Bevor Ausländer nach Portugal ziehen, müssen die erforderlichen Papiere in Ordnung sein und sie müssen das richtige Visum erhalten haben, falls erforderlich. 

Da Portugal ein EU-Mitgliedsstaat ist, können Staatsangehörige anderer EU-Staaten auch nur mit ihrem Reisepass in das Land reisen. 

Nicht-EU-Bürger, die für einen kurzen Aufenthalt oder Urlaub nach Portugal reisen, müssen möglicherweise ein Schengen-Visum beantragen. Nicht-EU-Bürger, die sich in Portugal niederlassen oder dort arbeiten möchten, müssen die notwendigen Schritte unternehmen, um vor ihrer Ankunft entweder eine Geschäfts-, Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Portugal ist dem Schengener Abkommen beigetreten. Staatsangehörige von Ländern, die ebenfalls das Abkommen unterzeichnet haben, müssen vor der Einreise kein Touristenvisum beantragen. Staatsangehörige einiger Länder (z. B. die USA, Australien und Neuseeland) sind ebenfalls berechtigt, sich für bis zu 90 Tage visumfrei in Portugal aufzuhalten.

Besucher aus anderen Ländern müssen vor ihrer Ankunft in Portugal ein Touristenvisum beantragen.
Der Antrag sollte lange vor dem geplanten Reisedatum gestellt werden, um eventuelle Verzögerungen bei der Visumbearbeitung zu berücksichtigen. 

EU-Bürger können in Portugal ohne Aufenthaltserlaubnis leben und arbeiten.
Sie haben eine 90-tägige Frist, um im Land zu leben und ohne Einschränkungen Arbeit zu finden.
Nach Ablauf dieser Frist haben sie weitere 30 Tage Zeit, sich bei den lokalen Behörden zu registrieren, um eine Anmeldebescheinigung (Certificado de Registo) zu erhalten. Die Bescheinigung ist fünf Jahre lang gültig.

Nicht-EU-Bürger müssen innerhalb Portugals einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
(Autorização de Residência) stellen. Eine Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden
und ist ein Jahr lang gültig. 

Sowohl EU- als auch Nicht-EU-Bürger können eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen,
nachdem sie fünf Jahre lang ununterbrochen in Portugal gelebt haben.

Die Arbeitserlaubnis für Portugal wird für Auslandseinsätze je nach Herkunftsland unterschiedlich erteilt.

Ausländer, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind, benötigen keine Arbeitserlaubnis für Portugal. Alle, die jedoch von außerhalb der EU nach Portugal ziehen, müssen ein sicheres Jobangebot haben, um eine Arbeitserlaubnis beantragen zu können. 

Nicht-EU-Bürger können in der Regel nur dann eine Arbeitserlaubnis für Portugal erhalten, wenn ihnen ein sicherer Arbeitsvertrag von einem offiziellen Arbeitgeber angeboten wird. Da es Vorschriften gibt, die Unternehmen ermutigen, entweder Einheimische oder Bürger anderer EU-Länder einzustellen,
bevor sie nach Ausländern suchen, kann es schwierig sein, ein sicheres Jobangebot zu bekommen und den Stein ins Rollen zu bringen.

Wenn es Ausländern gelingt, ein Jobangebot zu finden, beginnt das einstellende Unternehmen das Verfahren in Portugal, indem es bei den lokalen Behörden die Arbeitserlaubnis beantragt.
Die Arbeitserlaubnis ist in der Regel für die Dauer des Vertrags gültig.