Staatsangehörige einiger Länder können zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken ohne Visum in die VAE einreisen, während andere unter Umständen
vor der Ankunft ein Visum beantragen müssen. Alle, die für einen längeren Zeitraum in den VAE leben und arbeiten möchten, benötigen ein Aufenthaltsvisum.

Staatsangehörige der Länder des Golf-Kooperationsrates (Gulf Cooperation Council, GCC) sowie der Länder auf einer festgelegten Liste benötigen kein Visum für die Einreise in die VAE.
Staatsangehörige dieser Länder erhalten bei ihrer Ankunft in den VAE, je nach Nationalität,
ein 30- oder 90-tägiges Besuchervisum. Dieses Visum kann gegen eine zusätzliche Gebühr um weitere
30 Tage verlängert werden.

Staatsangehörige anderer Länder müssen vor ihrer Ankunft ein Visum beantragen.
Das Verfahren ist relativ einfach und kann online über die Website der Fluggesellschaft Emirates erledigt werden. Nach der Beantragung, entweder online oder über eine ausgewiesene Visastelle, erhalten die Antragsteller ihr VAE-Visum komplett online – ohne ihren Reisepass zum Abstempeln vorlegen zu müssen.

Wer einen israelischen Reisepass besitzt, darf nicht in die VAE einreisen.

Ausländer, die ein Aufenthaltsvisum für die VAE beantragen möchten, müssen gesponsert werden, entweder von einem Arbeitgeber, wobei dadurch das Recht auf Arbeit und Leben in den VAE gewährt wird, oder von einem Familienmitglied, was nur das Recht gewährt, in den VAE zu leben.

Es gibt eine Reihe von verschiedenen Aufenthaltsvisa für die VAE, z. B. Visa für Hausangestellte, Arbeitsvisa und Familienvisa. Die Art des Visums, das Ausländer beantragen, ist abhängig von der Absicht des Aufenthalts im Land. In den meisten Fällen ist das Aufenthaltsvisum zwei Jahre lang gültig.

Für Ausländer, die einen Job in den VAE antreten, wird die Beantragung des Aufenthaltsvisums in der Regel vom anstellenden Unternehmen übernommen, das alle relevanten Dokumente bei den Behörden einreicht und auch die Kosten trägt. Arbeitgeber in den VAE kümmern sich in der Regel auch um die Beantragung eines Aufenthaltsvisum für Ehepartner und Kinder ihrer ausländischen Mitarbeiter. 

Inhaber eines gültigen Aufenthaltsvisums können ihre Ehepartner und Kinder sponsern, vorausgesetzt, sie erfüllen die vom Department of Naturalization and Residency festgelegten Anforderungen für ein Mindestgehalt. Das Sponsern eines Elternteils erfordert ein höheres Mindestgehalt und es ist möglicherweise eine Kaution erforderlich.