Die Niederlande sind ein Schengen-Land und EU-Mitgliedsstaat und Ausländer können aus anderen EU-Staaten in das Land reisen sowie dort arbeiten und wohnen, ohne ein Visum zu beantragen. Personen aus Nicht-EU-Ländern benötigen jedoch voraussichtlich ein Visum, um in die Niederlande einzureisen,
sei es zum Arbeiten oder für einen kurzen Besuch.

Ausländer, die ein Schengen-Visum benötigen, müssen ein Antragsformular ausfüllen,
die entsprechenden unterstützenden Dokumente zusammenstellen und diese vor der Reise
bei der nächstgelegenen Botschaft oder dem Konsulat der Niederlande einreichen. Alle Dokumente müssen auf Englisch oder Niederländisch sein. In einigen Fällen müssen Antragsteller zusätzliche Dokumente vorlegen, je nachdem, was im Ermessen der Botschaft oder des Konsulats
der Niederlande liegt.

Ausländer haben ihre Dokumente am besten für eine Reise in die Niederlande bei sich,
falls Grenzschutzbeamte diese verlangen.

Ein Schengen-Visum ist 180 Tage lang gültig und gewährt die Einreise in ein Schengen-Land bzw.
in Schengen-Länder für bis zu 90 Tage. Für einen längeren Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis notwendig.

Staatsangehörige Kanadas, Südkoreas, Argentiniens, Australiens, Hongkongs und Neuseelands im Alter zwischen 18 und 30 Jahren können mit einem Working Holiday-Visum ein Jahr lang in den Niederlanden leben und arbeiten. Alle Inhaber dieses Visums erhalten damit eine befristete Aufenthaltserlaubnis
für die Niederlande.

Nicht-EU-Bürger benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie beabsichtigen, länger als drei Monate
in den Niederlanden zu bleiben. Eine Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel ein Jahr lang gültig.

Üblicherweise muss eine Aufenthaltserlaubnis innerhalb weniger Tage nach der Ankunft in den Niederlanden bei der niederländischen Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde beantragt werden. Unter bestimmten Umständen kann es jedoch notwendig sein, vor der Reise in die Niederlande
ein Einreisevisum für einen längeren Aufenthalt zu beantragen. Dieses ist als MVV (Machtiging tot Voorlopig Verblijf) bekannt und gewährt die Einreise in das Land als Person mit zukünftigem Wohnsitz in den Niederlanden, statt als Tourist. In der Regel wird gleichzeitig eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. 

Obwohl EU-Bürger keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, müssen sie sich bei ihrer lokalen Gemeinde anmelden, wenn sie beabsichtigen, länger als vier Monate in den Niederlanden zu leben.

Nach der Ankunft in den Niederlanden sollten sich Ausländer bei ihrer lokalen Gemeinde anmelden
und eine Bürgerservicenummer (BSN) beantragen. Ohne BSN ist es nicht möglich, in den Niederlanden
zu arbeiten. Die BSN ist auch notwendig, um ein Bankkonto zu eröffnen, ein Gehalt zu erhalten,
eine Versicherung abzuschließen und sonstige Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Ausländer können eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie fünf Jahre lang ununterbrochen in den Niederlanden gelebt haben. Sobald sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, benötigen sie keine von einem Arbeitgeber gesponserte Arbeitserlaubnis mehr.

EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis für die Niederlande und haben keine Einschränkungen,
um dort eine Arbeit zu finden. Nicht-EU-Bürger müssen jedoch einige bürokratische Hürden überwinden, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, mit der sie legal eine Beschäftigung in den Niederlanden aufnehmen dürfen.

Eine niederländische Arbeitserlaubnis ist arbeitgeber- und stellenspezifisch, sodass Nicht-EU-Ausländer sie über ein Unternehmen beantragen müssen. Leider müssen Arbeitgeber, die ausländische Mitarbeiter einstellen, nachweisen, dass die Fähigkeiten von Bewerbern nicht anderweitig in der EU gefunden werden können – das ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Wichtiger Hinweis: Alle mit sehr gefragten Qualifikationen oder bei unternehmensinternen Transfers können von Arbeitsmarktprüfungen ausgenommen werden. 

Wenn Ausländer den Job wechseln möchten, während sie in den Niederlanden arbeiten, dürfen sie erst für einen anderen Arbeitgeber arbeiten, sobald neue Papiere ausgestellt wurden.

Eine niederländische Arbeitserlaubnis wird werden in der Regel nur für eine maximale Dauer von einem Jahr erteilt.