Melden Sie sich bei der  MyHealth-App oder dem Portal an, um Ihren Versicherungsschutz zu prüfen. Wenn Sie angemeldet sind, klicken Sie auf „Meine Leistungen“, um alle in Ihrem Tarif enthaltenen Leistungen anzuzeigen. Auf der MyHealth App finden Sie auch das Versicherungshandbuch, das Ihnen ebenfalls nähere Informationen zum Versicherungsschutz gibt. Klicken Sie dafür einfach auf "Police anzeigen" und dort auf "Dokumente". 

Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit an unsere  Helpline wenden.

Im Rahmen unserer Tarife können unsere Versicherten in der Regel den von Ihnen bevorzugten medizinischen Dienstleister wählen, sofern dieser in Ihrem gewählten geografischen Geltungsbereich liegt.

Je nach Tarif können jedoch unterschiedliche Vereinbarungen gelten, Ihre Police kann sich z. B. auf ein bestimmtes medizinisches Netzwerk beziehen. Bitte überprüfen Sie Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihre Versichertenkarte, um dies zu überprüfen und wenn ja, welches medizinische Netzwerk für Ihren Versicherungsvertrag gilt. Sollte Ihr Tarif auf ein bestimmtes medizinisches Netzwerk beschränkt sein, finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen eine Liste der für Sie verfügbaren medizinischen Dienstleister.

Sollte Ihre Police nicht auf ein medizinisches Netzwerk beschränkt sein, können Sie Ihren medizinische Dienstleister frei wählen.

Falls Sie Hilfe benötigen, um einen medizinischen Dienstleistern in Ihrer Nähe zu finden, verwenden Sie unsere Suche nach medizinischen Dienstleistern (international) über unsere MyHealth digitalen Services.

Dort können Sie nach Krankenhäusern, Kliniken, Ärzten und Fachärzten in verschiedenen Ländern suchen und Ihre Suche dabei auf bestimmte Regionen und Städte begrenzen. Sie selbst können außerdem nach bestimmten Ärztekategorien, wie z. B. Internisten, oder nach Fachgebieten, wie z. B. Allgemeine Chirurgie, Neurochirurgie, Traumatologie usw., suchen.

Sie sind nicht auf die in diesem Verzeichnis aufgeführten Dienstleister beschränkt. Die medizinische Dienstleister in diesem Verzeichnis dienen nur zu Ihrer Information und wir empfehlen, unterstützen oder sponsern diese nicht. Die Aufnahme des medizinischen Dienstleisters in unserem Verzeichnis bedeutet außerdem nicht, dass wir bestimmte Vereinbarungen mit diesem Dienstleister haben.

Wenn Ihr geografischer Geltungsbereich die USA umfasst und Sie dort einen medizinischen Dienstleister suchen, empfehlen wir Ihnen, sich an unseren externen Administrator zu wenden, den wir mit der Verwaltung Ihrer Police in den USA beauftragt haben. Dieser externe Administrator kann Ihnen helfen, einen medizinischen Dienstleister in Ihrer Nähe ausfindig zu machen und einen Termin zu vereinbaren. Die Kontaktinformationen dieses externen Administrators finden Sie auf Ihrer Versicherungskarte.

Lassen Sie sich die erforderliche Notfallbehandlung zukommen und rufen Sie uns an, wenn Sie Rat oder Unterstützung benötigen.

 

Wenn möglich, sollten Sie, Ihr Arzt oder ein Familienangehöriger unsere Helpline innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Notfalls über Ihre Krankenhausaufnahme informieren. Details für das Kostenzusageformular können telefonisch aufgenommen werden, wenn Sie uns anrufen.

Beim ersten Anzeichen dafür, dass eine medizinische Überführung oder ein medizinischer Rücktransport erforderlich wird, rufen Sie bitte unsere rund um die Uhr erreichbare  Helpline an und wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Da Überführungen und Rücktransporte normalerweise sehr dringend sind, raten wir Ihnen, sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Sie können uns jedoch auch eine E-Mail senden. Bitte geben Sie den Hinweis „Dringend – Überführung/Rücktransport“ in der Betreffzeile an.

