Allianz Worldwide Care führt eine mit dem Seearbeitsübereinkommen konforme Krankenversicherung für Seefahrer ein


10 Februar, 2014
 
Das Seearbeitsübereinkommen 2006 trat im August 2013 in Kraft und verpflichtet Reedereien dazu, den weltweit 1,2 Millionen Seefahrern umfassende Rechte und Schutz zu bieten, darunter auch ein Mindestmaß an Krankenversicherung. 

Das Seearbeitsübereinkommen wurde 2001 von der Internationalen Arbeitsorganisation verfasst; um in Kraft zu treten, musste es jedoch von mindestens 30 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Dies geschah am 20. August 2012, wobei das Übereinkommen exakt ein Jahr später in Kraft trat. Derzeit haben 56 Länder das Übereinkommen ratifiziert, das jedoch nicht für Fischereiboote, Kriegsschiffe oder traditionell gebaute Schiffe gilt.
Susan Landers, Head of Marketing and Client Management bei Allianz Worldwide Care, über die Einführung der Krankenversicherung für Seefahrer: „Das Übereinkommen behandelt einige grundlegende Arbeitsrechte, darunter faire Arbeitsbedingungen und das Recht auf Gesundheitsschutz und Krankenversicherung. Ziel ist es, sicherzustellen, dass allen Seefahrern gewisse Arbeitsstandards geboten werden.“ 

„Allianz Worldwide Care hat eine proaktive Herangehensweise gewählt und eine Krankenversicherung erschaffen, die alle vom Seearbeitsübereinkommen 2006 vorgeschriebenen stationären als auch ambulanten medizinischen Anforderungen umfasst sowie zahlreiche optionale stationäre, ambulante, Zahn- oder Rücktransporttarife anbietet. So können Arbeitgeber eine bessere Krankenversicherung und attraktivere Leistungen für Arbeitnehmer anbieten, was in einer Branche, in der ein Mangel an qualifizierten und erfahrenen Arbeitskräften herrscht, ein großer Wettbewerbsvorteil sein kann.“


Landers fügte hinzu: „Das Seearbeitsübereinkommen ist bereits in vielen Ländern in Kraft, darunter in Zypern, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Spanien und in Schweden. Dort sind Reedereien dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein Mindestmaß an  Krankenversicherung und medizinischer Versorgung zur Verfügung zu stellen. Unternehmen in anderen Ländern, wie dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Deutschland und Belgien, können schon jetzt vorsorgen, während ihre Märkte sich auf die Einführung des Übereinkommens im Jahr 2014 vorbereiten.“
Weitere Informationen zu der neuen Krankenversicherung sowie zu vorgeschriebenen und freiwilligen Leistungen finden Sie unter www.allianzcare.com
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