Das für Ihren Versicherungsvertrag geltende Verfahren hängt von Ihrem Versicherungsprodukt ab, das Ihnen zur Verfügung steht, und wird ausführlich in Ihrem Versicherungshandbuch und Ihrer Tariflichen Leistungszusage beschrieben. Sie finden Ihr Versicherungshandbuch und Ihre Tarifliche Leistungszusage über unsere MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App, klicken Sie auf „Meine Police“ und wählen Sie „Dokumente“ aus.

Wenn Sie jedoch einen unserer standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife haben und für Ihre Behandlung keine Vorabgenehmigung erforderlich ist, gilt das allgemeine Erstattungsverfahren unten:


Lassen Sie sich die benötige Behandlung zukommen und bezahlen Sie den medizinischen Dienstleister.

Lassen Sie sich von Ihrem medizinischen 

Dienstleister  eine Rechnung ausstellen, die Ihren Namen, das Datum der Behandlung, die Diagnose / die behandelte Erkrankung, das Datum der ersten Symptome, die Art der Behandlung und die berechnete Gebühr enthält. 

Fordern Sie Ihre erstattungsfähigen Ausgaben über unsere MyHealth App oder im Online-Portal zurück 
Geben Sie einfach alle wichtigen Einzelheiten und Informationen an, fügen Sie Ihre Rechnungen hinzu und klicken Sie auf „Absenden“.
Hinweis: Sie müssen Ihren Erstattungsantrag innerhalb der im Versicherungshandbuch genannten Fristen einreichen.

Sobald wir alle Informationen haben, werden wir Ihren Erstattungsantrag innerhalb von 48 Stunden bearbeiten. Wir können den Antrag allerdings nur bearbeiten, wenn Sie uns Ihre Diagnose mitgeteilt haben. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie diese in Ihrem Antrag angeben. Andernfalls müssen wir diese von Ihnen oder Ihrem Arzt erfragen. Wir werden Ihnen eine E-Mail oder einen Brief senden, um Ihnen mitzuteilen, wann Ihr Erstattungsantrag bearbeitet wurde.

Reichen Sie Ihre Erstattungsanträge ganz einfach online über die MyHealth App oder das Portal ein – Sie müssen keine Formulare ausfüllen. Melden Sie sich über einen browseran oder verwenden Sie die MyHealth App, um Erstattungsanträge einzureichen und nachzuverfolgen.

Melden Sie sich bei der MyHealth-App oder dem Portal an, um Ihren Versicherungsschutz zu prüfen.  Wenn Sie angemeldet sind, klicken Sie auf „Meine Leistungen“, um alle in Ihrem Tarif enthaltenen Leistungen anzuzeigen. Auf der MyHealth App finden Sie auch das Versicherungshandbuch, das Ihnen ebenfalls nähere Informationen zum Versicherungsschutz gibt. Klicken Sie dafür einfach auf "Police anzeigen" und dort auf "Dokumente".

Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an unsere Helpline.

Bei den meisten Tarifen müssen Sie alle Anträge spätestens sechs Monate nach Ablauf des Versicherungsjahres einreichen (über unsere  MyHealth-App oder das Online-Portal) .  Wird die Versicherung innerhalb des Versicherungsjahrs gekündigt, so müssen Sie alle Erstattungsanträge spätestens sechs Monate nach Ende des Versicherungsschutzes einreichen. Danach sind wir nicht mehr zur Erstattung verpflichtet. Bitte überprüfen Sie Ihr Versicherungshandbuch, um herauszufinden, welche Fristen für Sie gelten.

Bitte beachten Sie, dass für den Prozess der Kostenerstattung wichtige Bedingungen gelten. Diese Bedingungen können je nach dem Ihnen zur Verfügung stehenden Produkt und der Art des Versicherungsvertrags variieren. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr Versicherungshandbuch zu überprüfen, um den für Ihre Police geltenden richtigen Prozess hinsichtlich der Kostenerstattung zu bestätigen.

Sie können über die MyHealth digitalen Services auf Ihr Versicherungshandbuch zugreifen. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App, klicken Sie auf „Meine Police“ und wählen Sie „Dokumente“ aus.

Der Einfachheit halber fassen wir im Folgenden die allgemeinen Versicherungsbedingungen zusammen, die normalerweise für unserer standardmäßigen Tarife gelten:

 

  1. You Reichen Sie bitte Ihre Erstattungsanträge spätestens sechs Monate nach Ablauf des Versicherungsjahrs ein (über unsere MyHealth-App oder das Online-Portal). Wird die Versicherung innerhalb des Versicherungsjahrs gekündigt, so müssen Sie alle Erstattungsanträge spätestens sechs Monate nach Ende des Versicherungsschutzes einreichen. Danach sind wir nicht mehr zur Erstattung verpflichtet.

  2. Sie müssen für jede Person, die Ansprüche geltend macht, und für jede Erkrankung, einen separaten Erstattungsantrag einreichen. 

  3. Bitte bewahren Sie die Originale auf, wenn Sie uns Kopien von Rechnungen (z. B. Arztrechnungen/Belege) zusenden. Wir sind berechtigt, bis zu 12 Monate nachdem Ihr Erstattungsantrag bezahlt wurde, Originale der unterstützenden Dokumente/Rechnungen zu Auditzwecken anzufordern. Möglicherweise verlangen wir von Ihnen auch einen Zahlungsnachweis (z. B. eine Bank- oder Kreditkartenabrechnung) für von Ihnen bezahlte Arztrechnungen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, Kopien der gesamten Korrespondenz mit uns aufzubewahren. Wir übernehmen keine Haftung für Korrespondenz, die auf dem Postweg oder anderweitig außerhalb unseres Verantwortungsbereichs verloren geht.

  4. Wenn der von Ihnen geforderte Betrag geringer ist als die Selbstbeteiligung Ihres Tarifs, dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
    - Sammeln Sie alle Rechnungen für ambulante Behandlungen, bis Sie einen Betrag erreicht haben, der diese Selbstbeteiligung übersteigt
    - Senden Sie uns nach jeder Behandlung Ihren Antrag auf Erstattung. Sobald Sie den Betrag der Selbstbeteiligung erreicht haben, werden wir beginnen, Ihnen Ihre Kosten zu erstatten.
    Fügen Sie Ihrem Antrag alle Belege und Rechnungen bei.

  5. Geben Sie bitte die Währung an, in der Sie die Zahlung erhalten möchten. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass wir aufgrund internationaler Bankgesetze keine Zahlung in der gewünschten Währung vornehmen können. In diesem Fall suchen wir gerne eine geeignete Alternativwährung. Wenn wir von einer Währung in eine andere umrechnen müssen, verwenden wir den Wechselkurs, der am Ausstellungsdatum der Rechnungen gültig war oder denjenigen, der am Tag der Erstattung gültig ist. Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, zu entscheiden, welchen Wechselkurs wir anwenden. 

  6. Wir erstatten nur erstattungsfähige Kosten (im Rahmen der Höchsterstattungsbeträge Ihrer Police), nachdem wir eventuelle Bedingungen einer vorherigen Kostenzusage, von Selbstbeteiligungen oder Eigenanteilen, wie in der Tariflichen Leistungszusage angegeben, berücksichtigt haben. 

  7. Wir erstatten die Kosten für medizinische Leistungen, wenn sie angemessen sind und ihre Höhe den üblichen Gebühren für standardmäßige und allgemein anerkannte medizinische Verfahren entspricht. Wenn wir der Meinung sind, dass ein Erstattungsantrag unangemessen ist, haben wir das Recht, den von uns gezahlten Betrag zu reduzieren oder abzulehnen.

  8. Müssen Sie vor einer medizinischen Behandlung eine Anzahlung leisten, so werden Ihre Kosten nach der Behandlung zurückerstattet. 

  9.  Sie und Ihre Angehörigen erklären sich damit einverstanden, uns bei der Beschaffung aller Informationen zu unterstützen, die wir zur Bearbeitung eines Erstattungsantrags benötigen. Wir sind berechtigt, in direkten Kontakt mit medizinischen Dienstleistern oder behandelnden Ärzten zu treten und Einsicht in medizinische Unterlagen zu nehmen. Falls wir es für notwendig erachten, können wir auf unsere Kosten eine medizinische Untersuchung durch unsere Ärzte verlangen. Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Wir behalten uns vor, die Leistungen zu verweigern, falls Sie oder Ihre Familienangehörigen uns nicht bei der Beschaffung dieser Informationen unterstützen.

 

Wenn Sie über einen unserer internationalen Standardkrankenversicherungspläne verfügen, gilt für die meisten Behandlungen das in diesen FAQs (Häufig gestellte Fragen) beschriebene allgemeine Antragsverfahren. Wir können bei Erstattungen für bestimmte Leistungen unterstützende Dokumente anfordern (z. B. ärztliches Gutachten oder Rezept).

Wann ist ein ärztliches Gutachten notwendig?

Für die folgenden Erstattungsanträge muss ein ärztliches Gutachten beigefügt werden:

  • Arztbesuch – Psychiatrische Beratung 
  • Arztbesuch – Psychotherapeutische Beratung
  • Arztbesuch – Krebsberatung
  • Arztbesuch – Sprachtherapie
  • Arztbesuch – Okulomotortherapie
  • Arztbesuch – Beschäftigungstherapie

Darüber hinaus sind im Falle von kieferorthopädischen Behandlungen ein ärztliches Gutachten, Röntgenaufnahmen und ein Behandlungsplan erforderlich.

 

Wann ist ein Rezept notwendig?

