Alle, die in Zypern arbeiten, unabhängig von Nationalität oder Wohnsitz, müssen sich beim Bezirksarbeitsamt (District Labour Office) für die Sozialversicherung anmelden. Das Bezirksarbeitsamt stellt dann eine Gesundheitskarte aus.
In der Vergangenheit wurden je nach Einkommenskriterien zwei Arten von Krankenversicherungskarten ausgestellt: Klasse A und Klasse B.
Seit dem 1. August 2013 gibt es neue Vorschriften in Bezug auf die Bereitstellung der Gesundheitsversorgung in öffentlichen Krankenhäusern.
Die neuen Regelungen beinhalten neue Anforderungen/Kriterien für den Erwerb der Gesundheitskarte, die Abschaffung der Begünstigten der Klasse B,
die Überarbeitung der Einkommenskriterien, die Einführung neuer Gebühren für Arzneimittel und Labortests sowie eine Erhöhung der Gebühren für die Leistungen, die von den staatlichen medizinischen Einrichtungen angeboten werden.
Die Bezahlung von Medikamenten und Labortests erfolgt mithilfe von „Gesundheitsmarken“, die im Voraus gekauft werden müssen und auf die Formulare
für Medikamente und Labortests geklebt werden. Gesundheitsmarken sind in öffentlichen Krankenhäusern und Postämtern erhältlich.
Staatsangehörige der Europäischen Union, die in ihrem Heimatland für einen bestimmten Mindestzeitraum in die Sozialversicherung eingezahlt haben, erhalten kostenlosen Zugang zum Gesundheitssystem, allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum.