Aufenthaltserlaubnis für EU-/EFTA-Staatsangehörige
EU/EFTA-Staatsangehörige sollten keine Schwierigkeiten haben, eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz zu erhalten. Sie müssen sich lediglich
über die verschiedenen verfügbaren Bewilligungskategorien informieren, die für ihre Situation passende auswählen und einen entsprechenden Antrag stellen.
Der bürokratische Aufwand, der mit der Beantragung einhergeht, ist nicht zu vermeiden. Er ist jedoch nicht allzu schwierig oder zeitaufwendig,
vor allem im Vergleich zu dem Verfahren, das Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige durchlaufen müssen.
Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige
Ausländer, die nicht aus einem EU-/EFTA-Mitgliedsstaat stammen, könnten es schwierig finden, eine Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz zu erhalten.
Die Schweizer Regierung hat strenge Beschäftigungsquoten eingeführt, um sicherzustellen, dass einheimische Schweizer Arbeitnehmer,
gefolgt von EU-Staatsangehörigen, bei der Vergabe von Arbeitsplätzen bevorzugt werden.
In der Praxis wird eine Erlaubnis meist an wohlhabende und hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte mit geeigneten Qualifikationen erteilt.
Sobald die Quote eines Kantons für ein bestimmtes Jahr erfüllt ist, müssen selbst die am besten qualifizierten ausländischen Arbeitskräfte
bis zum nächsten Jahr warten, um ihre Erlaubnis zu erhalten.
Meistens ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz an einen Arbeitsvertrag gebunden, und die meisten Jobs erfordern eine Aufenthaltserlaubnis.
Es gibt keinen einfachen Weg, dieses Verfahren zu umgehen. Es ist jedoch nicht unmöglich, ein Unternehmen zu finden, das bereit ist, als Sponsor
zu fungieren – vor allem für Personen, die in bestimmten Bereichen hochqualifiziert sind. Allerdings müssen Unternehmen nachweisen,
dass die Stelle nicht mit Schweizer, EU- oder EFTA-Staatsangehörigen besetzt werden kann, wenn sie Arbeitskräfte aus dem Ausland
einstellen möchten.
Nachdem Ausländer eine Stelle gefunden haben, beantragen die entsprechenden Arbeitgeber bei den lokalen Behörden eine Zusicherung
der Aufenthaltsbewilligung (Assurance d'Autorisation de Séjour). Nach Erteilung wird das Dokument an entsprechende Antragsteller geschickt
und sollte bei der Einreise zusammen mit dem Reisepass vorgelegt werden.
Nach der Ankunft sollten Ausländer ihre Aufenthaltserlaubnis bei ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde beantragen. Das Verfahren unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, daher sollten alle erforderlichen Informationen zu Anforderungen im Voraus geprüft werden.