Für die folgenden Erstattungsanträge muss ein Rezept beigefügt werden:

  • Medikamente und medizinische Hilfsmittel – Medikamente
  • Medikamente und medizinische Hilfsmittel – Medikamente bei Schwangerschaft
  • Medikamente und medizinische Hilfsmittel – Vitamine und Mineralstoffe
  • Medikamente und medizinische Hilfsmittel – Medikamente bei Krebserkrankung
  • Augen – Kontaktlinsen
  • Augen – Brille
  • Ausgaben, die sich auf eine Schwangerschaft beziehen – Medikamente im Rahmen einer Schwangerschaft
  • Krebsbehandlung – Medikamente für Krebsbehandlung

 

Wann ist eine Steuerquittung notwendig?

Zur Bearbeitung Ihres Erstattungsantrags benötigen wir eine Steuerquittung, wenn die zu erstattende Behandlung in China, Brasilien oder Italien erfolgt ist. Diese Steuerquittung nennt sich in China „Fapiao“, in Italien „Bollo“ und in Brasilien „Nota Fiscal“. Wir informieren Sie darüber, ob diese erforderlich ist, wenn Sie über die MyHealth App oder das Portal einen Erstattungsantrag einreichen.

 

Das für Sie geltende Erstattungsverfahren für Ihre Police wird in Ihrem Versicherungshandbuch beschrieben.

Wenn Sie über einen unserer internationalen Standardkrankenversicherungspläne verfügen, gilt für die meisten Behandlungen das in diesen FAQs (Häufig gestellte Fragen) beschriebene  allgemeine Antragsverfahren für ambulante, zahnärztliche und andere Ausgaben auch für Ausgaben zur Geburtsvorsorge, soweit Geburtsvorsorge von Ihrem Versicherungsschutz umfasst wird. Für die Entbindung benötigen Sie jedoch eine vorherige Kostenzusage durch Einsendung eines Kostenzusageformulars ( hier herunterladen). Bitte senden Sie dieses Formular 4 bis 6 Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung, sodass unser medizinisches Team den Versicherungsschutz bestätigen und mit dem medizinischen Dienstleister Ihrer Wahl eine Direktabrechnung veranlassen kann (sofern möglich).

Im Notfall sollten Sie sich keine Sorgen machen: Holen Sie sich einfach die medizinische Hilfe, die Sie brauchen und rufen Sie uns innerhalb von 48 Stunden nach dem Notfall an, um uns über Ihre Krankenhausaufnahme zu informieren. Einzelheiten zum Kostenzusageformular können telefonisch entgegengenommen werden, wenn Sie, Ihr medizinischer Dienstleister oder ein Familienmitglied (falls Sie nicht selbst am Telefon sprechen können) uns anrufen.


Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Erstattungsantrag ablehnen können, wenn wir keine vorherige Kostenzusage erhalten. Einzelheiten zum Prozess der vorherigen Kostenzusage finden Sie in Ihrem Versicherungshandbuch.

Sie können über die MyHealth digitalen Services auf Ihr Versicherungshandbuch zugreifen. Melden Sie sich über einen Browser an or oder verwenden Sie die MyHealth App, klicken Sie auf „Meine Police“ und wählen Sie „Dokumente“ aus.



 

Das für Sie geltende Erstattungsverfahren für Ihre Police wird in Ihrem Versicherungshandbuch beschrieben.

Wenn Sie über einen unserer internationalen Standardkrankenversicherungspläne verfügen, gilt für die meisten Behandlungen das in diesen FAQs (Häufig gestellte Fragen) beschriebene allgemeine Antragsverfahren auch für kieferorthopädischen Behandlungen, soweit kieferorthopädische Behandlungen von Ihrem Versicherungsschutz umfasst werden.

Wir versichern nur kieferorthopädische Behandlungen, die den unten beschriebenen medizinisch notwendigen Kriterien entsprechen. Da die Kriterien sehr fachspezifisch sind, setzen Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung mit uns in Verbindung, damit wir prüfen können, ob Ihre Behandlung diese Kriterien erfüllt.

Medizinische Notwendigkeit – Kriterien:

  • Erhöhter Überbiss > 6 mm, aber <= 9 mm
  • Umgekehrter Überbiss > 3,5 mm ohne Kau- oder Sprachschwierigkeiten
  • Frontaler oder hinterer Kreuzbiss mit > 2 mm Diskrepanz zwischen der zurückgezogenen Kontaktposition und der Interkuspidation
  • Starke Zahnfehlstellungen > 4
  • Extreme laterale oder frontale offene Bisse > 4 mm
  • Erhöhter und vollständiger Überbiss mit gingivalen oder palatinalen Traumata
  • Weniger ausgedehnte Hypodontie, die eine prärestaurative Kieferorthopädie oder einen kieferorthopädischen Schließung von Lücken erfordert, um die Notwendigkeit einer Prothese zu vermeiden
  • Hinterer lingualer Kreuzbiss ohne funktionellen okklusalen Kontakt in einem oder mehreren bukkalen Segmenten
  • Umgekehrter Überbiss > 1 mm, aber < 3,5 mm mit aufgezeichneten Kau- und Sprachschwierigkeiten
  • Teilweise durchgebrochene Zähne, gekippt und gegen benachbarte Zähne geschlagen
  • Vorhandene überzählige Zähne

 

Bitte beachten Sie, dass wir die Kosten erst nach Ende der Behandlung erstatten. Wenn Sie Ihre kieferorthopädische Behandlung in Raten bezahlen, können Sie Ihre Erstattungsanträge monatlich oder vierteljährlich einreichen (je nachdem, welche Vereinbarungen Sie mit Ihrem medizinischen Dienstleister getroffen haben).

Achten Sie bitte darauf, dass die Rechnung eine Beschreibung der erhaltenen Behandlung und der Behandlungstermine für den in Rechnung gestellten Zeitraum enthält. Lassen Sie uns bitte unterstützende Informationen zukommen, um nachzuweisen, dass Ihre Behandlung medizinisch notwendig und daher durch Ihren Tarif abgedeckt ist. Zu den von uns angeforderten Informationen können gehören:

  • Ein medizinischer Bericht des Facharztes mit Angabe der Diagnose (Art der Malokklusion) und einer Beschreibung der Symptome des kieferorthopädischen Problems des Patienten.
  • Ein Behandlungsplan, der die geschätzte Behandlungsdauer, die geschätzten Kosten und die Art sowie das Material der verwendeten Vorrichtung angibt.
  • Die Zahlungsvereinbarung, die mit dem medizinischen Anbieter vereinbart wurde.
  • Ein Nachweis der Zahlung der kieferorthopädischen Behandlung.
  • Fotografien beider Kieferseiten, die deutlich das Gebiss vor der Behandlung zeigen.
  • Klinische Fotografien der Kiefer in zentraler Okklusion aus frontaler und lateraler Sichtweise.
  • Orthopantomogramm (Panorama-Röntgenbild).
  • Profil-Röntgenbild (kephalometrisches Röntgenbild). 
  • Sonstige Dokumente, die wir zur Bearbeitung der Erstattungsantrag benötigen.

 

Sie finden die Definition zu kieferorthopädischen Behandlungen und weitere Informationen zu etwaigen Ausschlüssen in Ihrem Versicherungshandbuch.

Sie können über die MyHealth digitalen Services auf Ihr Versicherungshandbuch zugreifen. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App, klicken Sie auf „Meine Police“ und wählen Sie „Dokumente“ aus.

 

Das Krankenhaustagegeld wird bezahlt, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung stationär behandelt werden, die im Rahmen des Versicherungstarifs abgedeckt ist, aber für Sie gebührenfrei erfolgt, d. h., wenn die gesamten Kosten von Ihrem nationalen Gesundheitssystem finanziert werden und keine Erstattung von uns unter einem Abschnitt dieser Police geltend gemacht oder gezahlt wird. Das Krankenhaustagegeld ist auf den in der Tariflichen Leistungszusage angegebenen Betrag beschränkt und wird nach Entlassung aus dem Krankenhaus bezahlt.

Um Erstattungen für die Leistung „Krankenhaustagegeld“ zu erhalten, nutzen Sie bitte das allgemeine Erstattungsverfahren, das in der folgenden Frage erläutert wird: „Wie beantrage ich die Rückerstattung medizinischer Kosten, die ich bereits einem medizinischen Dienstleister bezahlt habe?“

Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie Ihren Aufnahme- / Entlassungsschein des Krankenhauses beifügen müssen, wenn Sie Ihren Erstattungsantrag über die MyHealth digitalen Services an uns senden. Der Aufnahme- / Entlassungsschein muss die Anzahl der Übernachtungen im Krankenhaus und die Behandlungen aufzeigen und bestätigen, dass die Behandlung kostenlos war.

 

Das Krankenhaustagegeld wird bezahlt, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung stationär behandelt werden, die im Rahmen des Versicherungstarifs abgedeckt ist, aber für Sie gebührenfrei erfolgt, d. h., wenn die gesamten Kosten von Ihrem nationalen Gesundheitssystem finanziert werden und keine Erstattung von uns unter einem Abschnitt dieser Police geltend gemacht oder gezahlt wird. Das Krankenhaustagegeld ist auf den in der Tariflichen Leistungszusage angegebenen Betrag beschränkt und wird nach Entlassung aus dem Krankenhaus bezahlt.

