Schengen-Visum für Belgien
Alle, die zu Urlaubs- oder Geschäftszwecken nach Belgien reisen und ein Schengen-Visum benötigen, müssen dies bei dem Konsulat oder der Botschaft von Belgien in ihrem Heimatland beantragen. In einigen Fällen können Antragsteller aufgefordert werden, zusätzliche Dokumente vorzulegen, je nachdem, was im Ermessen der Botschaft oder des Konsulats von Belgien liegt. Üblicherweise werden Antragsteller nach einem Beschäftigungsnachweis und einem Nachweis des Wohnsitzes im ihrem Heimatland gefragt, um zu zeigen, dass sie nach Ihrer Reise in ihr Heimatland zurückkehren.
Ausländer, die aus geschäftlichen Gründen nach Belgien reisen möchten, müssen wahrscheinlich ein Einladungsschreiben der belgischen Geschäftspartner, die sie aufnehmen werden, sowie ein Schreiben ihres örtlichen Arbeitgebers mit Angabe ihrer Aufgaben in Belgien vorlegen. Alle, die an einer Konferenz teilnehmen, benötigen möglicherweise einen Nachweis über die Anmeldung bei der Konferenz und ihre Unterkunft.
Aufenthaltsvisum für Belgien
Alle, die beabsichtigen, sich längerfristig in Belgien aufzuhalten, müssen ihre Anwesenheit im Land innerhalb von 10 Arbeitstagen nach ihrer Ankunft bei ihrer lokalen Behörde (Kommunalverwaltung) melden. Diese Neuankömmlinge müssen in der Regel ihren Reisepass oder Personalausweis vorlegen und bekommen dann eine Anwesenheitsmeldung ausgestellt.
Bürger aus Nicht-EU-Ländern, die länger als 90 Tage in Belgien bleiben möchten, müssen vor ihrer Ankunft ein Aufenthaltsvisum beantragen. Nicht-EU-Bürger müssen ihre Anwesenheit auch bei ihrer Kommunalverwaltung melden und sollten nach Einzug in einen festen Wohnsitz einen Ausländerausweis erhalten. Nicht-EU-Ausländer, die für eine Beschäftigung ins Land ziehen, benötigen höchstwahrscheinlich auch eine Arbeitserlaubnis für Belgien.
Arbeitserlaubnis für nicht-europäische Bürger
EU-Bürger oder Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen normalerweise keine Arbeitserlaubnis für Belgien. Europäische Bürger, die in Belgien arbeiten, müssen einen gültigen EU- oder EWR-Reisepass oder Personalausweis haben. Diese Staatsangehörigen dürfen für bis zu drei Monate nach Belgien einreisen, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Alle, die sich länger als drei Monate in Belgien aufhalten, müssen sich beim örtlichen Rathaus ihres Wohnortes anmelden.
Nicht-europäische Staatsangehörige benötigen eine Arbeitserlaubnis, um legal im Land beschäftigt zu werden. Es liegt normalerweise in der Verantwortung des belgischen Arbeitgebers, die Genehmigung zur Einstellung von Arbeitnehmern aus dem Ausland einzuholen und eine Arbeitserlaubnis im entsprechenden Namen zu beantragen.
Auswanderer, die eine Arbeitserlaubnis für Belgien benötigen, haben drei Möglichkeiten.