Kurzzeitvisum (C-Visum)
Für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen, haben Staatsangehörige verschiedener Länder einschließlich der USA, Großbritannien und Australien, bei Ankunft Anspruch auf ein Visum. Alle, die nicht zu dieser Kategorie gehören, müssen im Voraus ein C-Visum bei einem Konsulat oder einer Botschaft von Bulgarien in ihrem Heimatland beantragen.
Der Visumantrag muss vor der Reise nach Bulgarien gestellt werden. Antragsteller sollten die entsprechenden Formulare und Dokumente frühestens drei Monate vor dem geplanten Abreisedatum einreichen.
Langzeitvisum (D-Visum)
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen ist ein D-Visum erforderlich. Antragsteller werden persönlich befragt und müssen einen Nachweis über eine Krankenversicherung, eine Unterkunft und Zugang zu ausreichenden Geldmitteln während ihres Aufenthalts vorlegen.
Es ist nicht möglich, während des Aufenthalts in Bulgarien von einem C-Visum auf ein D-Visum zu wechseln. Das D-Visum muss bei einer Botschaft oder einem Konsulat von Bulgarien im Land des festen Wohnsitzes des Antragstellers beantragt werden. Inhaber eines Langzeitvisums dürfen sich bis zu 180 Tage innerhalb der nächsten sechs Monate in Bulgarien aufhalten.
Arbeitserlaubnis
Nicht-EU-Ausländer, die eine Beschäftigung in Bulgarien aufnehmen möchten, benötigen eine Arbeitserlaubnis. Um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, müssen sie bereits ein Jobangebot haben, da der bulgarische Arbeitgeber sich größtenteils um das Antragsverfahren kümmert. Im Allgemeinen wird eine Arbeitserlaubnis nur für im Ausland eingesetzte Arbeitnehmer mit speziellen Fähigkeiten ausgestellt.
Für EU-Bürger ist das Verfahren viel einfacher. Wenn sie in Bulgarien arbeiten möchten, müssen sie sich beim Arbeitsamt in ihrer Region anmelden.
Daueraufenthaltserlaubnis
Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis dürfen ein Jahr lang in Bulgarien leben. Diese Daueraufenthaltserlaubnis wird Ausländern erteilt, die bestimmte Anforderungen erfüllen, einschließlich: sie haben bereits eine Arbeitserlaubnis erhalten, sie gründen ein Unternehmen, das eine bestimmte Anzahl von Einheimischen beschäftigen wird, oder sie sind mit einer Person mit bulgarischer Staatsangehörigkeit verheiratet.
Die Daueraufenthaltserlaubnis kann jährlich verlängert werden. Nach fünf Jahren eines Aufenthalts ohne Unterbrechung können sich Ausländer für den Status eines Daueraufenthalts bewerben.