Fortpflanzung

Überprüfen Sie in Ihrem Versicherungshandbuch, welche Erstattungsgrenze pro Kind gilt. Kosten für ambulante Behandlungen werden im Rahmen eines entsprechenden Ambulanttarifs erstattet.

Sie finden die Leistung „Psychiatrie und Psychotherapie“ im Haupttarif und/oder im Ambulanttarif, sofern für Sie verfügbar. Achtung: Bitte überprüfen Sie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage, ob diese Leistungen Ihnen zur Verfügung stehen und ob Erstattungsgrenzen, Selbstbeteiligungen, Eigenanteile und/oder Wartezeiten gelten. In Ihrem Versicherungshandbuch finden Sie außerdem die Definitionen, die diese Leistungen erklären.

In Ihrer Tariflichen Leistungszusage wiederum erkennen Sie, ob eine vorherige Kostenzusage erforderlich ist. Wenn eine vorherige Kostenzusage nicht erforderlich ist, Sie aber dennoch möchten, dass wir vor Behandlungsbeginn den Versicherungsschutz für die Leistungen für Psychiatrie oder Psychotherapie bestätigen, senden Sie bitte einen ausführlichen ärztlichen Bericht des überweisenden Psychiaters an [email protected]. Der Bericht muss die Ursache(n) angeben und idealerweise den DSM-IV- oder ICD-10-Code enthalten, damit unser Ärzteteam umgehend und umfassend reagieren kann.

Typische Ausschlüsse, die besonders für Ausgaben im Zusammenhang mit Psychiatrie und Psychotherapie relevant sind, umfassen „Familientherapeuten oder Berater“. Bitte überprüfen Sie in Ihrem Versicherungshandbuch, welche Ausschlüsse für Sie gelten.

Ihr Versicherungshandbuch, Ihre Tarifliche Leistungszusage und Kostenzusageformular sind auf der Startseite der MyHealth App oder dem MyHealth Portal einsehbar. Klicken Sie einfach auf „Police anzeigen“ und gehen Sie dann zu „Dokumente“. Unter „Meine Leistungen“ können Sie auch Ihre Tarifliche Leistungszusage ansehen.

Wir bieten verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit Allgemeinmedizinerkosten und Facharztgebühren an. Diese sind Teil unseres Ambulanttarifs (wenn für Sie verfügbar). Achtung: Bitte überprüfen Sie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage, ob diese Leistungen Ihnen zur Verfügung stehen und ob Erstattungsgrenzen, Selbstbeteiligungen, Eigenanteile und/oder Wartezeiten gelten. In Ihrem Versicherungshandbuch finden Sie außerdem die Definitionen, die diese Leistungen erklären. Bitte beachten Sie, dass in Fällen, in denen Ihre Behandlung mit einer anderen Leistung zusammenhängt, die durch Ihren Tarif abgedeckt ist, die Allgemeinmediziner- oder Facharztkosten möglicherweise bereits in ebenjener Leistung enthalten sind. Wenn Sie z. B. eine ärztliche Beratung für eine Krebsbehandlung erhalten, fallen die Arztkosten unter die Leistung „Onkologie“ und nicht unter die separate Leistung „Allgemeinmedizinerkosten“. In Ihrer Tariflichen Leistungszusage wiederum erkennen Sie, ob eine vorherige Kostenzusage erforderlich ist.

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Die Kosten für medizinisch notwendige dermatologische Beratungen werden unter der Leistung „Facharztkosten“ versichert, sofern diese Leistung für Ihren Tarif verfügbar ist. Wenn die Hauterkrankung von einem Allgemeinmediziner und nicht von einem Facharzt diagnostiziert wird, fällt der Versicherungsschutz unter die Leistung „Allgemeinmedizinerkosten“, sofern für Ihren Tarif verfügbar. In Ihrer Tariflichen Leistungszusage wird bestätigt, ob eine vorherige Kostenzusage erforderlich ist. Typische Ausschlüsse, die besonders für dermatologische Behandlungen relevant sind: „Kosmetische Behandlungen“ und „Haarverlust und Haarersatz“. Weitere Informationen zu den Ausschlüssen und ob sie auf Sie zutreffen, finden Sie im Versicherungshandbuch.

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Die Leistung für diagnostische Untersuchungen finden Sie im Haupttarif und/oder im Ambulanttarif, sofern für Sie verfügbar. Achtung: Bitte überprüfen Sie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage, ob diese Leistungen Ihnen zur Verfügung stehen und ob Erstattungsgrenzen, Selbstbeteiligungen, Eigenanteile und/oder Wartezeiten gelten. Diese Leistung versichert in der Regel Untersuchungen zu Diagnosezwecken, wenn dies in Bezug auf Symptome und/oder, sofern erforderlich, nach anderen medizinischen Untersuchungsergebnissen notwendig ist. Überprüfen Sie die Definition Ihrer für Ihren Tarif verfügbaren Leistungen in Ihrem Versicherungshandbuch. In Ihrer Tariflichen Leistungszusage wiederum erkennen Sie, ob eine vorherige Kostenzusage erforderlich ist. 

