In der Vergangenheit war es für Staatsangehörige einer Reihe von Ländern möglich, bei der Ankunft in der Türkei ein Visum zu erhalten.
In den letzten Jahren haben die Behörden jedoch die Anforderungen geändert, sodass alle Reisenden ihr Visum online beantragen müssen,
bevor sie in die Türkei reisen. Der neue E-Visum-Antrag ist unkompliziert und es ist nun möglich, ein Touristen- oder Geschäftsvisum einfach
und schnell zu erhalten. 

In der Vergangenheit war es für Staatsangehörige einer Reihe von Ländern möglich, bei der Ankunft in der Türkei ein Visum zu erhalten. In den letzten Jahren haben die Behörden jedoch die Anforderungen geändert, sodass alle Reisenden ihr Visum online beantragen müssen, bevor sie in die Türkei reisen.
Der neue E-Visum-Antrag ist unkompliziert und es ist nun möglich, ein Touristen- oder Geschäftsvisum einfach und schnell zu erhalten. 

Früher war es möglich, die Türkei nach 90 Tagen zu verlassen und dann sofort wieder für weitere 90 Tage einzureisen. Die türkischen Behörden haben dies jedoch geändert. Besucher können sich nun nur noch insgesamt 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in der Türkei aufhalten. Diese Tage müssen nicht zusammenhängend sein, können aber nicht überschritten werden. Das Gesetz wirkt sich direkt auf Ausländer aus, die sich zuvor mit einem Touristenvisum in der Türkei aufgehalten haben und einen
„Visa Run“ durchgeführt haben, d. h. sie haben alle 90 Tage das Land vorübergehend verlassen, um ihre Privilegien zu erneuern.

Alle, die ihr Visum überziehen, werden mit Verboten oder Geldstrafen belegt.

Im Allgemeinen müssen Ausländer, die in der Türkei arbeiten möchten, zuerst ein Jobangebot sichern und dann vor der Ankunft im Land eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten. Eine Arbeitserlaubnis für die Türkei wird entweder vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit (innerhalb der türkischen Grenzen) oder, wenn im Ausland, vom Konsulat der Türkischen Republik erteilt. 

Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis umfasst ein doppeltes Antragsverfahren, da sowohl ausländische Arbeitnehmer als auch der sponsernde Arbeitgeber innerhalb von 10 Tagen einen Antrag mit den erforderlichen Dokumenten bei den entsprechenden Stellen einreichen müssen.
Der Arbeitnehmer muss den Antrag beim nächstgelegenen türkischen Konsulat einreichen und der Arbeitgeber in der Türkei muss sich mit dem türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit auseinandersetzen. 

Nur Personen, die nachweisen können, dass sie eine bestimmte Fähigkeit haben, die Mitglieder der lokalen türkischen Bevölkerung nicht vorweisen können, können sich für eine Arbeitserlaubnis qualifizieren, und nur ein in der Türkei formell registriertes Unternehmen kann einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis stellen. Ausländer sollten auch beachten, dass es eine Reihe von Berufskategorien gibt, für die die türkische Regierung Ausländern die Arbeit ausdrücklich verboten hat.

Ausländer, die in der Türkei arbeiten, müssen ihre Aufenthaltserlaubnis nicht separat beantragen,
da ihre Arbeitserlaubnis die Aufenthaltserlaubnis für Ausländer einschließt. 

Ausländer, die in der Türkei leben, studieren oder arbeiten möchten, müssen sich bei ihrer Ankunft in der Türkei bei der nächstgelegenen Polizeibehörde anmelden, unabhängig von der Gültigkeit ihres Visums.