Unsere diesbezüglichen Versicherungsbedingungen variieren je nach Tarif. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungshandbuch, wo Sie sich behandeln lassen können.
Wenn Sie im Rahmen unserer standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife versichert sind, können Sie sich in jedem Land Ihres versicherten Geltungsbereichs behandeln lassen wenn die erforderliche medizinische Behandlung nicht vor Ort verfügbar ist. Damit Ihnen die Kosten für die versicherten medizinischen Behandlungen und die Reisekosten erstattet werden, müssen Sie vor der Reise ein Kostenzusageformular einreichen.
Wenn die notwendige versicherte Behandlung vor Ort durchgeführt werden kann und Sie sich dennoch in einem anderen Land des versicherten Geltungsbereichs behandeln lassen, werden Ihnen alle durch den Versicherungsschutz abgedeckten Kosten zurückerstattet. Die Reisekosten sind darin nicht erhalten und werden nicht zurückerstattet.
Zu beachten gilt hierbei, dass auch wenn Sie im Ausland leben, sind Sie für erstattungsfähige Kosten für Behandlungen in Ihrem Heimatland versichert, vorausgesetzt Ihr Heimatland liegt im Geltungsbereich Ihrer Versicherung.