Da Belgien Teil des Schengen-Raums ist, müssen Reisende, die keinen EU-Pass oder Reisepass aus einer Liste der visumfreien Länder haben, vor ihrer Ankunft ein Schengen-Visum beantragen. Auswanderer, die sich länger als 90 Tage in Belgien aufhalten möchten, benötigen je nach Nationalität eine Aufenthaltserlaubnis. 

Alle, die zu Urlaubs- oder Geschäftszwecken nach Belgien reisen und ein Schengen-Visum benötigen, müssen dies bei dem Konsulat oder der Botschaft von Belgien in ihrem Heimatland beantragen. In einigen Fällen können Antragsteller aufgefordert werden, zusätzliche Dokumente vorzulegen, je nachdem, was im Ermessen der Botschaft oder des Konsulats von Belgien liegt. Üblicherweise werden Antragsteller nach einem Beschäftigungsnachweis und einem Nachweis des Wohnsitzes im ihrem Heimatland gefragt, um zu zeigen, dass sie nach Ihrer Reise in ihr Heimatland zurückkehren.

Ausländer, die aus geschäftlichen Gründen nach Belgien reisen möchten, müssen wahrscheinlich ein Einladungsschreiben der belgischen Geschäftspartner, die sie aufnehmen werden, sowie ein Schreiben ihres örtlichen Arbeitgebers mit Angabe ihrer Aufgaben in Belgien vorlegen. Alle, die an einer Konferenz teilnehmen, benötigen möglicherweise einen Nachweis über die Anmeldung bei der Konferenz und ihre Unterkunft.

Alle, die beabsichtigen, sich längerfristig in Belgien aufzuhalten, müssen ihre Anwesenheit im Land innerhalb von 10 Arbeitstagen nach ihrer Ankunft bei ihrer lokalen Behörde (Kommunalverwaltung) melden. Diese Neuankömmlinge müssen in der Regel ihren Reisepass oder Personalausweis vorlegen und bekommen dann eine Anwesenheitsmeldung ausgestellt. 

Bürger aus Nicht-EU-Ländern, die länger als 90 Tage in Belgien bleiben möchten, müssen vor ihrer Ankunft ein Aufenthaltsvisum beantragen. Nicht-EU-Bürger müssen ihre Anwesenheit auch bei ihrer Kommunalverwaltung melden und sollten nach Einzug in einen festen Wohnsitz einen Ausländerausweis erhalten. Nicht-EU-Ausländer, die für eine Beschäftigung ins Land ziehen, benötigen höchstwahrscheinlich auch eine Arbeitserlaubnis für Belgien.

residence visa

EU-Bürger oder Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen normalerweise keine Arbeitserlaubnis für Belgien. Europäische Bürger, die in Belgien arbeiten, müssen einen gültigen EU- oder EWR-Reisepass oder Personalausweis haben. Diese Staatsangehörigen dürfen für bis zu drei Monate nach Belgien einreisen, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Alle, die sich länger als drei Monate in Belgien aufhalten, müssen sich beim örtlichen Rathaus ihres Wohnortes anmelden.

Nicht-europäische Staatsangehörige benötigen eine Arbeitserlaubnis, um legal im Land beschäftigt zu werden. Es liegt normalerweise in der Verantwortung des belgischen Arbeitgebers, die Genehmigung zur Einstellung von Arbeitnehmern aus dem Ausland einzuholen und eine Arbeitserlaubnis im entsprechenden Namen zu beantragen.

Auswanderer, die eine Arbeitserlaubnis für Belgien benötigen, haben drei Möglichkeiten.

Die Arbeitserlaubnis Typ A ist eine langfristige Genehmigung für Ausländer, die vier aufeinander-folgende Jahre legal im Land gearbeitet haben. 
 


 
Die Arbeitserlaubnis Typ B, die die meisten Arbeitnehmer benötigen, die für einen Auslandseinsatz nach Belgien ziehen, ist auf die Arbeit für einen Arbeitgeber für einen Zeitraum von einem Jahr begrenzt. Verlängerungen müssen einen Monat vor Ablauf der ersten Arbeitserlaubnis beantragt werden.
Die Arbeitserlaubnis Typ C ist ebenfalls ein Jahr lang gültig und wird in der Regel an Ausländer erteilt, die sich nur vorübergehend in Belgien aufhalten, z. B. Studenten, die während der Ferien arbeiten möchten, oder Geflüchtete. 
 
Sobald die Beschäftigung von den zuständigen Behörden genehmigt wurde, können im Ausland eingesetzte Arbeitnehmer dann ein Schengen-Visum Typ D beantragen, das ihnen die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt ermöglicht. Während einige andere Arten von Schengen-Visa zur Einreise in andere Schengen-Länder sowie in das Antragsland verwendet werden können, ist das Schengen-Visum Typ D generell auf ein Land beschränkt. Dieses Visum muss bei einer Botschaft oder einem Konsulat von Belgien im entsprechenden Heimatland beantragt werden.