Das öffentliche Gesundheitssystem der Schweiz ist ungewöhnlich, da es nicht durch Steuern oder vom Arbeitgeber finanziert wird. Alle Einwohner sind verpflichtet, eine Basis-Kranken- und Unfallversicherung abzuschließen, wobei sie ihre Police aus einer Reihe von Versicherungsgesellschaften frei wählen können. Diese Grundversicherung deckt die meisten der üblichen medizinischen Behandlungen ab, einschließlich Mutterschaft und Unfälle.
Die Versicherungsprämien variieren von einem Kanton zum anderen und je nach gewählter Versicherungsgesellschaft. Alle, der einen rechtmäßigen Wohnsitz im Land haben, müssen einen Beitrag für medizinische Behandlungen und ärztliche Beratungen zahlen. Diese Selbstbeteiligung, auch Franchise genannt, kann gegen eine höhere monatliche Prämie reduziert werden. Hinzu kommen weitere Kosten, wie z. B. Kosten für Krankenhausaufenthalte und Rezeptgebühren.
In der Regel wird von den Patienten erwartet, dass sie die Rechnungen selbst begleichen und anschließend bei ihrer Versicherung geltend machen.
Einige Versicherer haben Zahlungsvereinbarungen mit bestimmten Ärzten und Krankenhäusern und begleichen Rechnungen direkt.
Viele Schweizer entscheiden sich für eine zusätzliche private Krankenversicherung, um mehr als nur unbedingt notwendige Behandlungen abzudecken. Expats, die mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten, sind automatisch über ihren Arbeitgeber unfallversichert, aber Selbstständige oder Arbeitslose müssen einen Weg finden, diese Kosten selbst zu decken.
Neuankömmlinge in der Schweiz haben drei Monate Zeit, sich für eine Versicherung zu entscheiden und diese bei den örtlichen Behörden nachzuweisen.
Jedes Familienmitglied muss einzeln versichert werden.
Expats können von der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung befreit werden, wenn sie eine Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Auslandskrankenversicherung haben. Die lokalen Behörden können Informationen dazu geben, ob dies der Fall ist.