Wenden Sie sich bitte an uns, bevor Sie mit alternativen Anbietern sprechen, selbst wenn Sie von diesen angesprochen werden, um potenzielle überhöhte Kosten oder unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Falls die Überführung/der Rücktransport nicht durch uns organisiert wird, behalten wir uns das Recht vor, alle Kosten abzulehnen.

Für Notfälle sind wir 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr über unsere Helpline oder per E-Mail an [email protected] erreichbar. 

Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Tarif die von Ihnen gewünschte Behandlung versichert. In Ihrer Tariflichen Leistungszusage sind die für Sie verfügbaren Leistungen aufgeführt. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an unsere Helpline wenden. Sie können über die MyHealth Digital Services auf Ihre Tarifliche Leistungszusage zugreifen. Melden Sie sich einfach über Ihren Browser  an oder nutzen Sie die MyHealth App und klicken Sie auf „Meine Leistungen“.

Ihre Tarifliche Leistungszusage zeigt an, welche Leistungen im Voraus genehmigt werden müssen (durch das Einreichen eines Kostenzusageformulars). Dies sind meistens stationäre oder hochpreisige Behandlungen. Der Prozess der vorherigen Kostenzusage hilft uns, jeden Fall zu beurteilen, alle Einzelheiten mit dem Krankenhaus vor Ihrer Ankunft zu organisieren und die direkte Bezahlung der Kosten mit dem Krankenhaus zu vereinbaren, sofern möglich. 
 
Der Prozess der vorherigen Kostenzusage kann je nach Versicherungsprodukt unterschiedlich sein. Aus diesem Grund sollten Sie in Ihrem Versicherungshandbuch nachsehen, welches Verfahren für Ihren Versicherungsvertrag gilt. 
 
Wenn Sie zum Beispiel im Rahmen unserer standardmäßige internationale Krankenversicherungstarife versichert sind, müssen Sie, um eine Vorabgenehmigung zu erhalten, noch vor der Behandlung ein Kostenzusageformular bei uns einreichen:

 

  1. Laden Sie das Kostenzusageformular herunter (hier herunterladen).
  2. Senden Sie das ausgefüllte Formular mindestens 5 Werktage vor Behandlungsbeginn per E-Mail oder per Post an uns (Einzelheiten finden Sie auf dem Formular).
  3. Wir werden Ihren medizinischen Dienstleister dann direkt kontaktieren, um eine direkte Kostenerstattung zu vereinbaren (sofern möglich und sofern Ihre Kosten erstattungsfähig sind). 

Für bestimmte Behandlungen, die in Ihrem Versicherungsschutz enthalten sind, arrangieren wir die Zahlungen direkt mit dem Krankenhaus. Für alltägliche Leistungen, wie z. B. Arztbesuche, müssen Sie jedoch selbst zahlen und die Kosten dann bei uns geltend machen. Ihre Tarifliche Leistungszusage gibt an, für welche Behandlungen wir eine Direktzahlung veranlassen können, da für solche Fälle eine vorherige Kostenzusage unsererseits erforderlich ist. 

Für alle Behandlungen, für die keine vorherige Kostenzusage erforderlich ist, gilt: Bezahlen Sie den medizinischen Dienstleister, lassen Sie sich eine Rechnung ausstellen und machen Sie die entstandenen Kosten bei uns geltend. 

Bei Fragen steht Ihnen unsere Helpline jederzeit zur Verfügung.

Als Teil Ihres Versicherungsschutzes haben Sie Zugang zu unserem Service für einen zweiten ärztlichen Rat, sodass Sie eine fachliche medizinische Beratung erhalten, wenn Sie es am meisten brauchen.

Um Zugang zu unserem Service zu erhalten, rufen Sie die Nummer +353 1 630 1302 an und fragen Sie nach dem Service für einen zweiten ärztlichen Rat. 

Das Thema Versicherung kann verwirrend sein. Deshalb haben wir einige Videos zusammengestellt, in der wir auf die manchmal spezielle Versicherungssprache eingehen, sie vereinfachen und besser zugänglich machen. Diese Videos behandeln unter anderem: 
           (auf Englisch verfügbar)

Ausschlüsse
 

Selbstbeteiligung, Eigenanteil und Höchsterstattungsbeträge

Ergänzende Behandlungen

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