Spanien ist ein Schengen-Land und daher benötigen viele ausländische Staatsangehörige kein Visum für kurzfristige Besuche oder Geschäftsreisen. Staatsangehörige, die nicht aus einem Schengen-Land kommen und daher nicht von der Visumpflicht befreit sind, müssen vor ihrer Ankunft in Spanien
ein Visum beantragen. 

Um in Spanien zu leben und zu arbeiten, benötigen einige Auswanderer, je nach Nationalität, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. EU-Staatsangehörige benötigen keine Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis, um in Spanien zu leben und zu arbeiten. Sie müssen sich jedoch bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Land als Einwohner registrieren lassen. Lesen Sie weiter, um weitere Informationen über Visa und Arbeitsvisa für Spanien, für Nicht-Europäer und Europäer zu erhalten.

work visa

EU- und EFTA-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige von Ländern, die auf der von der spanischen Regierung erstellten Reiseliste stehen, können visumfrei einreisen und haben das Recht auf einen
90-tägigen Aufenthalt. Dazu ist lediglich ein Reisepass erforderlich, der noch drei Monate über das endgültige Reisedatum hinaus gültig ist.

Bürger von Ländern, die nicht auf der Liste stehen, müssen ein Schengen-Visum beantragen,
um zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken nach Spanien einzureisen.
Dieses Visum ermöglicht Reisen von bis zu 90 Tagen.

Nicht-EU-Bürger, die in Spanien arbeiten möchten, müssen ein Aufenthaltsvisum und eine Arbeitserlaubnis für Spanien einholen. Es gibt zwei hauptsächliche Arten einer Arbeitserlaubnis in Spanien: Arraigo Social por Cuenta Ajena, für alle, die einen bestimmten Vertrag mit einem bestimmten Unternehmen haben,
und Arraigo Social por Cuenta Propia, für alle, die selbständig oder freiberuflich tätig sind.

Der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis por Cuenta Ajena wird in der Regel vom einstellenden Unternehmen gestellt. Sobald ein Job gesichert ist und ein Vertrag ausgehandelt wurde, wird der Arbeitgeber bestimmte Dokumente von zukünftigen Mitarbeitern anfordern und in ihrem Namen einen Antrag auf die Arbeitserlaubnis beim spanischen Arbeitsministerium stellen.

Nachdem die Arbeitserlaubnis für Spanien genehmigt wurde, wird der Arbeitgeber ausländischen Mitarbeitern eine Benachrichtigung über die Genehmigung schicken, die einen offiziellen Stempel haben sollte. Als Nächstes müssen Antragsteller alle Dokumente sammeln und einreichen, um ein Arbeits- und Aufenthaltsvisum bei der nächstgelegenen spanischen Botschaft zu beantragen. Auswanderer sollten bedenken, dass viele dieser Dokumente ins Spanische übersetzt und beglaubigt werden müssen. 

Wenn das Arbeits- und Aufenthaltsvisum bewilligt wird, können Antragsteller dann Vorkehrungen treffen, um innerhalb der im Visum festgelegten Zeitspanne nach Spanien einzureisen. Auswanderern wird normalerweise ein Einreisefenster von drei Monaten gewährt.

Sobald Auswanderer mit einem Visum nach Spanien eingereist sind, können sie ihre Arbeits- und Aufenthaltserlaubniskarte abholen. Dies ist ein einfaches bürokratisches Verfahren, das lediglich ein Antragsformular und einen Reisepass erfordert. Die Karte muss innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise entweder bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros) oder bei einem Polizeipräsidium beantragt werden.

Alle, die als abhängige oder nicht arbeitende Personen nach Spanien ziehen, müssen nur eine Aufenthaltserlaubnis beantragen statt einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Diese Erlaubnis ist weitgehend an die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis der arbeitenden Partner von Antragstellern gebunden.