Wie kann ich eine direkte Kostenerstattung für eine geplante stationäre Behandlung arrangieren?
Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Tarif die von Ihnen gewünschte Behandlung vorsieht. In Ihrer Tariflichen Leistungszusage sind die für Sie verfügbaren Leistungen aufgeführt. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an unsere Helpline wenden.
Geplante stationäre Behandlungen erfordern eine vorherige Kostenzusage/ Vorabgenehmigung, um die Direktabrechnung der Kosten zu vereinbaren. Dieser Prozess kann je nach Versicherungsprodukt variieren. Aus diesem Grund sollten Sie in Ihrem Versicherungshandbuch nachsehen, welcher Prozess für Ihre Police gilt. Wenn Sie im Rahmen unserer standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife versichert sind, müssen Sie ein Kostenzusageformular vor der Behandlung bei uns einreichen, um eine Vorabgenehmigung zu erhalten. Gehen Sie wie folgt vor:
1. Laden Sie das Formular zur vorherigen Kostenzusage herunter (hier erhältlich).
2. Senden Sie das ausgefüllte Formular eingescannt per E-Mail, per Fax oder mit der Post (Einzelheiten finden Sie auf dem Formular) mindestens fünf Werktage vor Behandlungsbeginn an uns.
3. Wir werden Ihren medizinischen Dienstleister dann direkt kontaktieren, um (falls möglich) eine direkte Kostenerstattung zu vereinbaren.