Siehe „
Welche Vorsorgeleistungen sind für mich verfügbar?
“ FAQ mit weiteren Informationen zum Versicherungsschutz für Routineuntersuchungen.

Ihr Versicherungshandbuch, Ihre Tarifliche Leistungszusage und Kostenzusageformular sind auf der Startseite der MyHealth App oder dem MyHealth Portal einsehbar. Klicken Sie einfach auf „Police anzeigen“ und gehen Sie dann zu „Dokumente“. Unter „Meine Leistungen“ können Sie auch Ihre Tarifliche Leistungszusage ansehen.

Wir bieten eine Reihe verschiedener Leistungen im Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen an. Diese sind Teil unseres Haupttarifs, Ambulanttarifs und/oder Wellness-Tarifs, sofern für Sie verfügbar. Beispiele sind „Impfungen“, „Vorsorgeuntersuchungen, einschl. Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten“, „Krebsvorsorgeuntersuchungen“ und „präventive Operationen“. Achtung: Bitte überprüfen Sie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage, ob diese Leistungen Ihnen zur Verfügung stehen und ob Erstattungsgrenzen, Selbstbeteiligungen, Eigenanteile und/oder Wartezeiten gelten. In Ihrem Versicherungshandbuch finden Sie außerdem die Definitionen, die diese Leistungen erklären. In Ihrer Tariflichen Leistungszusage wiederum erkennen Sie, ob eine vorherige Kostenzusage erforderlich ist.

Ihr Versicherungshandbuch, Ihre Tarifliche Leistungszusage und Kostenzusageformular sind auf der Startseite der MyHealth App oder dem MyHealth Portal einsehbar. Klicken Sie einfach auf „Police anzeigen“ und gehen Sie dann zu „Dokumente“. Unter „Meine Leistungen“ können Sie auch Ihre Tarifliche Leistungszusage ansehen.

Leistungen für ergänzende Behandlungen finden Sie im Ambulanttarif, sofern für Sie verfügbar. Sofern verfügbar, beschränkt sich die Versicherung auf spezifische ergänzende Behandlungsmethoden und es können Erstattungsgrenzen gelten. Bitte überprüfen Sie daher in Ihrer Tariflichen Leistungszusage, ob diese Leistungen für Sie verfügbar sind und ob Erstattungsgrenzen, Selbstbeteiligungen, Eigenanteile und/oder Wartezeiten gelten. Prüfen Sie außerdem in Ihrem Versicherungshandbuch die Definition für ergänzende Behandlungen. In Ihrer Tariflichen Leistungszusage wiederum erkennen Sie, ob eine vorherige Kostenzusage erforderlich ist.

Ihr Versicherungshandbuch, Ihre Tarifliche Leistungszusage und Kostenzusageformular sind auf der Startseite der MyHealth App oder dem MyHealth Portal einsehbar. Klicken Sie einfach auf „Police anzeigen“ und gehen Sie dann zu „Dokumente“. Unter „Meine Leistungen“ können Sie auch Ihre Tarifliche Leistungszusage ansehen.

Wir bieten eine Reihe verschiedener Leistungen im Zusammenhang mit Physiotherapie und Ergotherapie. Diese sind Teil unseres Haupttarifs und/oder Ambulanttarifs, sofern für Sie verfügbar. Beispiele für solche Leistungen sind „Verschriebene Physiotherapie“, „Nicht verschriebene Physiotherapie“ und „Rehabilitationsmaßnahmen“. Achtung: Bitte überprüfen Sie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage, ob diese Leistungen für Sie verfügbar sind und ob Erstattungsgrenzen, Selbstbeteiligungen, Eigenanteile und/oder Wartezeiten gelten. In Ihrem Versicherungshandbuch finden Sie außerdem die Definitionen, die diese Leistungen erklären. In Ihrer Tariflichen Leistungszusage wiederum erkennen Sie, ob eine vorherige Kostenzusage erforderlich ist.

Ihr Versicherungshandbuch, Ihre Tarifliche Leistungszusage und Kostenzusageformular sind auf der Startseite der MyHealth App oder dem MyHealth Portal einsehbar. Klicken Sie einfach auf „Police anzeigen“ und gehen Sie dann zu „Dokumente“. Unter „Meine Leistungen“ können Sie auch Ihre Tarifliche Leistungszusage ansehen.


