EU-Bürger und Staatsangehörige der nordischen Länder können Schweden visumfrei besuchen, dort wohnen und arbeiten. Staatsangehörige anderer Länder müssen in der Regel ein Visum beantragen, es sei denn, ihr Land hat ein Abkommen mit Schweden. 

Einige Länder haben Abkommen mit Schweden, die eine visumfreie Einreise für Touristen ermöglichen. Auswanderer, die nicht für eine visumfreie Einreise infrage kommen, müssen ein Schengen-Visum beantragen, um Schweden zu besuchen. Dieses Visum ist für einen Zeitraum von sechs Monaten gültig und erlaubt Inhabern einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Schweden. 

Antragsteller müssen nachweisen, dass sie ein gültiges Weiterreiseticket haben und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich während ihres Aufenthalts selbst zu versorgen. Das Schengen-Visum kann auch verwendet werden, um jedes andere Land zu besuchen, das dem Schengen-Abkommen beigetreten ist.

Ausländer im Alter zwischen 18 und 30 Jahren können ein einjähriges Working Holiday-Visum für Schweden erhalten. Nur eine Handvoll Länder sind Unterzeichner dieses Abkommens, darunter Kanada, Australien, Neuseeland und Hongkong. Antragsteller müssen Zugang zu ausreichenden Geldmitteln für den anfänglichen Lebensunterhalt sowie den Nachweis einer Krankenversicherung vorlegen können.

Inhaber einer schwedischen Aufenthaltserlaubnis dürfen länger als 90 Tage im Land bleiben.
Nicht-EU-Bürger müssen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für Schweden beantragen,
bevor sie in das Land einreisen. 

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Einzelpersonen ihren Antrag einreichen und sich zu einem Interview bei ihrer örtlichen schwedischen Botschaft vorstellen.

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zum Arbeiten in Schweden und eine Arbeitserlaubnis muss separat beantragt werden. Sobald Ausländer jedoch fünf Jahre in Schweden gelebt haben, können sie eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen, mit der sie auf unbestimmte Zeit im Land leben und arbeiten dürfen.

Unter der Voraussetzung,  dass Auswanderer ein festes Jobangebot erhalten haben und alle notwendigen Unterlagen vorlegen können, kann die Beantragung einer Arbeitserlaubnis für Schweden einfach sein. Es kann jedoch schwierig sein, als Ausländer einen Job in Schweden zu finden.

Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger benötigen eine Arbeitserlaubnis, um legal in Schweden zu arbeiten. Daher bevorzugen schwedische Arbeitgeber in der Regel Einheimische, EU- und EWR-Bürger oder Ausländer, die sich bereits im Land aufhalten, gegenüber Arbeitskräften, die aus ihrem jeweiligen Heimatland einen Job in Schweden suchen. Es gibt jedoch einige Berufe, in denen es an Fachwissen mangelt, und hier können Ausländer ihre Nische finden.

Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Ausländer, die in Schweden arbeiten möchten, sollten eine Arbeitserlaubnis beantragen,
bevor sie ins Land kommen. 

Bewerber um eine Arbeitserlaubnis benötigen zunächst ein Jobangebot von einem Unternehmen in Schweden. Bevor der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis eingereicht werden kann, muss der schwedische Arbeitgeber die Genehmigung der Behörden einholen. Das schriftliche Angebot sollte Details über die Rolle der ausländischen Arbeitskraft im Unternehmen, das Gehalt und die Dauer der Beschäftigung in Schweden enthalten.

Danach können Ausländer ihren Antrag auf eine schwedische Arbeitserlaubnis einreichen.
Dieser kann online oder bei einer schwedischen Botschaft vor Ort eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis: Eine einmal erteilte Arbeitserlaubnis ist nur für den im Stellenangebot genannten Beruf und für den jeweiligen Arbeitgeber gültig.