Wer einen Umzug nach Griechenland in Betracht zieht, sollte beachten, dass es einen Unterschied zwischen einem Visum und einer Erlaubnis bzw. Genehmigung gibt. Ein Visum gewährt die Einreise in das Land für einen bestimmten Zweck, z. B. Reisen oder Studium. Mit einer Genehmigung dürfen Auswanderer im Land leben und arbeiten.

Nicht-EU-Bürger benötigen höchstwahrscheinlich ein Visum für Griechenland, während Bürger aus EU- und Schengen-Ländern sowie aus bestimmten anderen Ländern, wie den USA und Kanada, als Touristen bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bleiben können. 

In Griechenland sind eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis keine getrennten Dokumente. Ausländer von außerhalb der EU, die die Erlaubnis erhalten haben, mit einem Arbeitsvisum in das Land einzureisen, müssen dann eine Genehmigung beantragen, die es ihnen ermöglicht, in Griechenland zu leben und zu arbeiten.

Während EU-Bürger nur mit einem Reisepass nach Griechenland einreisen können, gibt es bestimmte andere Länder, deren Bürger für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit sind. 

Die meisten Nicht-EU-Bürger müssen ein Schengen-Visum beantragen, bevor sie nach Griechenland reisen. Dieses berechtigt auch zu Reisen in andere europäische Länder, die dem Abkommen angehören. Ein Schengen-Visum wird für Zeiträume zwischen 90 Tagen und sechs Monaten erteilt, abhängig von der Reiseroute, die zum Zeitpunkt der Beantragung vorgelegt wird. 

Ein Geschäftsvisum wird an ausländische Staatsangehörige vergeben, die beabsichtigen, Griechenland für geschäftsbedingte Zwecke zu besuchen. Antragsteller müssen die beabsichtigten Zwecke entweder durch eine offizielle Einladung eines griechischen Unternehmens oder durch Vorlage eines Nachweises über die Anmeldung zu einer Messe oder Konferenz nachweisen.
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Wer in Griechenland eine Immobilie im Wert von mindestens 250.000 EUR erwirbt, hat Anspruch auf ein Goldenes Visum für Griechenland. Dieses Visum gewährt Auswanderern und den berechtigten Familienmitgliedern einen dauerhaften Wohnsitz. Sobald Ausländer einen ständigen Wohnsitz in Griechenland haben, können sie in Griechenland arbeiten, ein Unternehmen gründen, sich zur Ruhe setzen oder studieren. Das Visum kann alle fünf Jahre verlängert werden, solange entsprechende Visumsinhaber noch Eigentümer der betreffenden Immobilie sind.

Nicht-EU-Bürger, die nach Griechenland ziehen, um zu arbeiten, benötigen ein Arbeitsvisum, das in Griechenland entweder als Typ D-Visum oder als nationales Visum bekannt ist. Dies ist ein langwieriger Prozess, für den ein offizielles Arbeitsangebot von einem griechischen Unternehmen erforderlich ist.

Jedes Unternehmen, das Nicht-EU-Bürger einstellen möchte, muss der griechischen Arbeitsagentur OAED Unterlagen vorlegen, um zu beweisen, dass die Stelle nicht adäquat mit griechischen Staatsbürgern oder EU-Bürgern besetzt werden kann. Erst wenn dies genehmigt wurde, kann ein Unternehmen ein formelles Stellenangebot machen. 

Nach der Ankunft in Griechenland müssen Nicht-EU-Ausländer eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen, die es ihnen ermöglicht, in Griechenland zu leben und eine bestimmte Arbeit für einen bestimmten Arbeitgeber auszuführen. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach der Ankunft gestellt werden. Da es ein langwieriger Prozess ist, wird empfohlen, dass Ausländer den Antrag so bald wie möglich nach ihrer Ankunft stellen.

Vor einer Bewerbung müssen die Bewerber eine griechische Steuernummer (AFM) und eine Sozialversicherungsnummer (AMKA) beantragen. 

EU-Ausländer, die sich länger als drei Monate in Griechenland aufhalten möchten, müssen lediglich eine Anmeldebescheinigung bei ihrer lokalen Ausländerbehörde beantragen. Dafür sind ein gültiger Reisepass, ein Wohnsitznachweis und ein Nachweis über ein ausreichendes Einkommen oder Unterhaltsmittel erforderlich.