Beim ersten Anzeichen dafür, dass Sie eine medizinische Überführung oder einen medizinischen Rücktransport brauchen, kontaktieren Sie bitte unsere rund um die Uhr erreichbare Helpline. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Aufgrund der Dringlichkeit raten wir Ihnen, wenn möglich, uns anzurufen. Sie können aber auch gerne eine E-Mail senden. Falls Sie eine E-Mail schreiben, geben Sie den Hinweis „Dringend – Überführung/Rücktransport“ in der Betreffzeile an. Wenden Sie sich bitte an uns, bevor Sie mit anderen Anbietern sprechen, selbst wenn Sie von diesen angesprochen werden, um potenzielle überhöhte Kosten oder unnötige Verzögerungen für eine Überführung oder einen Rücktransport zu vermeiden. Falls die Überführung/der Rücktransport nicht durch uns organisiert wird, behalten wir uns das Recht vor, alle Kosten abzulehnen.

E-Mail: [email protected]

Die Leistung(en) für eine „medizinische Überführung“ finden Sie im Haupttarif, sofern für Sie verfügbar. In einigen Tarifen sind die Reisekosten auf die Notfallbehandlung beschränkt, oder es kann mehr als eine Leistung nachgewiesen werden, wenn unterschiedliche Erstattungsgrenzen für Notfallbehandlungen und nicht-Notfallbehandlungen gelten. Weitere damit verbundene Leistungen können ebenfalls in Ihrem Haupttarif enthalten sein, wie z. B. „Reisekosten für eine Begleitperson im Falle einer medizinischen Überführung“ oder „Reisekosten für Familienmitglieder im Falle eines Rücktransports“.

Achtung: Bitte überprüfen Sie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage, ob diese Leistungen Ihnen zur Verfügung stehen und ob Erstattungsgrenzen, Selbstbeteiligungen, Eigenanteile und/oder Wartezeiten gelten. In Ihrem Versicherungshandbuch finden Sie außerdem die Definitionen, die diese Leistungen erklären. Typische Ausschlüsse, die besonders für medizinische Überführungen relevant sind: „Such- und/oder Bergungseinsätze“ und „Schiff auf See“. Weitere Informationen zu den Ausschlüssen und ob sie auf Sie zutreffen, finden Sie im Versicherungshandbuch. Beim ersten Anzeichen dafür, dass Sie eine medizinische Überführung brauchen, kontaktieren Sie bitte unsere rund um die Uhr erreichbare Helpline. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Falls die Überführung nicht durch uns organisiert wird, behalten wir uns das Recht vor, alle Kosten abzulehnen.

Ihr Versicherungshandbuch und Ihre Tarifliche Leistungszusage sind auf der Startseite der MyHealth App oder dem MyHealth Portal einsehbar. Klicken Sie einfach auf „Police anzeigen“ und gehen Sie dann zu „Dokumente“. Unter „Meine Leistungen“ können Sie auch Ihre Tarifliche Leistungszusage ansehen.

Die Leistung „Medizinischer Rücktransport“ finden Sie im Haupttarif oder im Rücktransporttarif, sofern für Sie verfügbar. Weitere damit verbundene Leistungen können ebenfalls in Ihrem Haupttarif oder Rücktransporttarif enthalten sein, wie z. B. „Reisekosten für eine Begleitperson im Falle einer medizinischen Rücktransports“ oder „Reisekosten für Familienmitglieder im Falle eines Rücktransports“.

Achtung: Bitte überprüfen Sie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage, ob diese Leistungen Ihnen zur Verfügung stehen und ob Erstattungsgrenzen, Selbstbeteiligungen, Eigenanteile und/oder Wartezeiten gelten. In Ihrem Versicherungshandbuch finden Sie außerdem die Definitionen, die diese Leistungen erklären. Beachten Sie, dass in einigen Fällen die Reisekosten nur auf die Notfallbehandlung beschränkt sind. Typische Ausnahmen, die für den medizinischen Rücktransport besonders relevant sind: „Such- und/oder Bergungseinsätze“ und „Schiff auf See“. Weitere Informationen zu den Ausschlüssen und ob sie auf Sie zutreffen, finden Sie im Versicherungshandbuch. Beim ersten Anzeichen dafür, dass Sie einen medizinischen Rücktransport brauchen, kontaktieren Sie bitte unsere rund um die Uhr erreichbare Helpline. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Falls die Rücktransport nicht durch uns organisiert wird, behalten wir uns das Recht vor, alle Kosten abzulehnen.

Ihr Versicherungshandbuch und Ihre Tarifliche Leistungszusage sind auf der Startseite der MyHealth App oder dem MyHealth Portal einsehbar. Klicken Sie einfach auf „Police anzeigen“ und gehen Sie dann zu „Dokumente“. Unter „Meine Leistungen“ können Sie auch Ihre Tarifliche Leistungszusage ansehen.

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