Um Erstattungen für die Leistung „Krankenhaustagegeld“ zu erhalten, nutzen Sie bitte das allgemeine Erstattungsverfahren, das in der folgenden Frage erläutert wird: „Wie beantrage ich die Rückerstattung medizinischer Kosten, die ich bereits einem medizinischen Dienstleister bezahlt habe?“

Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie Ihren Aufnahme- / Entlassungsschein des Krankenhauses beifügen müssen, wenn Sie Ihren Erstattungsantrag über die MyHealth digitalen Services an uns senden. Der Aufnahme- / Entlassungsschein muss die Anzahl der Übernachtungen im Krankenhaus und die Behandlungen aufzeigen und bestätigen, dass die Behandlung kostenlos war.

 

Bitte beachten Sie, dass der Prozess der Kostenerstattung (einschließlich unserer Service-Level-Vereinbarung) abhängig von dem Ihnen zur Verfügung stehenden Produkt und dem Versicherungsvertrag sind. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr Versicherungshandbuch zu überprüfen, um den für Ihr Produkt geltenden richtigen Prozess hinsichtlich der Kostenerstattung nachzulesen. Wenn Sie beispielsweise im Rahmen unserer standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife versichert sind und Ihr Erstattungsantrag alle relevanten Details, Unterlagen, Rechnungen und Quittungen enthält, wird Ihr Antrag höchstwahrscheinlich innerhalb von 48 Stunden bearbeitet (vorausgesetzt der Antrag auf Erstattung erfolgt innerhalb des Versicherungsjahres oder innerhalb von sechs Monaten nach Versicherungsende).

Bitte beachten Sie jedoch, dass wir ohne Angaben zur Diagnose Ihre Kosten nicht umgehend erstatten können, da wir zunächst die erforderlichen Informationen bei Ihnen oder Ihrem Arzt anfordern müssen. Um uns bei der Bearbeitung Ihres Erstattungsantrag zu unterstützen, stellen Sie bitte sicher, dass die Diagnose, eine Kopie jeder Rechnung und alle weiteren Unterlagen beigefügt sind! Sie können Ihre Erstattungsanträge online über die MyHealth digitalen Services oder über die App einreichen und den Status Ihrer gestellten Anträge nachverfolgen.

Wir werden Sie per E-Mail oder schriftlich benachrichtigen, wenn Ihr Erstattungsantrag bearbeitet wurde. Sollten Sie Ihren Erstattungsantrag per Post oder E-Mail eingereicht haben, fügen wir auch ein Schreiben und Details zur Abrechnung bei. Die Zahlungsanweisung wird nach Abschluss der Bearbeitung des Erstattungsantrags an unsere Bank versandt. Bitte beachten Sie jedoch, dass es bis zu 10 Werktage dauern kann, bis der Betrag auf Ihrem Konto erscheint (abhängig von den internationalen Transaktionszeiten der Bank).

Für bestimmte Behandlungen, die in Ihrem Versicherungsschutz enthalten sind, arrangieren wir die Zahlungen direkt mit dem Krankenhaus. Für alltägliche Leistungen, wie z. B. Arztbesuche, müssen Sie jedoch selbst zahlen und die Kosten dann bei uns geltend machen. Ihre Tarifliche Leistungszusage gibt an, für welche Behandlungen wir eine Direktzahlung veranlassen können, da für solche Fälle eine vorherige Kostenzusage unsererseits erforderlich ist.

Für alle Behandlungen, für die keine vorherige Kostenzusage erforderlich ist, gilt: Bezahlen Sie den medizinischen Dienstleister, lassen Sie sich eine Rechnung ausstellen und machen Sie die entstandenen Kosten bei uns geltend.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unsere Helpline wenden.

Sofern Sie alle notwendigen Angaben eingereicht haben, erfolgen die Bearbeitung Ihres Erstattungsantrags und die Zahlungsanweisung an Ihre Bank innerhalb von 48 Stunden. Wenn Ihr Erstattungsantrag nach diesem Zeitraum noch immer bearbeitet wird und Sie nichts von uns gehört haben, können Sie den Status von Erstattungsanträgen über die MyHealth digitalen Services überprüfen ( über einen Browser anmelden oder die App verwenden).

Bevor Sie einen Erstattungsbetrag einreichen, ist es wichtig, dass Sie sich mit Ihrem Versicherungsschutz und den für Ihre Versicherung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut machen. Überprüfen Sie dazu bitte Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch in Ihrem Konto in den MyHealth digitalen Services.

Unser Team der Leistungsabteilung führt strenge Qualitätskontrollmaßnahmen durch, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag korrekt und effizient bearbeitet wird. Es gibt jedoch einige Gründe, warum ein Erstattungsantrag ganz oder teilweise abgelehnt werden könnte.

Einige der möglichen Gründe dafür sind im Folgenden aufgeführt. Bitte beachten Sie dazu die spezifischen Fragen und Antworten im Folgenden.

Wenn Sie im Folgenden keine Antwort auf Ihre Frage finden können, wenden Sie sich bitte an unsere  Helpline um weitere Informationen zu erhalten.

