Verfahren zur direkten Kostenerstattung

 

Rechnungen müssen spätestens 60 Tage nach dem Datum der Behandlung eingereicht werden. Es liegt in unserem Ermessen zu entscheiden, ob Zahlungsverbindlichkeiten für Rechnungen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, abgelehnt werden.

1. Angaben zur versicherten Person
  • Vor- und Nachname (wie auf der Versichertenkarte angegeben)
  • Versicherungsnummer (wie auf der Versichertenkarte angegeben)
  • Geburtsdatum
2. Behandlungsdetails
  • Datum der Leistung/Behandlung
  • Hauptdiagnose, einschließlich IC9/10-Code
  • Detaillierte und aufgeschlüsselte Kostenaufstellung und Beschreibung aller erbrachten Leistungen, einschließlich Brutto- und Rabattbeträge (falls zutreffend)
  • Kopie der entsprechenden Zahlungsgarantie (sofern eine vorherige Kostenzusage eingeholt wurde)  
  • Entlassungsbericht (bei stationärer Behandlung)
3. Zahlungsangaben
  • Zahlungswährung (falls abweichend von der Rechnungswährung) 
  • Bankverbindung gemäß den Richtlinien Ihres Landes für internationale Zahlungen

Wir zahlen Anbieter direkt für angemessene und zulässige Leistungen gemäß der im Versicherungsschutz dargelegten Bedingungen. Einige Teil- oder vollständige Leistungen werden möglicherweise nicht von uns übernommen, falls es sich beispielsweise um eine Selbstbeteiligung bzw. einen prozentualen Eigenanteil des Betrags handelt, falls der im Tarif festgelegte Höchsterstattungsbetrag bereits erreicht wurde oder sofern die Behandlung von den Bedingungen des Versicherungsvertrags ausgeschlossen wurde. In diesen Fällen liegt es in der Verantwortung des medizinischen Dienstleisters, die Zahlung direkt beim Patienten einzufordern. Es wird empfohlen, dass Krankenhäusern eine Kreditkarte vom Patienten vorgelegt wird, um solche Kosten zu decken. 

Sie können die Details des verfügbaren Versicherungsschutzes prüfen, indem Sie unsere Helpline anrufen oder sich bei unseren Online Services einloggen.