Ausländer, die nicht Bürger eines EU-Mitgliedsstaates sind, aber in Italien leben und arbeiten möchten, müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen.
In jeder Provinz Italiens gibt es ein Büro, das sich um alle Einwanderungsfragen kümmert (Sportello Unico per l'Immigrazione). Diese Ämter sind für das gesamte Verfahren der Einstellung ausländischer Arbeitskräfte in Italien zuständig. Bevor ein Antrag auf eine Arbeitserlaubnis gestellt werden kann,
müssen italienische Arbeitgeber für ausländische Mitarbeiter zunächst eine Einstellungserlaubnis (nulla osta al lavoro) bei der nächstgelegenen Einwanderungsbehörde beantragen.
Erst nachdem Arbeitgeber die Freigabe zur Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers erhalten haben, können ausländische Mitarbeiter eine italienische Arbeitserlaubnis bei der lokalen italienischen diplomatischen Vertretung beantragen. Sobald dieser Antrag bearbeitet ist, erhalten Antragsteller ein Einreisevisum. Dieses berechtigt, entweder nach Italien zu reisen, um einen Antrag auf Arbeitserlaubnis zu stellen, oder im Heimatland eine Arbeitserlaubnis
zu beantragen.
Je nach Nationalität der Antragsteller kann diese Erlaubnis auch nach der Ankunft in Italien beantragt werden. In jedem Fall müssen sich alle Ausländer,
die in Italien arbeiten und leben möchten, innerhalb von acht Tagen nach ihrer Ankunft in Italien bei ihrer lokalen Einwanderungsbehörde melden.
In einigen Provinzen kann diese Anmeldung auch bei einem Postamt erfolgen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird bei der örtlichen Polizeistation von Neuankömmlingen ausgestellt. Dazu muss ein Antragsformular ausgefüllt werden,
in dem die Art der Erlaubnis angegeben ist, sowie ein Identitätsnachweis, Fingerabdrücke und Fotos vorgelegt werden.
Es gibt verschiedene Arten einer Arbeitserlaubnis. Die meisten werden im Allgemeinen für mindestens ein Jahr erteilt. Antragsteller müssen außerdem
eine Vereinbarung mit dem italienischen Innenministerium (Ministero Dell'Interno) treffen, in der sie sich verpflichten, bestimmte Integrationsziele zu erfüllen,
wie z. B. die Teilnahme an Italienischkursen.