 

a. Was bedeutet die 6-monatige Frist in Bezug auf die Einreichung eines Erstattungsantrags?

Sofern nicht anderweitig in Ihrer Tarifliche Leistungszusage oder Ihrem Versicherungshandbuch angegeben, sollten alle Erstattungsanträge spätestens sechs Monate nach dem Ende des Versicherungsjahres eingereicht werden. Wird die Versicherung innerhalb des Versicherungsjahrs gekündigt, so müssen alle Ihre Erstattungsanträge spätestens sechs Monate nach Ende des Versicherungsschutzes vorliegen. Danach sind wir nicht mehr zur Erstattung verpflichtet.

b. Mein Erstattungsantrag wurde aufgrund einer „doppelten Forderung“ abgelehnt oder nur teilweise bezahlt. Warum? Was bedeutet das?

Wenn Sie eine Rechnung einreichen, die bereits bearbeitet wurde und im Rahmen einer anderen Erstattung bezahlt wurde, werden wir die erneute Erstattung ablehnen..

c. Mein Erstattungsantrag wurde mit der Begründung „Höchsterstattungsbetrag überschritten“ abgelehnt oder nur teilweise bezahlt. Warum? Was bedeutet das?

Wenn der Höchsterstattungsbetrag für die von Ihnen beantragten Erstattungen erreicht wurde, können Ihre Ausgaben nicht vollständig zurückerstattet werden. Genaue Informationen zu den Höchsterstattungsbeträgen finden Sie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage und Ihrem Versicherungshandbuch.

Sie finden Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch über die MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App, klicken Sie unter „Meine Police“ auf „Police anzeigen“ und wählen Sie „Dokumente“ aus.

d. Mein Erstattungsantrag wurde mit der Begründung „Eigenanteil berechnet“ abgelehnt oder nur teilweise bezahlt. Warum? Was bedeutet das?

Wenn für Ihren Tarif ein Eigenanteil gilt, muss ein Prozentsatz der erstattungsfähigen Kosten von Ihnen selbst gezahlt werden. Eigenanteile gelten normalerweise pro Person und pro Versicherungsjahr, falls nicht anderweitig in der Tariflichen Leistungszusage angegeben.

Einige unserer Tarife enthalten einen maximalen prozentualen Eigenanteil pro versicherter Person und pro Versicherungsjahr. Wenn dies der Fall ist, ist der Eigenanteil, den Sie bezahlen müssen, durch den in Ihrer Tariflichen Leistungszusage angegebenen Betrag beschränkt. Eigenanteile können für den Haupt-, Ambulant-, Mutterschafts-, Zahn- oder Rücktransporttarif oder auch für eine Kombination dieser Tarife gelten. Einzelheiten zu die für Sie geltenden Eigenanteile können Sie Ihrer Tariflichen Leistungszusage entnehmen.

Das folgende Beispiel erklärt dies genauer: Maria benötigt mehrere Zahnbehandlungen über das Jahr. Für die Leistungen ihres Zahntarifs fällt ein Eigenanteil von 20% an, was bedeutet, dass wir 80% der Kosten erstatten. Der gesamte von uns zu erstattende Betrag kann außerdem einem Höchsterstattungsbetrag unterliegen.

 co-payment applied

 

e. Mein Erstattungsantrag wurde mit der Begründung „Selbstbeteiligung berechnet“ abgelehnt oder nur teilweise bezahlt. Warum? Was bedeutet das?       

Eine Selbstbeteiligung ist ein fester Betrag, den Sie pro Versicherungszeitraum zu Ihren Arztrechnungen hinzusteuern müssen, bevor wir einen Beitrag leisten können. Ihre Tarifliche Leistungszusage zeigt an, ob dieser anfällt. Falls eine Selbstbeteiligung anfällt, gilt diese pro Person und pro Versicherungsjahr, soweit nicht anderweitig in der Tariflichen Leistungszusage angegeben.

Weitere Informationen zur Selbstbeteiligung finden Sie in den Abschnitten „Wie funktioniert mein Versicherungsschutz“ und „Zusätzliche Informationen zu Erstattungsanträgen“ in Ihrem Versicherungshandbuch.

Sie können über die MyHealth digitalen Services auf Ihr Versicherungshandbuch zugreifen. Melden Sie sich über einen Browser an ooder verwenden Sie die MyHealth App, klicken Sie auf „Meine Police“ und prüfen Sie Ihr Versicherungshandbuch.

Das folgende Beispiel erklärt dies genauer: John benötigt mehrere Behandlungen über das Jahr. Für seinen Tarif fällt eine Selbstbeteiligung von € 450 an.

 

deductible applied


f. Mein Erstattungsantrag wurde mit der Begründung „vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“ abgelehnt oder nur teilweise bezahlt. Warum? Was bedeutet das?


