Das Einreiseverfahren nach Mosambik ist je nach Nationalität etwas unterschiedlich. Staatsangehörige einer kleinen Auswahl afrikanischer Länder können visumfrei nach Mosambik einreisen und bis zu 30 Tage im Land bleiben. Für andere gibt es mehr Papierkram bei der Einreise nach Mosambik, aber das Verfahren ist immer noch relativ einfach.

Alle, die Zugang zu einem Konsulat oder einer Botschaft von Mosambik in ihrem Heimatland haben, müssen im Voraus ein Besuchervisum beantragen. Ein einfaches Einreisevisum gewährt einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Ein Mehrfachvisum gewährt einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen.

Alle, die keine konsularische Vertretung von Mosambik in ihrem Land haben, können bei Ankunft in Mosambik ein Besuchervisum erhalten. Sie müssen nachweisen, dass sie ein Rückflugticket haben und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich während ihres Besuchs selbst zu versorgen. Jedes bei der Ankunft erhaltene Visum ist 30 Tage lang gültig.

Inhaber eines Besuchervisums sind nicht berechtigt, in Mosambik zu arbeiten.

Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, müssen Ausländer eine Genehmigung des Arbeitsministeriums (Ministry of Labour) von Mosambik einholen. Ausländer müssen ein bestätigtes Jobangebot vorweisen, bevor sie den Antrag stellen. 

Die Anstellung von Ausländern unterliegt einem Quotensystem. Wenn ein Unternehmen innerhalb seiner Quote liegt, ist der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis einfach und es muss nicht nachgewiesen werden, dass die Stelle nicht mit einheimischen Mitarbeitern besetzt werden kann. Wenn ein Unternehmen jedoch seine Quote überschritten hat, ist es schwieriger, eine Genehmigung zu erhalten und Antragsteller müssen beim Ministerium nachweisen, dass keine einheimischen Mitarbeiter die Stelle besetzen können.

Eine Arbeitserlaubnis kann verlängert werden und ist zwei Jahre lang gültig. 

Ausländer benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, um für die Dauer ihres Arbeitsvertrages in Mosambik zu leben. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, müssen sie die entsprechenden Dokumente einreichen, einschließlich eines Nachweises der Beschäftigung in Form einer Arbeitserlaubnis und eines Schreibens ihres beschäftigenden Unternehmens. Ehepartner und Kinder von Hauptvisuminhabern sind ebenfalls berechtigt, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und müssen einen Nachweis über ihre Beziehung zur entsprechenden Person vorlegen.

Eine Arbeitserlaubnis kann verlängert werden und ist zwei Jahre lang gültig.