Ausländer, die für Geschäfts- oder Urlaubszwecke nach Malaysia einreisen, benötigen ein Visum. Für eine Einreise nach Malaysia für kurze touristische oder geschäftliche Aufenthalte benötigen Staatsangehörige einiger Länder jedoch kein Visum. Alle, die für einen längeren Zeitraum in Malaysia leben und arbeiten möchten, müssen vor ihrer Ankunft ein Aufenthaltsvisum oder eine Arbeitserlaubnis einholen.

Es gibt drei verschiedene Arten von Einreisevisum für Malaysia: ein einfaches Einreisevisum, ein Mehrfachvisum und ein Transitvisum. Staatsangehörige einiger Länder können bei Ankunft ein Visum beantragen. In der Regel sollte das Visum jedoch vor der Abreise bei einer malaysischen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden. 

Ein einfaches Einreisevisum ist normalerweise für eine Einreise von bis zu drei Monaten ab dem Ausstellungsdatum gültig. Ein Mehrfachvisum wird für ausländische Besucher ausgestellt, die mehrmals in Malaysia ein- und ausreisen möchten und gelten normalerweise für geschäftliche oder offizielle Regierungsangelegenheiten. Das Mehrfachvisum ist normalerweise 12 Monate lang ab dem Ausstellungsdatum gültig. Ein Transitvisum für Malaysia gilt für alle, die auf der Durchreise zu anderen Ländern in Malaysia einreisen.

Bei der Einreise nach Malaysia wird in den Reisepass ein Social Visit Pass gestempelt, dessen Gültigkeit von der Nationalität der Person abhängt. Inhaber eines Social Visit Pass dürfen in Malaysia keine Arbeit aufnehmen. 

Ausländer, die dauerhaft in Malaysia arbeiten und leben möchten, können eine Daueraufenthaltserlaubnis in Malaysia beantragen, wenn für sie bestimmte Kategorien gelten, z. B. wenn sie vermögende Investoren sind, außergewöhnliche Fähigkeiten haben, mit einer Person aus Malaysia verheiratet sind oder sich nach einem Punktesystem qualifizieren. Die Punkte werden nach Alter, Qualifikation und Sprachkenntnissen vergeben. 

Malaysia My Second Home Programme

Das Malaysia My Second Home Programme (MM2H) wurde von der malaysischen Regierung eingeführt, um Ausländern die Möglichkeit zu geben, sich in Malaysia zur Ruhe zu setzen oder dort langfristig zu leben. Das Programm lädt Ausländer dazu ein, einen Aufenthaltsstatus für Antragsteller sowie deren Familie/Angehörigen zu erhalten. 

Als Teil des Programms erhalten Antragsteller einen 10-Jahres-Besuchspass und ein Mehrfachvisum, das alle zehn Jahre verlängert werden kann. Sofern keine spezielle Genehmigung eingeholt wird, dürfen Ausländer im Rahmen dieses Programms nicht in Malaysia beschäftigt werden und müssen eine feste Geldeinlage bei einer lokalen malaysischen Bank hinterlegen. Die Gelder müssen während der Gültigkeitsdauer des Visums bei der Bank verbleiben.

Ausländer, die in Malaysia arbeiten möchten, müssen eine Arbeitserlaubnis einholen. Dies ist oft ein langwieriger und komplizierter Prozess. 

Derzeit gibt es Beschränkungen für die Anzahl der ausländischen Arbeitnehmer, die ein malaysisches Unternehmen beschäftigen darf. Wenn ein Unternehmen ausländische Arbeitskräfte einstellen möchte, muss es der Regierung nachweisen, dass die Stelle von entscheidender Bedeutung ist und nicht mit einheimischen Arbeitskräften besetzt werden kann. Die Genehmigung der Beschäftigung wird von verschiedenen Behörden in Zusammenarbeit mit der Einwanderungsbehörde erteilt, abhängig von der Branche und der Art der Tätigkeit, die ausländische Arbeitskräfte ausführen werden. Sobald die Genehmigung erteilt wurde, kann das Unternehmen im Namen der entsprechenden Person mit dem Antragsverfahren für die Arbeitserlaubnis beginnen.