Mit unseren Produkten bieten wir umfassenden Versicherungsschutz für medizinisch notwendige Behandlungen. Manche Erkrankungen, Behandlungen und Verfahren sind jedoch von einer Kostenerstattung ausgeschlossen, falls nicht in der Tariflichen Leistungszusage oder in einem schriftlichen Policennachtrag ausdrücklich anerkannt.
Bitte lesen Sie den Abschnitt „Ausschlüsse“ in Ihrem Versicherungshandbuch.

Sie können über die MyHealth digitalen Services auf Ihr Versicherungshandbuch zugreifen. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App, klicken Sie auf „Meine Police“ und rufen Sie Ihr Versicherungshandbuch auf.

 

g. Mein Erstattungsantrag wurde mit der Begründung „keine weiteren Informationen erhalten“ abgelehnt oder nur teilweise bezahlt. Warum? Was bedeutet das?

In manchen Fällen wird unsere Leistungsabteilung nach Erhalt Ihres Erstattungsantrags und nach erster Prüfung, weitere Informationen anfordern, die zur Bearbeitung des Antrags notwendig sind.

Beispiel: Wenn Sie eine kieferorthopädische Behandlung zurückfordern, benötigen wir einen Behandlungsplan. Sollten wir diese Informationen nicht erhalten, werden wir Sie von Ihnen anfordern.

Sollten wir die Informationen nicht innerhalb von zwei Monaten nach unserer ersten Anfrage erhalten, können wir Ihren Erstattungsantrag leider nicht weiter bearbeiten. Wir können Ihren Erstattungsantrag selbstverständlich wieder öffnen, sofern dies innerhalb der Frist für die Einreichung von Erstattungsanträgen erfolgt.

Wenn Sie die fehlenden Informationen in Bezug auf Ihren Antrag einreichen, wird unsere Leistungsabteilung die Bearbeitung Ihres Antrags gemäß den Versicherungsbedingungen Ihrer Police gerne abschließen.

 

h. Mein Erstattungsantrag wurde mit der Begründung „keine vorherige Kostenzusage erhalten“ abgelehnt oder nur teilweise bezahlt. Warum? Was bedeutet das?

Ihre Tarifliche Leistungszusage gibt an, welche Leistungen (oder ob überhaupt) im Voraus durch das Einreichen eines Formulars zur vorherigen Kostenzusage genehmigt werden müssen. Dies sind meistens stationäre oder hochpreisige Behandlungen.

Durch die vorherige Kostenzusage/Vorabgenehmigung können wir jeden Fall begutachten und eine direkte Abrechnung Ihrer Rechnung mit dem Krankenhaus ermöglichen.

Die Versicherungsbedingungen im Zusammenhang mit der Kostenzusage/Vorabgenehmigung können je nach Produkt/Tarif variieren. Wenn Sie beispielsweise im Rahmen einer unserer standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife versichert sind, gilt Folgendes, falls eine vorherige Kostenzusage/Vorabgenehmigung erforderlich ist, jedoch nicht eingeholt wurde:

  • Wenn die erhaltene Behandlung oder Leistung sich als nicht berechtigt erweist, behalten wir uns das Recht vor, den Erstattungsantrag abzulehnen.
  • Wenn sich die Behandlung oder Leistung nachträglich als doch berechtigt erweist, zahlen wir nur einen Teil der anspruchsberechtigten Erstattungssumme aus (wie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage angegeben).

i. Mein Erstattungsantrag wurde mit der Begründung „keine entsprechende Leistung im Tarif erhalten“ abgelehnt oder nur teilweise bezahlt. Warum? Was bedeutet das?         

Wenn die von Ihnen beantragte Rückerstattung einer Leistung, nicht von Ihrem Tarif umfasst wird, können wir leider Ihre medizinischen Kosten nicht rückerstatten.

Bitte entnehmen Sie weitere Informationen zu den für Sie verfügbaren Leistungen Ihrer Tariflichen Leistungszusage und dem Versicherungshandbuch.

Sie finden Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch über die MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App, klicken Sie unter „Meine Police“ auf „Police anzeigen“ und prüfen Sie Ihre Unterlagen unter „Dokumente“.

j. Mein Erstattungsantrag wurde mit der Begründung „Arzneimittel ohne Rezept“ abgelehnt oder nur teilweise bezahlt. Was bedeutet das?

Wenn die Leistung "Verschriebene Arzneimittel“ in Ihre Tarifliche Leistungszusage enthalten ist, umfasst Ihr Versicherungsschutz rezeptfreie Arzneimittel, die von einem Art verschrieben wurden.
  
Wenn jedoch die Leistung „Verschriebene Arzneimittel“ nicht in Ihrer Tarifliche Leistungszusage aufgeführt ist, werden Kosten für rezeptfreie Arzneimittel, auch wenn Sie von Ihrem Arzt verschrieben wurden, nicht erstattet.
Bitte lesen Sie die Definitionen und Ausschlüsse in Ihrem Versicherungshandbuch, um weitere Informationen zu erhalten.

Sie finden Ihr Versicherungshandbuch über di e MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App, klicken Sie unter „Meine Police“ auf „Police anzeigen“ und prüfen Sie Ihr Versicherungshandbuch.

k. Mein Erstattungsantrag wurde mit der Begründung „Wartezeit fällt an“ abgelehnt oder nur teilweise bezahlt. Was bedeutet das?

Entnehmen Sie bitte Ihrer Tariflichen Leistungszusage, ob und für welche Leistungen Wartezeiten anfallen. Falls eine Wartezeit anfällt, besteht Ihr Anspruch auf diese Leistung erst nach Ablauf dieser Wartezeit. Beispiel: Wenn die Wartezeit einer Leistung sechs Monate beträgt, können Sie nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens Ihrer Versicherung (oder, falls Sie Angehöriger sind, ab Beginn Ihres Versicherungsschutzes), diese Leistung in Anspruch nehmen und die Kosten dafür von uns zurückfordern.


Bitte lesen Sie die Informationen in Ihrer Tarifliche Leistungszusage und im Versicherungshandbuch, um weitere Einzelheiten zu erfahren.


Sie finden Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch über die MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App, klicken Sie unter „Meine Police“ auf „Police anzeigen“ und prüfen Sie Ihre Dokumente.

Wenn wir eine Erstattungszahlung vornehmen, weisen wir Ihre Bank an, die anfallenden Transaktionsgebühren zu berechnen. Daher sollte Ihre Bank den gesamten Erstattungsbetrag Ihrem Konto gutschreiben. Dennoch können mehrere Banken an der internationalen Transaktionen beteiligt sein und jeder von ihnen kann eine Gebühr erheben. Diese Gebühren variieren je nach Bank, Land und Währung.

Wir wurden von unserer Bank, der Citibank, darauf hingewiesen, dass, obwohl wir Ihrer Bank mitteilen, dass wir die mit der Zahlung Ihrer Erstattung verbundenen Kosten übernehmen, dies nicht bedeutet, dass Ihre Bank keine Gebühren für die Gutschrift des Betrags für Ihr Konto berechnet. Wir raten Ihnen, sich mit Ihrer Bank in Verbindung zu setzten, um zu überprüfen, ob Gebühren für die Erstattungszahlung anfallen.

Sollten Sie danach weitere Informationen benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter, indem wir prüfen, ob Ihre Zahlung korrekt durchgeführt wurde. Bitte schreiben Sie uns dazu eine E-Mail und fügen Sie ein Dokument Ihrer Bank mit den angefallenen Kosten hinzu. Bitte geben Sie außerdem die Bearbeitungsnummer des Erstattungsantrags an.

Email:  [email protected]


Erstattungen werden bei uns direkt nach der Bearbeitung Ihres Erstattungsantrags veranlasst. Beachten Sie jedoch, dass es je nach Transaktionszeitplan der Bank bis zu 10 Werktage dauern kann, bis die Zahlung auf Ihrem Konto eingeht. Sollten Sie die Zahlung nicht innerhalb von 10 Werktagen erhalten haben, bitten wir Sie, uns Ihre Bankverbindung nochmals zu bestätigen.

Wenn Ihr Erstattungsantrag über das Portal oder die App eingereicht wurde, können Sie in Ihrer Zahlungsbenachrichtigung prüfen, welche Kontodaten wir zur Zahlung Ihrer Erstattung verwendet haben. Diese wird Ihnen auf MyHealth digitale Services zur Verfügung gestellt. Wenn Ihr Erstattungsantrag anderweitig eingereicht wurde, z. B. per E-Mail oder per Post usw., wurden Ihnen die Abrechnung und die Zahlungsbenachrichtigung per E-Mail oder Post zugesandt.

Wenn die Kontodaten in Ihrer Zahlungsbenachrichtigung nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte an unsere Helpline und geben Sie Ihre korrekte Bankverbindung und die zugehörige Erstattungsantragsnummer an, damit wir Ihre Zahlung überprüfen können.

Wenn Sie die Erstattungszahlung per Scheck beantragt haben, beachten Sie bitte, dass der Erhalt des Schecks je nach geografischer Region bis zu 6 Wochen dauern kann. Wenn Sie nach dieser Zeit Ihren Scheck nicht erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte. Geben Sie dabei Ihre Erstattungsantragsnummer und Ihre Adresse an. Wir werden den Status des Versandes dann überprüfen.

Alternativ können Sie auch eine erneute Zahlung per Überweisung anfordern. In diesem Fall füllen Sie bitte das Bankdatenformular aus.

Ihre Kontaktdaten für allgemeine Fragen und Hilfe im Notfall.